{"id":20133138,"updated":"2025-11-14T07:09:57Z","additionalIndexing":"2811;28;Buchführung;Asylrecht;Ausführung des Haushaltsplans;Gemeinde;Asylbewerber\/in;Vollzug von Beschlüssen;Sozialhilfe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L06K080701020106","name":"Gemeinde","type":1},{"key":"L03K110202","name":"Ausführung des Haushaltsplans","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2},{"key":"L04K01080102","name":"Asylrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-05-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363734000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3138","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gemäss dem Asylgesetz sind die Kantone zuständig für die Gewährung der Sozialhilfe an Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereiches (Art. 80 AsylG). Für die Bemessung der Sozialhilfe gilt deshalb das kantonale Recht. Zur Deckung der entstehenden Kosten erhalten die Kantone wiederkehrende Bundessubventionen in Form von Globalpauschalen (Art. 88 AsylG). Diese Pauschalen für asylsuchende Personen decken namentlich die Kosten für die Sozialhilfe sowie die obligatorische Krankenversicherung und enthalten zudem einen Beitrag an die Betreuungskosten. Sie sind so berechnet, dass sie die entstehenden Kosten bei kostengünstigen Lösungen zu decken vermögen (Art. 89 AsylG). Das System der Pauschalierung soll die Kantone zu ganzheitlichem Handeln anspornen. Damit verbunden ist, dass für die Kantone bei kostenintensiver Handhabung der Sozialhilfe das Risiko einer Unterdeckung besteht. Andererseits ist es auch möglich, nicht nur die entstehenden Kosten zu decken, sondern sogar eine gewisse Überdeckung zu erzielen. Eine gesamtschweizerische Überprüfung des Deckungsgrades der Globalpauschalen des Jahres 2009 hat gezeigt, dass die Gesamtheit der Über- und Unterdeckungen insgesamt ausgeglichen war. Schweizweit betrachtet deckten die Globalpauschalen des Bundes die Kosten der Kantone für Sozialhilfe und Betreuung; dies obwohl bei den Betreuungskosten keine kostendeckende Abgeltung vorgesehen ist. Eine subventionsrechtlich korrekte Verwendung der Globalpauschalen liegt vor, wenn der Kanton respektive die Gemeinde oder durch den Kanton beauftragte Dritte die dem Verwendungszweck entsprechende Aufgabe erfüllt haben.<\/p><p>2.\/3. Mit dem geltenden Pauschalierungssystem ist es nicht zu vereinbaren, dass eine Nachschusspflicht des Bundes gegenüber Kantonen, die eine Unterdeckung aufweisen, festgelegt würde. Demgegenüber kann der Bund auch nicht auf die Reserven jener Kantone zurückgreifen, die eine Überdeckung erzielt haben. Die Kantone sind grundsätzlich frei, wie sie eine allfällige Überdeckung verwenden wollen. Aus Sicht des Bundes ist anzustreben, dass die Gesamtheit der Über- und Unterdeckungen im mehrjährigen Durchschnitt ausgeglichen ist. Wie im Postulat Romano 12.4259 bereits angekündigt, wird das Bundesamt für Migration 2015 eine gesamtschweizerische Evaluation des auf den 1. April 2013 geänderten Finanzierungssystems gestützt auf die im Jahre 2014 tatsächlich erzielten Resultate durchführen.<\/p><p>4. Der Gesetzgeber hat die erforderlichen Instrumente geschaffen, damit diesen Aspekten Rechnung getragen wird. Der Bundesrat überprüft nach Artikel 89 Absatz 4 AsylG die Pauschalen bei Bedarf. Ein Anpassungsbedarf wäre gegeben, wenn mehrere Kantone während längerer Zeit eine Über- oder Unterdeckung ausweisen würden, welche nicht auf ein ineffizientes System oder mangelhafte Aufgabenerfüllung zurückzuführen wären.<\/p><p>Gemäss Artikel 95 Absatz 1 AsylG überprüft der Bund zudem die subventionsrechtlich korrekte Verwendung, die Wirksamkeit und die vorschriftsgemässe Abrechnung der Bundesbeiträge. Diesbezüglich verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Jans 12.3617 zur Aufsicht über Asylbetreuungsfirmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In einem Report hat der \"Beobachter\" von einer Gemeinde berichtet, welche die Tagespauschalen des Bundes für die Sozialhilfe nur zum Teil den Asylsuchenden zukommen liess, dafür Ende Jahr einen erklecklichen Ertragsüberschuss ihrer allgemeinen Rechnung zuleiten konnte. Meldungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass es sich dabei offenbar nicht nur um ein Einzelfallvorkommnis handelt.<\/p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Hat der Bund Kenntnis von solchen Praktiken? Ist er bereit, dieser Frage vertieft nachzugehen, auch warum es zu Überschüssen kommen kann?<\/p><p>2. Sind die Kantone gehalten, das Geld wirklich vollumfänglich für den Asylbereich, namentlich für die Asylbewerber und Asylbewerberinnen zu verwenden? Wie sieht die entsprechende Regelung aus?<\/p><p>3. Ist es richtig, dass Gemeinden und Kantone allfällige Überschüsse, die sie aus den Tagespauschalen Sozialhilfe des Bundes verzeichnen, ihrer allgemeinen Rechnung zuführen und damit nicht dem Asylbereich?<\/p><p>4. Sollte dies nicht im Sinne des Bundes und rechtlich problematisch sein: Wird der Bund deshalb Massnahmen treffen, und kann er beschreiben, welcher Art diese sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sozialhilfepauschale"}],"title":"Sozialhilfepauschale"}