{"id":20133114,"updated":"2023-07-28T09:53:55Z","additionalIndexing":"09;Körperverletzung;Informationskampagne;Polizei;Gewalt;Arbeitsbedingungen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":1},{"key":"L06K050102010302","name":"Körperverletzung","type":1},{"key":"L05K1201020301","name":"Informationskampagne","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-05-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363647600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3114","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Immer häufiger wird die Polizei Ziel gewalttätiger Angriffe, und gleichzeitig steigt das Risiko für Polizistinnen und Polizisten, dass sie wegen angeblichen Machtmissbrauchs von Anklägern zu Angeklagten werden. Allein im Kanton Tessin gab es in den letzten Monaten zahlreiche solche Fälle.<\/p><p>Die schweizerischen Statistiken zeigen eine ständige Zunahme von Gewalt und Drohungen gegen Polizeibeamte: Von 2000 bis 2010 sind die Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Beamte von knapp 800 auf 2258 gestiegen, und in neun von zehn Fällen waren die Opfer Polizistinnen und Polizisten. Die Zahl der Strafurteile hat sich mehr als verdoppelt (von ungefähr 600 auf über 1400). Es scheint, dass die Bevölkerung immer weniger Respekt hat vor der polizeilichen Autorität: Während man in früheren Zeiten Polizistinnen und Polizisten beinahe ehrfürchtig behandelte, sind sie heute Opfer gewalttätiger Handlungen.<\/p><p>Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat schon 2009 eine Petition zur Gewalt gegen die Polizei eingereicht, mit der er die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen, eine Erhöhung der Mindeststrafdrohung in Artikel 285 des Strafgesetzbuches (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) sowie bei Wiederholungstaten eine Verdoppelung des Strafmasses und den unbedingten Vollzug der Freiheitsstrafe gefordert hat.<\/p><p>Im Jahr 2011 wurden diese Forderungen im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne erneut vorgebracht, und die Politik wurde aufgefordert, den Worten Taten folgen zu lassen.<\/p><p>Daher verlange ich mit diesem Vorstoss, dass der Bundesrat rasch handelt und einen Gesetzentwurf ausarbeitet und\/oder praktische Massnahmen ergreift, damit die Glaubwürdigkeit der Polizei in den Augen der Bevölkerung wiederhergestellt wird und die Gewalt gegen die Polizistinnen und Polizisten ein für alle Mal unterbunden wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Polizei erfüllt eine verantwortungsvolle, wichtige und schwierige Aufgabe. Wie bereits in seiner Antwort vom 14. November 2012 zur Anfrage Buttet 12.1090 und in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2009 zur Motion Segmüller 08.3876 erwähnt, ist sich der Bundesrat der zunehmend erschwerten Arbeitsbedingungen der Polizei, einschliesslich der steigenden Gewalt gegen die Polizistinnen und Polizisten, bewusst. Der Bundesrat bedauert diese Entwicklung und unterstützt das Anliegen des Motionärs, dieses Phänomen durch eine verbesserte Sensibilisierung zu bekämpfen. Die vom Motionär angeführten Zahlen scheinen darauf hinzuweisen, dass Polizeibeamte in den letzten Jahren immer weniger respektiert werden.<\/p><p>Die Sensibilisierungskampagnen, die sich vor allem an die Jüngsten richten und namentlich in den Schulen durchgeführt werden, werden vom Bundesrat begrüsst. Dafür sind jedoch die Kantone zuständig.<\/p><p>Normen gegen Gewalt gegen die Polizei bestehen bereits heute. Neben Artikel 285 des Strafgesetzbuchs (StGB) kommen auch jene zur Körperverletzung und zur Sachbeschädigung zur Anwendung. Oft liegt in solchen Fällen sogar eine Konkurrenz von Straftaten vor, die gestützt auf Artikel 49 des StGB zu einer Erhöhung des Strafmasses führt.<\/p><p>Zudem werden bereits mehrere gesetzgeberische Massnahmen, die die Anliegen des Motionärs zum Teil aufnehmen, ausgearbeitet. Hinsichtlich der Wiedereinführung kurzer Haftstrafen zum Beispiel erinnert der Bundesrat an seine Botschaft vom 4. April 2012 zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts; BBl 2012 4721). Diese Botschaft (12.046) wird im Parlament voraussichtlich demnächst beraten werden. Des Weiteren hat der Bundesrat im Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht vorgeschlagen, die im zweiten Satz des Artikels 285 Ziffer 2 festgelegte Mindestgeldstrafe von dreissig auf neunzig Tagessätze zu erhöhen (BBl 2010 5905).<\/p><p>Die Erhöhung der Höchststrafe nach Artikel 285 des StGB andererseits ist Gegenstand der zuvor genannten Motion Segmüller 08.3876 und der Antwort des Bundesrates. Dieser hat die geforderte Erhöhung aus zahlreichen Gründen als nicht angezeigt erachtet: Es ist nicht erwiesen, dass härtere Strafen zu einer Abnahme der Zahl der Straftaten führen. Im Weiteren nutzen die Gerichte den Ermessensspielraum der möglichen Höchststrafe nach Artikel 285 StGB (drei Jahre Freiheitsstrafe) nicht aus, und eine Erhöhung derselben hätte keinerlei Einfluss auf die Praxis der Rechtsprechung.<\/p><p>Darüber hinaus hat der Nationalrat der vom Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) im Parlament eingereichten Petition (<a href=\"http:\/\/www.parlament.ch\/f\/suche\/pages\/geschaefte.aspx?gesch_id=20102016\">10.2016<\/a>) insofern entsprochen, als dass er seine Kommission für Rechtsfragen damit beauftragt hat, eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss auszuarbeiten (AB 2010 N 1647).<\/p><p>Der Bundesrat erkennt momentan keinen weiteren Handlungsbedarf. Da verschiedene Gesetzesänderungen im Sinne der Motion im Parlament hängig sind, erscheint es nicht als sinnvoll, parallel weitere Gesetzesänderungen auszuarbeiten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, um die Gewalt gegen die Polizei zu unterbinden; insbesondere soll er Gesetzesänderungen und Sensibilisierungsprogramme vorlegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Der Gewalt gegen die Polizei Einhalt gebieten!"}],"title":"Der Gewalt gegen die Polizei Einhalt gebieten!"}