{"id":20133212,"updated":"2025-11-14T06:22:34Z","additionalIndexing":"28;Suchtprävention;Glücksspiel;Spielautomat;Spiel;Sucht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010603","name":"Spielautomat","type":1},{"key":"L04K01010106","name":"Spiel","type":1},{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L04K01010201","name":"Sucht","type":1},{"key":"L06K010505070201","name":"Suchtprävention","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-05-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363820400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3212","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat will im neuen Geldspielgesetz allgemeine Präventionsmassnahmen gegen die Spielsucht und ein neues Spielsuchtpräventionsorgan schaffen.<\/p><p>Artikel 106 der Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone durch Gesetz und Aufsicht einen angemessenen Schutz vor Spielsucht sicherstellen. Die bestehenden, bewährten Massnahmen sind in das neue Geldspielgesetz zu übernehmen. Zusätzliche Präventionsmassnahmen und die Schaffung eines neuen Spielsuchtpräventionsorgans sind überflüssig und schaffen Doppelspurigkeiten. <\/p><p>Die Studie der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) \"Glücksspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz\" kommt zum Schluss, dass sich seit der Eröffnung der Spielbanken nur unwesentliche Veränderungen der Spielsuchtproblematik ergeben haben (www.esbk.admin.ch). Andernfalls hätte der Bundesrat letztes Jahr nicht zwei neue Spielbanken bewilligt.<\/p><p>Das Problem der Spielsucht dürfte allen erwachsenen Personen in der Schweiz bekannt sein. Allgemeine Präventionsmassnahmen, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten, sind nicht zielgerichtet und haben ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Demgegenüber sind die heute gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen der Spielbanken direkt an die Zielgruppe der Casinobesucher gerichtet. Die Sozialkonzepte umfassen Prävention, Früherkennung, Aus- und Weiterbildung des Personals sowie Zusammenarbeit mit Suchtpräventionsstellen. Pro Jahr werden rund 3000 Personen für den Zutritt in die Schweizer Casinos gesperrt.<\/p><p>Die ESBK überwacht die Umsetzung der Sozialkonzepte der Spielbanken. In der ESBK und der Comlot sind schon heute Suchtfachleute vertreten (ESBK: Hans Jörg Znoj, Professor für klinische Psychologie und Psychotherapie, Universität Bern; Comlot: Bruno Erni, Geschäftsführer Berner Gesundheit).<\/p><p>Artikel 106 der Bundesverfassung schreibt die Schaffung eines neuen Koordinationsorgans vor. Diesem Koordinationsorgan soll nun noch ein zusätzliches Spielsuchtpräventionsorgan zur Seite gestellt werden. Es ist offensichtlich, dass damit Doppelspurigkeiten geschaffen würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 11. März 2012 haben Volk und Stände einem neuen Verfassungsartikel zur Regelung der Geldspiele zugestimmt. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 13. Februar 2013 das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vernehmlassungsvorlage für ein Geldspielgesetz auszuarbeiten, das die neue Verfassungsbestimmung umsetzt. Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesrat bereits erste Eckwerte für diese Vorlage festgelegt. Im Bereich Spielsuchtprävention gehören dazu wie bislang allgemeine Präventionsmassnahmen sowie die Schaffung eines unabhängigen Konsultativorgans aus Fachleuten im Bereich der Bekämpfung der Spielsucht.<\/p><p>Der neue Artikel 106 der Bundesverfassung auferlegt Bund und Kantonen, den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen, insbesondere der Gefahr der Spielsucht (siehe BBl 2010 7961, 8000). Die Umsetzungsgesetzgebung soll deshalb der Spielsuchtgefahr mit wirkungsvollen und angemessenen Massnahmen begegnen. Auch der Bundesrat ist der Auffassung, dass dabei Doppelspurigkeiten zu vermeiden sind. Er erachtet es jedoch als unzweckmässig, die Schaffung des Konsultativorgans von vornherein auszuschliessen und auf allgemeine Präventionsmassnahmen zu verzichten. Vielmehr empfiehlt er, mit punktuellen Beurteilungen zuzuwarten, bis voraussichtlich Ende 2013 die Vernehmlassungsvorlage vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt werden die verschiedenen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen in ihrem Gesamtzusammenhang beurteilt werden können, gerade auch im Bereich der Spielsuchtprävention.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im neuen Geldspielgesetz auf Doppelspurigkeiten bei der Spielsuchtprävention zu verzichten und kein neues Spielsuchtpräventionsorgan zu schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Spielsucht. Keine Doppelspurigkeiten bei der Prävention"}],"title":"Spielsucht. Keine Doppelspurigkeiten bei der Prävention"}