﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133224</id><updated>2025-06-25T00:14:33Z</updated><additionalIndexing>2841;Krankheitsurlaub;Sozialpartner;Kostenrechnung;Krankenversicherung;Sparmassnahme;Kosten des Gesundheitswesens;Arztzeugnis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion 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Gesundheitswesens</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040302</key><name>Krankheitsurlaub</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-09T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2021-06-10T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2021-06-10T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 21.006.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-05-29T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-09T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2021-06-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2014-09-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2646</code><gender>f</gender><id>1288</id><name>Amherd Viola</name><officialDenomination>Amherd</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2664</code><gender>m</gender><id>3828</id><name>Cassis Ignazio</name><officialDenomination>Cassis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2770</code><gender>m</gender><id>4070</id><name>Candinas Martin</name><officialDenomination>Candinas Martin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3224</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Jedes Jahr suchen in der Schweiz 100 000 bis 250 000 Personen wegen grippeartigen Symptomen eine Ärztin oder einen Arzt auf. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt in den FAQ zur saisonalen Grippe: "Bei einer Grippe ist nicht immer ein Arztbesuch notwendig." Erst wenn sich die Symptome verschlimmern oder mehr als eine Woche anhalten, wird empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Viele der Konsultationen im Zusammenhang mit Grippesymptomen finden aus dem einzigen Grund statt, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen muss. Ob und wieweit eine Pflicht zur Vorlage eines Arztzeugnisses im Krankheitsfall besteht, ist arbeitsvertragsrechtlich nicht geregelt. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung ein Attest zu verlangen. Dadurch entstehen der OKP jährlich inadäquate Kosten, welche eingespart werden könnten, denn die Einforderung der Arbeitsdisziplin ist nicht Aufgabe der Krankenversicherung. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, in welchen Dimensionen sich diese Kosten bewegen und welche Möglichkeiten er sieht, die OKP zu entlasten. Das KVG ist nämlich nicht dazu da, allfällige Vertrauensprobleme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu lösen. Diese Verantwortung liegt bei den Sozialpartnern und darf nicht weiter an die Krankenversicherer delegiert werden, sondern ist sozialpartnerschaftlich zu regeln und zu finanzieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Pflicht, ein Arztzeugnis zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, ist weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz (SR 822.11) vorgesehen. Das Gesetz schreibt auch die Zeugnisform nicht vor. Diese Fragen sind im Arbeitsvertrag geregelt. Das Arztzeugnis hat eine entscheidende Bedeutung, weil es für den Arbeitnehmenden tatsächlich meist das einzige Mittel ist, um seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 18. November 2009 auf die Motion Humbel 09.3891, "Keine Disziplinierung von Arbeitnehmenden zulasten der Krankenversicherung", dargelegt hat, gehen die Kosten für das Ausstellen eines nichtformalisierten Arbeitsunfähigkeitszeugnisses heute zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und werden in der Regel im Rahmen von Tarmed abgerechnet. Das Ausstellen eines Arztzeugnisses ist ein Bestandteil eines üblichen Untersuchungsablaufs: Die Ärztin oder der Arzt führt eine fachgerechte Untersuchung der Patientin oder des Patienten durch, stellt eine Diagnose und entscheidet im Fall einer Krankheit über die angemessene Behandlung. Wenn die Krankheit und die Behandlung zu einer Arbeitsunfähigkeit und somit zum Ausstellen eines Arztzeugnisses führen, kann nicht mehr unterschieden werden, ob die Patientin oder der Patient für eine Behandlung oder für ein medizinisches Zeugnis zum Arzt gegangen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn die Kosten für das Ausstellen eines Arztzeugnisses von den durch die OKP übernommenen Leistungen ausgeschlossen werden, müssen diese entweder vom Arbeitnehmenden oder vom Arbeitgeber übernommen werden. Nach der allgemein geltenden Beweisregel von Artikel 8 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches obliegt es dem Arbeitnehmenden, den Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, wenn er seinen Lohnanspruch geltend macht. Somit müsste er den finanziellen Aufwand für die Beweislast übernehmen. Würde er aus diesem Grund darauf verzichten, seine Arbeitsunfähigkeit geltend zu machen, würde seine Stellung im Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber geschwächt, und dieser könnte von der Situation profitieren. Gewisse Arbeitnehmende würden allenfalls auch aus wirtschaftlichen Gründen auf einen Arztbesuch verzichten und trotz ernsthafter Erkrankung weiterarbeiten. In solchen Fällen könnten sich die notwendigen medizinischen Leistungen bei einer verspäteten Konsultation als sehr viel teurer erweisen und zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen, als wenn der Arbeitnehmende bei Krankheitsbeginn eine Ärztin oder einen Arzt aufgesucht hätte. Zudem stellt die ansteckende Krankheit eines Arbeitnehmenden aufgrund des Verbreitungsrisikos ein beträchtliches Risiko für das Unternehmen dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist auch nicht denkbar und angemessen, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Arztzeugnis übernimmt, denn er müsste neben der Abwesenheit des Arbeitnehmenden auch noch die Kostenübernahme eines Teils der medizinischen Leistung in Kauf nehmen, obwohl er weder im Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten noch im Mandatsvertrag zwischen Arzt und Patient Partei ist. Die Lösung wäre auch nicht anwendbar auf Personen ohne Arbeitgeber, die ein Arztzeugnis brauchen (Selbstständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen, die ihren Anspruch auf Taggeld geltend machen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die ihre Schulabwesenheit begründen müssen). Eine unterschiedliche Behandlung der Versicherten ist mit dem Grundsatz der im KVG vorgesehenen Gleichbehandlung nicht vereinbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kostenübernahme für das Arztzeugnis durch eine andere Finanzierungsquelle würde die Mitteilung besonders schützenswerter Gesundheitsdaten über den Arbeitnehmenden an eine Drittperson bedingen, was hinsichtlich der Datenschutzgesetzgebung unvermeidlich zu Problemen führen würde. Der Bundesrat stellt folglich fest, dass es keine sinnvolle Alternative zur Kostenübernahme für das Arztzeugnis durch die OKP gibt. Er ist der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, die Auswirkungen der Kostenübernahme für Arztzeugnisse durch die OKP zu prüfen und alternative Lösungen zu suchen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie stark die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch Kosten belastet ist, welche primär durch das Einholen eines Arztzeugnisses verursacht werden. Zugleich soll aufgezeigt werden, wie diese leichtfertig durch Arbeitsunfähigkeitszeugnisse verursachten Kosten, welche die OKP ungerechtfertigt belasten, verhindert werden können, wo allenfalls gesetzliche Anpassungen notwendig sind und wie eine sozialpartnerschaftliche Finanzierungslösung dieser Massnahme zur Disziplinierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreicht werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten</value></text></texts><title>Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten</title></affair>