{"id":20133038,"updated":"2023-07-28T10:28:27Z","additionalIndexing":"48;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsverlagerung;nationaler Verkehr;Fracht;Güterverkehr auf der Schiene;Beförderung gefährlicher Güter","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L05K1801020201","name":"Beförderung gefährlicher Güter","type":1},{"key":"L04K18020211","name":"Verkehrsverlagerung","type":1},{"key":"L05K1801020203","name":"Güterverkehr auf der Schiene","type":1},{"key":"L04K18010106","name":"nationaler Verkehr","type":1},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der Strasse","type":2},{"key":"L05K1802010103","name":"Fracht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1362524400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"speaker"}],"shortId":"13.3038","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene ist aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht wichtig. Eine aktive Güterverlagerungspolitik schont die Umwelt und entlastet die Strasse. Dies gilt für den Binnengüterverkehr genauso wie für den alpenquerenden Transitverkehr. Der Schienengüterverkehr in der Fläche ist für das Gewerbe, die Landwirtschaft und Teile der Industrie von grosser Bedeutung. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass es sich lohnt, Güter im Allgemeinen und Gefahrengüter im Speziellen auf die Schiene zu bringen oder zumindest vorhandene Anteile auf der Schiene zu behalten. In jüngster Zeit häufen sich jedoch die Klagen von Verladekunden, dass Sparmassnahmen wie die Reduktion von Bedienungspunkten und der Abbau von Anschlussgeleisen sowie Preisaufschläge (höhere Trassenpreise und neu ein Gefahrengüterzuschlag) die Schiene im Güterverkehr zusehends unattraktiv machen und zu einer Rückverlagerung auf die Strasse führen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aus statistischer Sicht ist die Schiene im Vergleich zur Strasse das sicherere Verkehrsmittel. Die potenziell grössere Auswirkung eines Unfallereignisses auf der Schiene ist aufgrund der strengen Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) und der verschiedenen seit Mitte der Neunzigerjahre eingeführten Sicherheitsmassnahmen bei den Bahnen minimiert worden. Daher teilt der Bundesrat die in der Frage geschilderte Ansicht und befürwortet den Transport von Gefahrgütern auf der Schiene.<\/p><p>2. Im Rahmen der Revision des Trassenpreissystems per 1. Januar 2013 wurde ein Gefahrgutzuschlag eingeführt. Im Vergleich zum Vorjahr führt die Einführung des Gefahrgutzuschlags zu einer Erhöhung der Trassenpreise um etwa 10 Prozent. Die Trassenpreise machen ungefähr ein Drittel der Kosten eines Eisenbahnverkehrsunternehmens aus. Damit erhöhen sich für die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Gesamtkosten um durchschnittlich 3 bis 4 Prozent. Der Bundesrat erachtet die daraus resultierende Kostensteigerung als für die verladende Wirtschaft verkraftbar. Die Entwicklung beim Modalsplit im Gefahrgutverkehr wird jedoch aufmerksam beobachtet.<\/p><p>Die im letzten Jahr durchgeführten Bedienpunktreduktionen im System Einzelwagenladungsverkehr von SBB Cargo haben kaum relevante Auswirkungen auf die Verlagerung von Gefahrguttransporten auf die Strasse. Der Bundesrat bedauert den Verlust dieser Verkehre (rund 2 Prozent) an die Strasse, ist aber der Ansicht, dass auch die Abwicklung von Gefahrguttransporten einer minimalen wirtschaftlichen Logik folgen muss.<\/p><p>3. Ereignisse wie Brandfälle, Unfälle und Freisetzungen von gefährlichen Gütern auf der Bahninfrastruktur treten nur sehr selten auf, können aber erhebliche Auswirkungen haben. Verschiedene Infrastrukturbetreiberinnen unterhalten dafür eigene Betriebswehrdienste. Für einzelne Unfälle nehmen sie jedoch auch Leistungen von Wehrdiensten der Kantone, Bezirke bzw. Gemeinden in Anspruch. Aus diesem Grund werden die Infrastrukturbetreiberinnen mit den Beschlüssen zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 vom 16. März 2012 verpflichtet, sich an den Vorhaltekosten der Wehrdienste zu beteiligen. Gemäss Eisenbahngesetz sollen die Trassenpreise die verursachten Kosten, die Umweltauswirkungen und die Nachfrage berücksichtigen. Der Gefahrgutzuschlag trägt im Sinne einer Preisdifferenzierung - wie vom Gesetz vorgesehen - dem Umstand Rechnung, dass der Infrastruktur wegen dem Transport gefährlicher Güter spezifische Kosten entstehen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für eine Gefahrgutabgabe im Bereich der Strasse bestehen nicht, hingegen ist die Beförderung von Gefahrgut durch alpenquerende Tunnels (insbesondere Gotthard, Grosser St. Bernard, San Bernardino) weitgehend untersagt. Im Rahmen des Betriebes der Nationalstrassen beteiligt sich der Bund markant an den Vorhaltekosten der Schadenwehren und hat am Gotthard-Strassentunnel und am San Bernardino eigene Schadenwehren beauftragt.<\/p><p>4. Mit der Vorlage \"Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur\" (Fabi) sowie der in Erfüllung der Motion 10.3881, \"Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche\", zurzeit in Erarbeitung befindlichen Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche sind Vorlagen in Umsetzung und Planung, welche zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterverkehr schaffen und dessen Attraktivität zusätzlich steigern sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Massnahmen die Nachteile des vergleichsweise geringen Preiszuschlags für Gefahrguttransporte aufwiegen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Gefahrengüter ein besonders sensibles Gut sind, welches vom Risiko her auf die Schiene gehört?<\/p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass es keine gute Entwicklung wäre, wenn es aus Kostengründen zu einer zunehmenden Verlagerung der Gefahrengüter von der Schiene auf die Strasse käme?<\/p><p>3. Wieso kennt nur die Schiene einen \"Gefahrengüterzuschlag\", nicht aber die Strasse?<\/p><p>4. Was sieht er vor, um einer Verlagerung gefährlicher Güter von der Schiene auf die Strasse entgegenzuwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gefahrenguttransporte. Verlagerungspolitik im Binnenverkehr"}],"title":"Gefahrenguttransporte. Verlagerungspolitik im Binnenverkehr"}