﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133084</id><updated>2023-07-28T09:41:38Z</updated><additionalIndexing>28;Ausweis;Kind;Behinderte/r;Ländervergleich</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040201</key><name>Behinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060104</key><name>Ausweis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02022201</key><name>Ländervergleich</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-05-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3084</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gegenwärtig gibt es in der Schweiz verschiedene Ausweise, welche bestätigen, dass die Voraussetzungen gegeben sind, bestimmte Massnahmen zum Ausgleich spezifischer, genau umschriebener behinderungsbedingter Nachteile in Anspruch zu nehmen. Dies gilt etwa für die Parkkarte für Mobilitätsbehinderte (Parkierungserleichterungen) oder die Ausweiskarten für Reisende mit einer Behinderung bzw. für Blinde und Sehbehinderte (Vergünstigungen bzw. Erleichterungen im öffentlichen Verkehr). Einen Ausweis, der in allgemeiner Form das Vorliegen einer Behinderung bestätigt, gibt es nicht. Dem IV-Ausweis kommt in der Praxis faktisch eine vergleichbare Funktion zu. Allerdings gilt dies nur in Grenzen. Der IV-Ausweis bestätigt formell nur den Bezug einer IV-Rente bzw. die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer IV-Rente.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Bedarf, eine Behinderung in einfacher Form nachweisen zu können, kann auch für Menschen mit einer Behinderung, die keine IV-Rente erhalten, gegeben sein. Dies gilt etwa im Hinblick auf günstigere Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Diese knüpfen in der Regel nicht an einen Rentenanspruch an, sondern werden wegen behinderungsbedingter Nachteile bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gewährt. Ein weiterer Bereich ist die Information des Arbeitgebers über das Vorliegen einer Einschränkung. Erwachsene mit Behinderung ohne IV-Rente müssen in diesen Fällen einen Nachweis, sofern verlangt, in anderer Form erbringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Kinder mit Behinderung entspricht dies der Regel, da IV-Renten nur an Erwachsene ausgerichtet werden. Dies kann zu unbefriedigenden Situationen führen. Die Schaffung eines Ausweises für Kinder mit einer Behinderung, der sich an die Voraussetzungen des IV-Ausweises anlehnt, wäre allerdings ebenfalls unbefriedigend. Der IV-Ausweis vermag selbst bei erwachsenen Menschen mit Behinderung nur beschränkt den unterschiedlichen Bedürfnissen nach einem einfachen Nachweis einer Behinderung zu genügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Umfassender wäre ein Ausweis, der am Begriff der Behinderung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz ansetzen würde. Wie sich ein solcher Ausweis realisieren liesse, bedürfte hingegen einer vertieften Analyse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Soweit ersichtlich, stellt kein Kanton einen entsprechenden Ausweis für Kinder mit einer Behinderung aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zunächst ist eine 2008 aktualisierte Empfehlung des Rates der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 1998 zu erwähnen, worin die Einführung einer standardisierten "Europäischen Parkkarte" vorgeschlagen wird. Damit können Personen mit Behinderungen innerhalb der EU von Erleichterungen im Strassenverkehr und beim Parkieren profitieren. Es ist den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, unter welchen Bedingungen sie solche Ausweise ausstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Frankreich, Deutschland und Österreich haben einen speziellen Ausweis für Personen mit Behinderungen eingeführt, der hauptsächlich zu einigen Vergünstigungen (Vorrang beim Recht auf Sitzplätze an öffentlichen Orten), verschiedenen Tarifreduktionen (insbesondere im öffentlichen Verkehr) sowie Steuerabzügen berechtigt. Italien kennt keinen eigentlichen Behindertenausweis. In den Regionen gibt es jedoch Ermässigungsausweise für den öffentlichen Verkehr für invalide Personen, einschliesslich für Kinder. Bei den Gesundheitsbehörden kann auch eine Bestätigung ("certificazione") der Invalidität oder Behinderung eingeholt werden. Aufgrund dieser Bestätigung können Personen mit Behinderungen von gewissen Leistungen oder Reduktionen profitieren (reduzierte Mehrwertsteuer auf gewisse Dienstleistungen, Steuerabzüge, vergünstigtes Telefonabonnement für Fix- und Mobilnetz usw.).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eltern mit behinderten Kindern sehen sich immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass sie keinen offiziellen Ausweis haben, um darzulegen, dass ihr Kind eine Behinderung hat. Damit auch Kinder von Angeboten für Behinderte profitieren können (spezielle Parkplätze, Behindertensitzplätze, freie Eintritte für Eltern mit behinderten Kindern usw.), müssen diese beweisen können, dass eine Behinderung vorliegt. Da nicht bei jedem behinderten Kind die Behinderung auf den ersten Blick sichtbar ist, müssen die Eltern mittels Verfügungspapieren der entsprechenden IV-Stelle die Behinderung beweisen. Dieses Vorgehen ist entwürdigend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. IV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten von den IV-Stellen einen IV-Ausweis. Dazu besteht heute aber keine gesetzliche Grundlage. Wie könnte eine derartige Grundlage geschaffen werden, welche dann analog auch auf behinderte Kinder angewendet werden könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gibt es Kantone, welche heute schon einen solchen Ausweis für Kinder ausstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie wird das Problem in unseren Nachbarländern gelöst?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesetzliche Grundlage für einen Behindertenausweis für behinderte Kinder</value></text></texts><title>Gesetzliche Grundlage für einen Behindertenausweis für behinderte Kinder</title></affair>