{"id":20133180,"updated":"2023-07-28T13:35:44Z","additionalIndexing":"28;Leistungsauftrag;Leistungsabbau;Versicherungsleistung;Sparmassnahme;Vereinigung;Behinderte\/r;Invalidenversicherung;Psychiatrie;Finanzierung;berufliche Wiedereingliederung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L04K16030202","name":"Psychiatrie","type":1},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":2},{"key":"L06K070203030501","name":"berufliche Wiedereingliederung","type":2},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-06-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363820400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3180","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) schliesst das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit national oder sprachregional tätigen Dachorganisationen der privaten Invalidenfachhilfe oder Invalidenselbsthilfe, die im Hinblick auf die jeweilige Vertragsperiode ein Gesuch um Beiträge der IV stellen, Verträge ab. Derzeit finden im Hinblick auf die Leistungsvertragsperiode 2015-2018 mit den Organisationen Diskussionen über das Subventionierungssystem statt, es wurden jedoch noch keine Entscheidungen getroffen. Im Rahmen der Leistungsverträge werden immer nur effektiv erbrachte Leistungen subventioniert. Voraussetzung für die Ausrichtung von Leistungen nach Artikel 74 IVG ist, dass Personen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ersuchen um eine solche Leistung eine IV-Massnahme erhalten haben. Damit wird Artikel 74 IVG weit ausgelegt. Dieses Verständnis des Behindertenbegriffs umfasst auch präventive Elemente, zumal bereits eine Früherfassung oder eine Frühinterventionsmassnahme den Anspruch auf Subventionsbeiträge nach Artikel 74 IVG begründen, ohne dass eine Invalidität im Sinne des Gesetzes ausgewiesen sein muss. Die Beratungsangebote für Angehörige von Menschen, die innerhalb der letzten zehn Jahre eine IV-Massnahme erhielten, werden ebenfalls subventioniert.<\/p><p>1. Es fragen zunehmend auch Personen bei den Organisationen der privaten Behindertenhilfe Unterstützungen und Leistungen nach, die die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach Artikel 74 IVG nicht erfüllen. Mit der obenerwähnten Auslegung des Behindertenbegriffs ist der nach der geltenden gesetzlichen Regelung grösstmögliche Personenkreis von Bezugsberechtigten erreicht. Mit den Subventionen nach Artikel 74 IVG wird primär die soziale Integration begleitend zur beruflichen Integration unterstützt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Artikel 74 IVG den Grundsatz \"Integration vor Rente\" respektiert.<\/p><p>2. Die Versicherung nutzt ihren Handlungsspielraum im Bereich Prävention bestmöglich. Um Leistungen aus Artikel 74 IVG zu beziehen, genügt es nämlich, über die Früherfassung mit der IV in Kontakt gewesen zu sein oder Massnahmen der Frühintervention erhalten zu haben. Letztere sehen gemäss Artikel 7d IVG durchaus auch Massnahmen der Unterstützung und Beratung zur Arbeitsplatzerhaltung oder Wiedereingliederung vor. Wie oben dargelegt, besteht zwischen den Leistungen nach Artikel 74 IVG und Artikel 7d IVG jedoch nur ein indirekter Zusammenhang, da eine Früherfassung oder eine Frühinterventionsmassnahme nur den Anspruch einer Organisation auf Subventionsbeiträge nach Artikel 74 IVG begründen. Der Anspruch einer versicherten Person auf diese Massnahmen ist jedoch nicht durch Artikel 74 IVG geregelt.<\/p><p>3. Gemäss Artikel 112c der Bundesverfassung (SR 101) unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Behinderter. Artikel 74 IVG regelt diese Unterstützung für die IV. Beim Vertragsabschluss des BSV mit den Dachorganisationen werden die Bedürfnisse aller beitragsberechtigten Personengruppen berücksichtigt und über die Organisationen der privaten Behindertenhilfe mit Finanzhilfen unterstützt. Bei der Gewährung der Beiträge werden sowohl die Vorgaben der Verfassung als auch diejenigen des IVG berücksichtigt. