{"id":20133090,"updated":"2023-07-28T12:46:32Z","additionalIndexing":"2841;55;Tiermedizin;Steuerbefreiung;landwirtschaftliches Nutztier;Mehrwertsteuer;Gesundheitspolitik;Lebensmittelsicherheit;Tierarzneimittel","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01050215","name":"Tiermedizin","type":1},{"key":"L04K01050302","name":"Tierarzneimittel","type":1},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":1},{"key":"L05K0105060602","name":"Lebensmittelsicherheit","type":1},{"key":"L03K010505","name":"Gesundheitspolitik","type":2},{"key":"L05K1401010304","name":"landwirtschaftliches Nutztier","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-05-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363215600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.3090","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Rolle der Veterinärmedizin hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zwar bleibt die wesentliche Aufgabe der Veterinärmedizin - Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten - unverändert; man muss aber auch feststellen, dass im Laufe der Jahre die Qualitätskontrolle bei der Abgabe von Antibiotika und deren Rückverfolgbarkeit mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten immer wichtigere Aufgaben geworden sind. Die Veterinärmedizin ist so gesehen zweifellos ein wirtschaftlicher Faktor. Die Faktoren Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit haben infolge der verschiedenen Skandale in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.<\/p><p>Damit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Synergien entwickelt werden können, wurde das BVET an das Eidgenössische Departement des Innern angegliedert.<\/p><p>Schlussendlich lässt sich eine Mehrwertsteuerbefreiung dieses Zweigs der Tiermedizin wegen der wachsenden Bedeutung der Nutztiermedizin für die öffentliche Gesundheit rechtfertigen.<\/p><p>Zudem darf nicht vergessen werden, dass es in der Veterinärmedizin verschiedene Mehrwertsteuersätze gibt und dass die Aufgabe der Fleischinspektion auf Schlachthöfen bereits von der Mehrwertsteuer befreit wurde.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Konsumsteuer und soll den Endverbrauch im Inland möglichst gleichmässig belasten. Eine von der Steuer ausgenommene Leistung stellt sowohl eine Ausnahme vom Prinzip einer allgemeinen Verbrauchssteuer als auch einen Einbruch in den Grundsatz der Steuerneutralität auf der Unternehmensstufe dar. Steuerausnahmen widersprechen zudem dem Bestreben des Bundesrates, das System der Mehrwertsteuer zu vereinfachen.<\/p><p>Nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 3 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 (SR 641.20) ist die tierärztliche Behandlung von Vieh (Pferde, Esel, Maultiere, Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine) zum reduzierten Satz steuerbar. Die Behandlung aller übrigen Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel oder Reptilien ist hingegen zum Normalsatz steuerbar.<\/p><p>Würde die tierärztliche Behandlung von Nutztieren von der Steuer ausgenommen, ergäbe sich für die allermeisten Tierärzte und Tierärztinnen bedeutender administrativer Mehraufwand. Die Behandlung der übrigen Tiere bliebe nämlich zum Normalsatz und der Verkauf von Medikamenten und Futtermitteln zum reduzierten Satz steuerbar. Auch die Vorsteuerseite wäre betroffen: Die Tierärzte und Tierärztinnen könnten nur noch die Steuer auf ihren Aufwendungen als Vorsteuer abziehen, die sie für die steuerbaren Leistungen verwenden. Diese Vorsteuerkorrekturen wären insbesondere im Bereich der Betriebsmittel und Anlagegüter, die sowohl für steuerbare als auch für ausgenommene Zwecke verwendet werden, sehr aufwendig und fehleranfällig. Aber auch bei den Medikamenten gäbe es Abgrenzungsschwierigkeiten:<\/p><p>- Gibt der Tierarzt oder die Tierärztin Medikamente ab, die der Tierhalter oder die Tierhalterin dem Tier selbst verabreichen muss, handelt es sich um eine zum reduzierten Satz steuerbare Lieferung von Medikamenten. Der Vorsteuerabzug wäre weiterhin möglich.<\/p><p>- Werden die Medikamente jedoch im Rahmen einer Behandlung durch den Tierarzt oder die Tierärztin verabreicht, so sind sie Bestandteil der tierärztlichen Behandlung und werden steuerlich gleich behandelt. Wird ein Hund oder eine Katze behandelt, kommt der Normalsatz zur Anwendung, und die Vorsteuer auf den dafür benötigten Aufwendungen kann abgezogen werden. Werden hingegen Nutztiere behandelt, läge eine von der Steuer ausgenommene Leistung vor, und der Vorsteuerabzug auf den dafür benötigten Aufwendungen wäre nicht möglich.<\/p><p>Weil im Falle einer Steuerausnahme für die tierärztliche Behandlung von Nutztieren die dabei angefallenen Vorsteuern nicht mehr abgezogen werden könnten, würden die Tierärztinnen und Tierärzte bestrebt sein, die entsprechenden Kosten auf die Halter der Nutztiere zu überwälzen (sogenannte Taxe occulte). Nicht auszuschliessen wäre, dass in der Folge die Konsumentinnen und Konsumenten von Nahrungsmitteln wie Fleisch, Milch und Käse leicht höhere Preise zu zahlen hätten.<\/p><p>Bei einer Umsetzung der Motion müsste die eigentliche Zielgruppe des Vorstosses (Tierkliniken und Tierärzte, Tierärztinnen) insgesamt zwischen einer halben und einer ganzen Million Franken weniger Mehrwertsteuer an die Steuerverwaltung abliefern. Für den Bundeshaushalt wären die Auswirkungen noch geringer, da die steuerpflichtigen Halter von Nutztieren auf tierärztlichen Leistungen keine Vorsteuer mehr abziehen könnten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat schlägt vor, das Mehrwertsteuergesetz so zu ändern, dass die Nutztiermedizin von der Mehrwertsteuer befreit wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehrwertsteuerbefreiung für die Nutztiermedizin"}],"title":"Mehrwertsteuerbefreiung für die Nutztiermedizin"}