{"id":20133044,"updated":"2023-07-27T19:52:01Z","additionalIndexing":"24;15;Lohn;Lohnpolitik;Arbeitsentgelt;Lohnfestsetzung;Gehaltsprämie;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Das ist vor allem der Fall, wenn die Bonuszahlungen in ihrer Höhe in keiner Weise von der Risikopolitik des Unternehmens beeinflusst werden oder sie unabhängig von der realen wirtschaftlichen Situation oder der mittelfristigen Entwicklung des Unternehmens ausgeschüttet werden. Zudem können diese variablen Vergütungen zu Empörung bei der Bevölkerung führen, die zu Recht nicht versteht, warum einige Personen Bonuszahlungen erhalten oder, was noch schlimmer ist, sich selbst stattliche Summen zugestehen, obwohl ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist (oder es einige Jahre später sein wird) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden müssen. Die deutliche Annahme der Initiative \"gegen die Abzockerei\" hat gezeigt, dass die Bevölkerung bei diesem Thema sehr sensibel reagiert und dass sie die Politik verpflichtet, solche Gehaltsexzesse einzuschränken.<\/p><p>Die Finma hat für Banken einer gewissen Grösse Regeln über variable Vergütungen (Rundschreiben 2010\/1, \"Vergütungssysteme\") aufgestellt, deren Gültigkeit auf alle Unternehmen ausgeweitet werden soll. Auf diese Weise soll eine nachhaltige und der Wirtschaftsleistung der betroffenen Unternehmen angemessene Vergütungspolitik gefördert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion verlangt eine Regulierung der variablen Vergütungen aller Organe und Mitarbeitenden eines Unternehmens. Die variablen Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von börsenkotierten Gesellschaften werden aber bereits durch die Bestimmung erfasst, die mit der Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" in die Verfassung aufgenommen wurde (Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung). Die Vergütungen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt durch die Generalversammlung, und die Erfolgspläne müssen statutarisch geregelt werden.<\/p><p>Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"gegen die Abzockerei\" sah zusätzlich eine Bestimmung zur Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung vor. Diese hätten bei der Festlegung der Vergütungen dafür sorgen müssen, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage, als auch mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens im Einklang stehen und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, Leistungen und der Verantwortung der Empfänger stehen. Zudem hätte im Vergütungsreglement die Möglichkeit eines Bonus-Malus-Systems festgelegt werden müssen. Der indirekte Gegenvorschlag, der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. November 2010 ausdrücklich begrüsst wurde, hätte somit die Vorgaben der vorliegenden Motion weitestgehend erfüllt. Diese Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlages waren als Alternative zum heutigen Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung konzipiert.<\/p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Umsetzung der Abzocker-Initiative prüfen, welche Elemente des indirekten Gegenvorschlages übernommen werden können, und dabei auch das grundsätzliche Anliegen des Motionärs in die Überlegungen mit einbeziehen. Schliesslich würde diese Motion dazu führen, dass die variablen Vergütungen aller Mitarbeitenden bei allen Gesellschaften reguliert würden. Da die variablen Vergütungen an Mitarbeitende von KMU aber grundsätzlich kein Problem darstellen, wäre eine solche Regulierung überschiessend.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf über die variablen Vergütungen (Boni) für die Organe von Gesellschaften, die Angestellten und die ihnen nahestehenden Personen vorzulegen. Die folgenden Regeln sollen in diesem Entwurf festgehalten werden:<\/p><p>1. Die Ausschüttung von Bonuszahlungen wird nach objektiven und nachhaltigen Kriterien bestimmt. Dabei werden die Wirtschaftsleistung und die Risikopolitik des Unternehmens sowie das Risiko berücksichtigt, das die betreffenden Personen tragen.<\/p><p>2. Bonuszahlungen, die über einen bestimmten Teil der festen Vergütung hinausgehen, können nur zeitverzögert geleistet werden und werden verringert oder sogar ausgesetzt, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zwischenzeitlich verschlechtert hat.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für nachhaltige und der wirtschaftlichen Lage angemessene Bonuszahlungen"}],"title":"Für nachhaltige und der wirtschaftlichen Lage angemessene Bonuszahlungen"}