﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133127</id><updated>2023-07-28T11:26:18Z</updated><additionalIndexing>12;Straftäter/in;Jugendschutz;Kind;Eindämmung der Kriminalität;sexuelle Gewalt;Verzeichnis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K050102010305</key><name>sexuelle Gewalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020106</key><name>Straftäter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040206</key><name>Jugendschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02020702</key><name>Verzeichnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040202</key><name>Eindämmung der Kriminalität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-05-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2705</code><gender>f</gender><id>3902</id><name>Rickli Natalie</name><officialDenomination>Rickli Natalie</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3127</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Nationalrat hatte bereits zweimal ähnlichen Vorstössen (meine Motion 08.3033, "Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile", und meine parlamentarische Initiative 09.423, "Register für Pädophile, Sexual- und schwere Gewaltstraftäter") zugestimmt. Der Ständerat wie auch der Bundesrat haben leider beide Vorstösse abgelehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es hat sich leider nichts verbessert. Noch immer gibt es viele Wiederholungstäter; die meisten Fälle werden nicht publik. Jene, die publik werden, sind besonders schockierend. Zu erwähnen sind zwei Fälle aus dem Kanton Bern: 2011 wurde bekannt, dass ein Heimmitarbeiter 120 Opfer missbraucht hat. Letzte Woche wurde publik, dass sich ein Schulsozialarbeiter in den letzten 16 Jahren an über 20 Kindern vergangen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist zu verhindern, dass solche Täter jemals wieder mit Kindern arbeiten dürfen - weder im Beruf noch in der Freizeit. Bald kann das Schweizervolk über die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" abstimmen. Bei einem Volks-Ja wird die Schaffung eines entsprechenden Registers unumgänglich. Der Bundesrat hat einige gute Ideen präsentiert für ein Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot, allerdings sind diese nicht zu Ende gedacht. Der Zugang zum Strafregister Vostra und zur Fahndungsdatenbank Viclas reicht nicht aus, zumal die Straftaten im Strafregister nach einiger Zeit gelöscht werden. Die Daten in dem hier geforderten Register sollen nicht mehr gelöscht werden. Neben Straftaten sollen auch Wohn- und Arbeitsort sowie Fotos der verurteilten Person enthalten sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den erwähnten Missbrauchsfällen diskutieren die Schulen über eine Erweiterung der sogenannten "Schwarzen Liste", und auch Heime, Vereine und die katholische Kirche diskutieren über ein Register. Es macht viel mehr Sinn, wenn der Bund ein einziges Register zur Verfügung stellt und die Institutionen, die mit Kindern zu tun haben, unkompliziert Auskunft von den Behörden erhalten. Das Register soll nicht öffentlich sein, aber Opferschutz soll künftig vor Daten- bzw. Täterschutz gehen!&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Argumente, welche zur Ablehnung von zwei analogen Vorstössen der Motionärin führten, sind nach wie vor gültig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem zentralen Strafregister Vostra verfügt die Schweiz bereits über ein Register, in dem auch alle Verurteilungen wegen Sexual- und Gewaltdelikten verzeichnet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben einen direkten Online-Zugang zu den gespeicherten Strafregisterdaten. Institutionen wie Schulen oder Vereine haben bereits heute die Möglichkeit, von einer Person, die mit Kindern in Kontakt kommen soll, einen Strafregisterauszug für Privatpersonen (Privatauszug, Art. 371 StGB) zu verlangen. Auch Eltern, die sich über das Vorleben einer bestimmten Person orientieren wollen, haben heute grundsätzlich die Möglichkeit, von dieser Person einen Privatauszug zu verlangen. Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden haben neben Vostra andere gute Kontroll- und Präventionsmittel in der Hand, insbesondere die Fahndungsdatenbank Viclas, welche relevante Daten und Tatmuster von Gewalt- und Sexualstraftaten, auch in unaufgeklärten Fällen, bereits erfasst und von den Kantonen bei Bedarf beliebig ausgeweitet werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der mögliche Nutzen einer Datenbank, welche - wie das die Motionärin verlangt - auch Daten über Wohn- und Arbeitsort sowie Aussehen einer verurteilten Person enthält, steht in keinem Verhältnis zum Aufwand für den Aufbau, die Führung sowie die verlässliche Aktualisierung eines solchen Registers. Die zusätzlichen Daten sind zur Aufklärung von Straftaten kaum geeignet, insbesondere weil die potenziellen Tatorte eines Rückfälligen nicht auf dessen Wohn- und Arbeitsort beschränkt sind. Zudem würden auch in dieser Datenbank noch nicht straffällig gewordene Personen und ausländische Straftäter nicht erfasst. Dass eine Person nicht verzeichnet ist, bedeutet daher nicht, dass sie keine Sexualstraftaten an Kindern begangen hat oder begehen wird. Das durch das neue Register geschaffene Sicherheitsgefühl wäre unter diesen Umständen trügerisch. Gerade die beiden in der Motion angeführten Fälle zeigen, dass mit der geforderten Datenbank diese Taten nicht hätten verhindert werden können, weil die Täter nicht vorbestraft waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zurzeit sind verschiedene Vorlagen hängig, die zum Ziel haben, Kinder vor vorbestraften Sexual- und Gewaltstraftätern besser zu schützen. Zu nennen ist die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen", die verlangt, dass Personen, die eine Sexualstraftat an einem Kind begangen haben, zwingend mit einem lebenslangen Verbot belegt werden, sich um Kinder zu kümmern. Der Bundesrat hat dieser Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt: Das heutige Berufsverbot soll auf ausserberufliche Tätigkeiten ausgedehnt werden, für bestimmte Sexual- und Gewaltstraftäter wird ein zwingendes und wenn nötig lebenslanges Tätigkeitsverbot vorgeschlagen, und schliesslich soll ein neues Kontakt- und Rayonverbot geschaffen werden. Diese Verbote sollen wenn nötig lebenslang im Strafregister verzeichnet sein. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 31. Oktober 2012 den Vorentwurf für ein neues Strafregistergesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht unter anderem vor, dass Strafurteile generell länger im Strafregister aufbewahrt werden. Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Sexual- und Gewaltstraftätern sollten nicht isoliert, sondern auf der Basis dieser Vorlagen beschlossen werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein nationales Register von verurteilten Tätern zu schaffen, die wegen eines Sexual- oder Gewaltdelikts an Kindern unter 16 Jahren verurteilt worden sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einführung eines Registers für Sexual- und Gewaltstraftäter</value></text></texts><title>Einführung eines Registers für Sexual- und Gewaltstraftäter</title></affair>