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) enthält darüber hinaus keine unmittelbaren Vorgaben für die Leistungen nach Artikel 74 IVG, sieht jedoch in Artikel 16 Absatz 3 ebenfalls die Möglichkeit vor, den Organisationen der Behindertenhilfe Finanzhilfen zu gewähren.<\/p><p>4. Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (Lufeb) basieren auf Artikel 108bis Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201). Lufeb machen etwa 30 Prozent der gesamten Subventionen nach Artikel 74 IVG aus, mit zunehmender Tendenz. Das BSV beabsichtigt, Lufeb im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ab 2015 vermehrt in personenspezifische Leistungen der Organisationen wie Beratungen oder gezielte Integrationsprojekte zu lenken. Das Subventionsvolumen soll für die Leistungsvertragsperiode 2015-2018 insgesamt beibehalten werden.<\/p><p>5. Derzeit wird mit den mitinteressierten Organisationen analysiert, wie das neue Beitragssystem ausgestaltet werden muss, damit die Steuerungs- und Abrechnungsverfahren gegenüber dem heutigen System einfacher und transparenter werden. Die Realisierung dieser Stossrichtung erfolgt im Interesse der Leistungsbezüger.<\/p><p>6. Der Bundesrat ist sich der Vielfalt der Organisationen der privaten Behindertenhilfe bewusst und stützt diese auch in Zukunft. Anliegen der Institutionen fliessen in die Überlegungen zum Beitragssystem ab 2015 ein. Dieses wird sich nach den Interessen der bezugsberechtigten Personen auf der Basis der zugrunde liegenden Gesetze (IVG und Subventionsgesetz) ausrichten. Wie bereits erwähnt, soll das Subventionsvolumen jedoch beibehalten werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Umsetzung von Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) ist für die Organisationen mit einem Leistungsvertrag nicht unproblematisch. Die Sparmassnahmen der IV schaffen Probleme, die nicht unterschätzt oder ignoriert werden dürfen. Es besteht die Gefahr, dass diese Organisationen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen und die Qualität der Leistungen nicht mehr garantieren können. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Die restriktivere Handhabung des Begriffs der beitragsberechtigten Person geschieht auf Kosten der Psychiatrie und der Betreuungs- und Beratungsleistungen, die jedoch für die Prävention wertvoll sind. Wird damit nicht der Wille des Gesetzgebers - \"Wiedereingliederung vor Rente\" - verraten?<\/p><p>2. Welcher Stellenwert soll der Prävention durch Betreuungs- und Beratungsmassnahmen im Frühinterventionsprozess zukommen? Wie anerkannt ist sie, und wie soll sie sich entwickeln?<\/p><p>3. Gewisse psychiatrische Diagnosen werden nicht anerkannt. Kann man davon ausgehen, dass die neuen Regeln, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) den Organisationen der privaten Invalidenhilfe vorschreibt, die Grundsätze der Verfassung, des Behindertengleichstellungsgesetzes und des IVG in Bezug auf das Diskriminierungsverbot und die Chancengleichheit respektieren?<\/p><p>4. Werden die Subventionen für Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (Lufeb) im Rahmen der Verhandlungen der Leistungsverträge 2015-2018 gekürzt oder sogar grundsätzlich überdacht? Falls ja, widerspricht dies nicht den Zielsetzungen der Wiedereingliederung?<\/p><p>5. Steht ein Wechsel von der Finanzierung über Subventionen zu einer Finanzierung pro Leistung zur Debatte, und wenn ja, wurden die Vor- und Nachteile eines solchen Wechsels vorher gründlich analysiert, und wurde mit den betroffenen Akteuren eine Interessenabwägung vorgenommen? <\/p><p>6. Hat das BSV grundsätzlich die Absicht, die kleinen regionalen Organisationen der privaten Invalidenhilfe zu verdrängen, zu schwächen oder unter Aufsicht zu stellen? Die diesbezüglichen Befürchtungen dieser kleinen Organisationen sind ernst zu nehmen, und ihre Rolle muss im Lichte ihres Beitrags zur bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Leistungserbringung betrachtet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invalidenversicherung. Umsetzung von Artikel 74 IVG und Leistungsverträge"}],"title":"Invalidenversicherung. Umsetzung von Artikel 74 IVG und Leistungsverträge"}