{"id":20133230,"updated":"2023-07-28T15:18:29Z","additionalIndexing":"2841;Abruf von Information;Organverpflanzung;Gesundheitspass;Datenerhebung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K01050516","name":"Organverpflanzung","type":1},{"key":"L04K01050508","name":"Gesundheitspass","type":1},{"key":"L04K12010101","name":"Abruf von Information","type":1},{"key":"L04K12030402","name":"Datenerhebung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-10T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-05-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"4919"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1410300000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Jährlich werden 400 bis 500 Organe transplantiert. Zwischen Angebot und Bedarf besteht offensichtlich eine grosse Differenz, weshalb der Bundesrat den Aktionsplan \"Mehr Organe für Transplantationen\" lanciert hat. Ein Kernelement dieses Aktionsplans bildet eine intensive Information der Bevölkerung. Dies ist auch dringend nötig, befürworten gemäss einer Befragung doch 80 Prozent der Menschen in der Schweiz die Organspende, aber nur gerade 8 Prozent tragen tatsächlich einen Ausweis auf sich. So geht ein grosses Potenzial an Spendeorganen verloren. Dies könnte dadurch verbessert werden, dass auf der Versichertenkarte gemäss Artikel 42a KVG und Artikel 4 KVV, welche jede versicherte Person bereits heute besitzt, die Bereitschaft bzw. die Ablehnung einer Organspende festgehalten würde.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 8. März 2013 den Bericht \"Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz\" verabschiedet.<\/p><p>Bereits heute kann mit der Versichertenkarte auf eine ausgefüllte Spendekarte oder eine Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort hingewiesen werden. In seinem Bericht empfiehlt der Bundesrat jedoch, von einem Vermerk der Organspendebereitschaft auf der Versichertenkarte aus folgenden Überlegungen abzusehen:<\/p><p>Den Willen des Versicherten bezüglich Organspende auf der Versichertenkarte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzuhalten hat gemäss Literatur und Ländervergleich keine Auswirkung auf die Spenderate. Es fällt zudem auf, dass keines der europäischen Länder mit hoher Spenderate diese Möglichkeit anbietet. Die Spendekarte und die Patientenverfügung erlauben heute, den Spendewillen auf einem lokalen Informationsträger zuverlässig festzuhalten. Im Gegensatz zur Versichertenkarte sieht die Spendekarte eine Unterschrift vor und ermöglicht, die Spendeerklärung rasch und eigenhändig zu ändern. Zudem würde ein obligatorischer Vermerk der Organspendebereitschaft auf der Versichertenkarte einen grundsätzlichen Systemwechsel erfordern. Persönliche Daten werden auf der Versichertenkarte nur gespeichert, wenn die versicherte Person dies wünscht. Die Leistungserbringer, die die Speicherung dieser Daten vornehmen, sind jedoch nicht verpflichtet, diese Dienstleistung anzubieten. Der Bundesrat erachtet es für nicht angebracht, für die einzige Ausnahme der Organspende vom Grundsatz der Freiwilligkeit abzuweichen. Ausserdem hat die versicherte Person die Möglichkeit, gespeicherte Daten mit einem PIN-Code zu schützen. Da hinterlegte Informationen unter Umständen ohne PIN-Code nicht abgerufen werden können, würde eine Abklärung des Spendewillens im Spital zusätzlich erschwert. In Zukunft könnte das elektronische Patientendossier eine Lösung darstellen, um den persönlichen Spendewillen sicher und selbstbestimmt zu dokumentieren.<\/p><p>Die Analyse der Situation weltweit hat zudem gezeigt, dass mit isolierten Massnahmen allein die Spenderate nicht dauerhaft erhöht werden kann. Hingegen konnten Länder wie beispielsweise Spanien, die USA, Grossbritannien oder Österreich ihre Spendezahlen dadurch beachtlich steigern, dass sie Massnahmen sinnvoll gebündelt und gezielt in einem Aktionsplan umgesetzt haben. Diese Länder investieren in die Strukturen und Prozesse im Bereich der Organspende und analysieren und optimieren die Situation fortwährend.<\/p><p>Um in der Schweiz entsprechende Optimierungsmassnahmen zu bündeln und fokussiert umzusetzen, hat der Bundesrat den Aktionsplan \"Mehr Organe für Transplantationen\" lanciert. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der GDK, dem Comité national du don d'organes (Fachgremium der Schweizerischen nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, Swisstransplant) und weiteren Akteuren die Schwerpunkte des Aktionsplanes definieren, die bis 2017 umgesetzt werden sollen. Wie wichtig dieser Aktionsplan für den Bundesrat ist, zeigt sich darin, dass dieser unter Ziel 3.1 (Die Qualität der Leistungen und der Versorgung fördern) in die Gesamtschau Gesundheit 2020 aufgenommen wurde.<\/p><p>Dank Optimierungsmassnahmen auf prozessualer und struktureller Ebene soll die Spenderate Verstorbener von derzeit 13 auf 20 Spenderinnen und Spender pro Million Einwohnerinnen und Einwohnern (p.m.p.) erhöht werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 4 der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVV; SR 832.105) und wenn nötig Artikel 42a KVG so anzupassen, dass auf der Versichtenkarte der Wille des Versicherten bezüglich Organspende gespeichert werden muss. Die Willensbekundung beinhaltet die Zustimmung zur Organspende, deren Ablehnung oder den Hinweis, dass die versicherte Person keinen diesbezüglichen Entscheid getroffen hat.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr Organe für Transplantationen"}],"title":"Mehr Organe für Transplantationen"}