{"id":20133113,"updated":"2023-07-27T19:19:30Z","additionalIndexing":"66;Lärmbelästigung;Windenergie;Gesundheitsrisiko;Kraftwerk;Umweltrecht;Landschaftsschutz;Umweltverträglichkeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L03K170508","name":"Windenergie","type":1},{"key":"L03K170302","name":"Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":1},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363647600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2796,"gender":"f","id":4090,"name":"Amaudruz Céline","officialDenomination":"Amaudruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3113","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Tat kommt der Ausbau der Windenergie in der Schweiz derzeit nur langsam voran. Trotzdem geht der Bundesrat davon aus, dass die in der Energiestrategie 2050 gesetzten Zubauziele erreicht werden können. Dafür sind aber verschiedene Massnahmen notwendig. So werden unter anderem die Optimierung und der Ausbau des existierenden Systems der kostendeckenden Einspeisevergütung vorgeschlagen. Geplant sind auch unterstützende Massnahmen, die unter der Wahrung der Rechte der direkt betroffenen Personen und des Umweltschutzes zur Beschleunigung des Zubaus beitragen sollen. Dazu gehören unter anderem ein Konzept für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verankerung des nationalen Interesses für Anlagen ab einer bestimmten vom Bundesrat festzulegenden Grösse und Bedeutung zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Diese und weitere Massnahmen sind Teil der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Die Botschaft wird im Herbst 2013 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet.<\/p><p>2. Die Ermittlung der Lärmimmissionen von Windenergieanlagen erfolgt aufgrund der Vorgaben für Industrie- und Gewerbeanlagen von Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41). Die Lärmbelastung ergibt sich aus dem über das Jahr gemittelten Schalldruckpegel, einer Korrektur für dessen Einwirkdauer sowie aus Pegelkorrekturen, welche die speziellen Störcharakteristiken des Schalls berücksichtigen. Mit diesen Pegelkorrekturen können insbesondere die Störungscharakteristiken von impulsähnlichen oder rhythmischen Lärmimmissionen berücksichtigt werden, welche bei Windenergieanlagen auftreten.<\/p><p>Bei Infraschall handelt es sich um Schall, dessen Frequenz unterhalb von 20 Hertz liegt. Dieser kann für den Menschen schädlich oder lästig sein, wenn sich die Schalldruckpegel oberhalb der frequenzspezifischen Hör- und Wahrnehmungsschwellen befinden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse liegen bei Windenergieanlagen bei Einhaltung der obenerwähnten Vorgaben der LSV für hörbaren Lärm die Infraschallimmissionen unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwellen, womit keine gesundheitlichen Wirkungen zu erwarten sind.<\/p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) verfolgt die Lärmwirkungsforschung in diesem Bereich aufmerksam und wird bei neuen Erkenntnissen entsprechende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vorschlagen.<\/p><p>3. Nach LSV müssen die Lärmemissionen von Windenergieanlagen im Rahmen der Vorsorge soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen dürfen die Planungswerte von Anhang 6 LSV nicht überschreiten. Der Vollzug der Lärmschutzvorschriften obliegt den Kantonen. Weitere Informationen sind im \"Info-Blatt zu Lärm von Windkraftanlagen\" des Bafu vom 5. Mai 2011 zu finden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die neuen Windkraftanlagen erreichen mit ihrer Höhe (etwa 200 Meter) und ihrer Spannbreite bei der Rotation an den Blattspitzen eine Geschwindigkeit von 300 Stundenkilometern. Ihre Auswirkungen auf Landschaft und die Lärmbelästigung sind daher für ihre direkte Umgebung von zunehmender Bedeutung.<\/p><p>In der Schweiz ist der Ausbau der Windenergie durch die Bevölkerungsdichte, die aussergewöhnlichen Landschaften und das Fehlen grosser unberührter Flächen beschränkt.<\/p><p>Alle öffentlich aufgelegten Projekte werden von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bekämpft, weil sie Schäden wie die Verschandelung der Landschaft und Lärmbelästigung fürchten.<\/p><p>Gemäss der Energiestrategie 2050 will der Bundesrat die Stromerzeugung aus Windkraft auf 4000 Gigawattstunden bzw. 4 Terawattstunden steigern.<\/p><p>In den Jahren 2011 und 2012 wurden diese Kapazitäten in der Schweiz nur um 3 Megawattstunden bzw. 0,003 Gigawattstunden erhöht.<\/p><p>In den Windkraftanlagen wurden im Jahr 2012 in der Schweiz etwa 50 Gigawattstunden Strom erzeugt.<\/p><p>1. Ist die Strategie des Bundesrates bei diesem Tempo noch realistisch?<\/p><p>2. Die geltende Lärmschutz-Verordnung wird den Besonderheiten des Betriebsgeräusches von Windrädern nicht gerecht, zumal insbesondere Infraschall und Töne im Niedrigfrequenzbereich nicht berücksichtigt werden. Wird der Bundesrat einen rechtlichen Rahmen erarbeiten und Vorschriften spezifisch für die Windenergiebranche erlassen?<\/p><p>3. Gilt bis zur Festlegung des rechtlichen Rahmens für die möglicherweise die Gesundheit schädigenden Parameter das Vorsichtsprinzip?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetzlicher Rahmen für den Bau von Windpärken"}],"title":"Gesetzlicher Rahmen für den Bau von Windpärken"}