﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133197</id><updated>2023-07-28T09:24:20Z</updated><additionalIndexing>28;52;Sport;Extremsportart;Schutzgebiet;Schutz der Tierwelt;Umweltverträglichkeit;See</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01010102</key><name>Sport</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030108</key><name>See</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010203</key><name>Extremsportart</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010401</key><name>Umweltverträglichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010412</key><name>Schutzgebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010408</key><name>Schutz der Tierwelt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-05-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3197</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Annahme verschiedener Motionen hat das Parlament beschlossen, dass das Kitesurfen mit anderen Wassersportarten gleichgestellt werden soll. Die KVF-S hat dazu festgehalten: "Auch nach einer Aufhebung des generellen Verbots wäre es möglich, Gewässerzonen auszuscheiden, in denen etwa aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes die Ausübung dieser Sportart untersagt ist." Zu den Gründen des Umweltschutzes gehören insbesondere jene des Naturschutzes. Die Seeschutzzonen, insbesondere jene gemäss WVZZ (Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung), sind heute bereits sehr knapp bemessen. Zudem fehlen ihnen die nötigen Pufferzonen. Es ist deshalb wichtig, dass der Bundesrat parallel zur gesetzlichen Gleichstellung des Kitesurfens auch die Auswirkungen dieses Schrittes auf die Dimensionierung und Schutzbestimmungen der Seeschutzzonen abklärt und nötige Anpassungen beziehungsweise Erweiterungen vorbereitet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Kitesurfen hat ein grosses Störpotenzial für Wasservögel, da diese Sportgeräte sehr schnell und wendig sind und ein hoch fliegendes Segel benützen. Die Wasservögel können sich nicht an diese Drachensegel gewöhnen, da sie ständig die Richtung wechseln und mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Besonders auf Ruhe angewiesen und durch Störungen gefährdet sind u. a. die auf dem offenen Wasser unserer Seen überwinternden Wasservögel und die auf dem Wasser rastenden Zugvögel im Zeitraum zwischen September bis April. Das Fahren von Kitesurfern nahe den Schilfgürteln stellt zudem eine beachtliche Störungsquelle für die brütenden Wasservögel dar. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen, für alle Seen, auf denen Kitesurfen erlaubt ist, eine Nutzungsplanung vorzunehmen. Auf Wasserflächen, wo keine Störwirkung auf die Natur durch den Freizeitsport zu erwarten ist, können Surf-Zonen eingerichtet werden. Dabei müssen der Zugang zum Gewässer wie auch die Sicherheit ausreichend gewährleistet sein. In der Nähe von Wasservogelreservaten, Naturschutzgebieten und sensiblen Uferbereichen dagegen sollen Seeschutzzonen eingerichtet werden, in denen das Kitesurfen verboten ist. Damit die Schutzzonen von der Vollzugsbehörde kontrolliert werden können, sollen sie - dort, wo dies aufgrund der Wassertiefe technisch möglich ist - im Wasser gut sichtbar markiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wegen der grossen Störwirkung hat der Bundesrat in den Wasser- und Zugvogelreservaten des Bundes das Kitesurfen bereits generell verboten. Dort, wo eine Störung für die Schutzzielerreichung vertretbar ist, wurden regionale Ausnahmebestimmungen geschaffen und wurde das Kitesurfen zu gewissen Zeiten erlaubt. Die zuständigen Vollzugsbehörden in den Kantonen sind angehalten, die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Für den Fall zunehmender Störung in und um die Wasservogelreservate würde der Bundesrat - zusammen mit den betroffenen Kantonen - eine entsprechende Ausweitung der Seeschutzzonen prüfen und diese bei der nächsten Revision der WZVV (Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung; SR 922.32)&lt;b&gt;&lt;/b&gt;zur Aufnahme ins Bundesinventar vorschlagen. &lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Welches sind die Auswirkungen der Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten auf den Schutz der Natur und Biodiversität?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um negative Auswirkungen der Gleichstellung auf die Natur zu verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Anpassungen zum Schutz der Natur und insbesondere bei den Schutzgebieten für Wasser- und Zugvögel gemäss WZVV sind nötig?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erweiterte Schutzgebietsplanung aufgrund der Gleichstellung des Kitesurfens</value></text></texts><title>Erweiterte Schutzgebietsplanung aufgrund der Gleichstellung des Kitesurfens</title></affair>