﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133200</id><updated>2023-07-27T21:12:55Z</updated><additionalIndexing>24;Steuerbefreiung;Angestellte/r;UNO (speziell);internationale Organisation;WTO;Steuereinnahmen;BIZ</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4907</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K10020103</key><name>internationale Organisation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020202</key><name>Angestellte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030701</key><name>Steuerbefreiung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020505</key><name>Steuereinnahmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K150402</key><name>UNO (speziell)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020401</key><name>WTO</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K150210</key><name>BIZ</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-05-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2685</code><gender>m</gender><id>3882</id><name>Girod Bastien</name><officialDenomination>Girod</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3000</code><gender>f</gender><id>4095</id><name>Rytz Regula</name><officialDenomination>Rytz Regula</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3200</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In der Schweiz leben laut EDA rund 21 200 ausländische Funktionäre. Die meisten zahlen keine Einkommenssteuer. Mithin sind von der Steuerbefreiung nicht nur Diplomaten der Uno, der WTO oder der BIZ ausgenommen, wie dies durch das internationale Recht vorgesehen ist. Sondern begünstigt sind auch Mitarbeiter des Cern oder ausländische Mitarbeiter halbstaatlicher und privater Organisationen wie der Iata, des Weltpostvereins oder der Union zur Erhaltung der Natur. Aber auch die Société internationale de télécommunication (Sita), eine Genossenschaft im Besitz der Fluggesellschaften, kennt für ihre Angestellten eine Steuerbefreiung. An ihrem Hauptsitz in Brüssel indes bezahlen die Mitarbeiter Steuern. Die Steuerausfälle bei der Einkommenssteuer belaufen sich auf 200 bis 400 Millionen Franken. Diese Recherchen der "Handels-Zeitung" illustrieren einen stossenden und durch nichts gerechtfertigten Tatbestand.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz ist Vertragspartei zahlreicher internationaler Verträge über Vorrechte und Immunitäten (Gründungsverträge von Organisationen, dem Übereinkommen von 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen, dem Übereinkommen von 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten, die der Bundesrat mit den in der Schweiz niedergelassenen Organisationen abgeschlossen hat usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Einräumung des begünstigten Status gegenüber den internationalen Organisationen und ihrem Personal will man einerseits ihre uneingeschränkte Unabhängigkeit gegenüber dem Staat sicherstellen, auf dessen Staatsgebiet sie sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben niedergelassen haben, und andererseits dafür sorgen, dass der Gaststaat keine besonderen Vorzüge aus der Präsenz einer von allen Mitgliedstaaten finanzierten Organisation auf seinem Staatsgebiet zieht. Letztere wären nicht bereit, ihre Beiträge zu bezahlen, wenn dem Gaststaat daraus Steuervorteile erwachsen würden. Diese Grundsätze werden von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und von allen Gaststaaten umgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seiner Botschaft (BBl 2006 8017) zum Gaststaatgesetz (GSG; SR 192.12), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat die lange Tradition der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen hervorgehoben. Die Gaststaatpolitik bildet einen Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik. In seiner aussenpolitischen Strategie für die Jahre 2012-2015 als Antwort auf die Motion Müller Walter 10.3212, "Klare strategische Ausrichtung der Aussenpolitik", unterstrich der Bundesrat, dass die Förderung des internationalen Genf zu seinen strategischen Zielen gehört. Diese Position bestätigte der Bundesrat auch in seiner Antwort auf die Motion Sommaruga Carlo 12.4267. Er ist zurzeit dabei, gemeinsam mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden des Kantons Genf eine mittel- und langfristige Strategie auszuarbeiten, mit Vorschlägen für konkrete Massnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der internationalen Präsenz der Schweiz durch Genf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gaststaatgesetz definiert die möglichen institutionellen Begünstigten von Vorrechten und Immunitäten, namentlich Steuerbefreiungen, die nicht nur ihnen, sondern auch ihrem Personal zukommen können. Bei den vom Autor der Motion erwähnten Organisationen, der Uno, der WTO, der BIZ sowie auch dem Cern und dem Weltpostverein, handelt es sich um zwischenstaatliche Organisationen (Art. 2 Abs. 1 Bst. a GSG). Wie in der Botschaft des Bundesrates zum Gaststaatgesetz erwähnt (Ziff. 2.3.1.3, BBl 2006 8033), sind die Iata, die UICN und die Sita quasi zwischenstaatliche Organisationen (Art. 2 Abs. 1 Bst. c GSG). Alle diese Organisationen haben ein entsprechendes Abkommen mit dem Bundesrat abgeschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere mit der Sita hat der Bundesrat 1992 ein Fiskalabkommen abgeschlossen. Die Sita übernimmt Aufgaben, die aufgrund internationaler Übereinkommen zur Luftsicherheit, namentlich in den Bereichen Telekommunikation und Informatik im internationalen Zivilluftfahrtsnetz, in den Zuständigkeitsbereich der Staaten fallen. Diese Dienstleistungen werden von "Sita S.C.", dem nichtkommerziellen Zweig der Firmengruppe, übernommen. Es handelt sich um nichtgewinnbringende Aktivitäten, die von internationalem Interesse sind und unter die Bestimmungen des Steuerabkommens fallen. Die übrigen Aktivitäten der Sita, die kommerzieller Natur sind, werden von "Sita Inc." erbracht und sind nach Bundes- und kantonalem Recht steuerpflichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorliegende Motion würde nicht nur zahlreiche internationale Verpflichtungen der Schweiz verletzen, sondern auch den Zielen der schweizerischen Aussenpolitik im Bereich der Gaststaatpolitik zuwiderlaufen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen und die steuerliche Praxis seien so zu ändern, dass nur noch die Angestellten der Uno, der WTO und der BIZ steuerbefreit sind, soweit dies durch übergeordnete Bestimmungen des internationalen Rechts vorgeschrieben ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerbefreiung von internationalen Organisationen und deren Angestellten</value></text></texts><title>Steuerbefreiung von internationalen Organisationen und deren Angestellten</title></affair>