{"id":20133181,"updated":"2023-07-28T09:08:36Z","additionalIndexing":"28;Versicherungsleistung;Zahlung;Sparmassnahme;Subvention;Vereinigung;Behinderte\/r;Invalidenversicherung;Finanzierung;berufliche Wiedereingliederung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0703020209","name":"Zahlung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2},{"key":"L06K070203030501","name":"berufliche Wiedereingliederung","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-17T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-06-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363820400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1402956000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3181","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit 2010 ist die Höhe der Subventionen an Organisationen der privaten Invalidenhilfe im Sinne von Artikel 74 IVG unverändert. Nicht nur haben diese Organisationen keine zusätzlichen Mittel erhalten, um neue Dienstleistungen zu entwickeln - die Subventionen, die sie erhalten, wurden auch nicht angepasst, weder an die Teuerung noch an die Entwicklung der Kosten für bestehende Leistungen, die sie gemäss ihrem Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen erbringen. Diese Situation ist untragbar und stellt die Organisationen der privaten Invalidenhilfe vor zahlreiche Probleme. Sie wird für die Partner, welche die Invalidenversicherung umsetzen, zunehmend unhaltbar, weil sie auf Kosten der Betroffenen und der Qualität der Leistungen geht. <\/p><p>Die Organisationen, die über einen Leistungsvertrag verfügen, müssen gewährleisten, dass ihre Leistungen zielgerichtet sind und professionell, effizient, zweckmässig und wirtschaftlich erbracht werden. Dafür ist natürlich qualifiziertes Personal nötig. Diesem muss ein Lohn ausgezahlt werden, der den in der Region branchenüblichen Löhnen entspricht, und auch die Lohnentwicklung muss sich mit dem Standard in den anderen Institutionen decken. <\/p><p>Darüber hinaus darf der tatsächliche Bedarfsanstieg nicht unterschätzt oder kleingeredet werden. Immer mehr Personen, die kurzfristig oder dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind und die mit gesundheitlichen und vor allem psychischen Problemen zu kämpfen haben, wenden sich an solche Organisationen, sei es, um persönliche Unterstützung zu erhalten, sei es, um ein Minimum an Respekt und Solidarität zu erfahren. Die Organisationen finden sich so in einem tiefen Zwiespalt wieder, weil es unter ethischen, professionellen und menschlichen Gesichtspunkten unmöglich ist, diesen Personen die Unterstützung zu versagen. Der Mangel an verfügbaren Mitteln infolge der \"Einfrierung\" der Subventionen ist mittlerweile schmerzlich spürbar. Die Organisationen sind nicht mehr in der Lage, mit immer weniger immer mehr zu machen! Sie haben keinerlei Handlungsspielraum mehr. Diese Situation muss ein Ende haben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Parlament hat am 13. Juni 2008 im Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung (SR 831.27) dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Invalidenversicherung (IV) nachhaltig zu sanieren. Der Auftrag hält fest, dass dies insbesondere durch die Senkung der Ausgaben zu erfolgen habe. Entsprechend sah der Bundesrat vor, das Sanierungsziel nebst Massnahmen auf Gesetzesstufe auch mit solchen auf Verordnungs- und Weisungsebene zu erreichen.<\/p><p>Gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) und Artikel 108quater der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV, SR 831.201) wird während der Laufzeit der Zusatzfinanzierung im Bereich der Förderung der Invalidenhilfe auf die Reallohnanpassung und die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs sowie auf einen Zuschlag für neue und erweiterte Leistungen verzichtet. Die Beitragshöhe wurde auf dem Stand des Jahres 2010 eingefroren. Diese Regelung ist in den aktuellen Leistungsverträgen festgehalten.<\/p><p>Die IV subventioniert Leistungsarten, welche durch Organisationen der privaten Invalidenhilfe für Behinderte erbracht werden. Der nach Artikel 74 IVG angewendete Behindertenbegriff bezieht sich auf Personen, welche innerhalb der letzten zehn Jahre eine IV-Leistung erhalten haben. Diese weite Auslegung des Behindertenbegriffs ermöglicht den Organisationen, ihre Leistungen dem Bedarf der Betroffenen anzubieten und anzupassen. Es ist bekannt, dass zunehmend zwar auch Personen, die in den letzten zehn Jahren keine individuellen Leistungen bezogen haben, bei den Organisationen der privaten Invalidenhilfe um Unterstützung und Leistungen nachfragen. Diese Leistungen können jedoch nicht über Artikel 74 IVG subventioniert werden. Die Anzahl der Personen hingegen, die berechtigt sind, subventionierte Leistungen zu beziehen, ist entgegen den Annahmen der Motion eher rückläufig. Weiter ist festzuhalten, dass seit dem letzten ausgerichteten Teuerungsausgleich die Teuerung zwischen 2009 und 2012 nur 0,19 Prozent beträgt. Die Teuerungsprognosen für die Jahre 2013 und 2014 betragen 0,1 Prozent respektive 0,2 Prozent.<\/p><p>Aufgrund der marginalen Teuerung und der eher rückläufigen Anzahl Personen, die für den Bezug subventionierter Leistungen nach Artikel 74 IVG berechtigt sind, ist kein zusätzlicher finanzieller Bedarf zu erwarten. Unter Beibehaltung des Gesamtkostendaches prüft das BSV im Hinblick auf die neue Vertragsperiode, ob und inwieweit der Fokus im Gesamtsystem auf neue Angebote und eine entsprechende Neugewichtung zu legen ist. Allfällige Entwicklungen sollten inskünftig durch Umschichtungen innerhalb der Leistungskategorien finanziell aufgefangen werden. Die Organisationen sind gefordert, mit den vorhandenen Mitteln zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit einer gezielten Verwendung der zugesprochenen Subventionsbeiträge die Organisationen für Invalidenhilfe neben den individuellen Leistungen der IV dem Bedarf der Behinderten an Dienstleistung professionell und kompetent gerecht werden. Es besteht daher keine Notwendigkeit, das Kostendach für Subventionen nach Artikel 74 IVG vor Ende 2017 zu erhöhen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Subventionen an Organisationen, die Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) umsetzen, nicht mehr länger \"eingefroren\" zu lassen und die Bundesbeiträge mindestens an die Teuerung anzupassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Invalidenversicherung. Erhöhung der Subventionen nach Artikel 74 IVG"}],"title":"Invalidenversicherung. Erhöhung der Subventionen nach Artikel 74 IVG"}