{"id":20133267,"updated":"2023-07-28T12:23:30Z","additionalIndexing":"24;Steuerabzug;Steuerpolitik;Evaluation;Pendlerverkehr;wirtschaftliche Auswirkung;Steuereinnahmen;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2786,"gender":"m","id":4083,"name":"Grossen Jürg","officialDenomination":"Grossen Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K18010216","name":"Pendlerverkehr","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K11020505","name":"Steuereinnahmen","type":1},{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-05-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2756,"gender":"m","id":4050,"name":"Böhni Thomas","officialDenomination":"Böhni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2782,"gender":"f","id":4081,"name":"Kessler Margrit","officialDenomination":"Kessler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2794,"gender":"m","id":4089,"name":"Fischer Roland","officialDenomination":"Fischer Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3016,"gender":"f","id":4102,"name":"Bertschy Kathrin","officialDenomination":"Bertschy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3015,"gender":"m","id":4104,"name":"Gasser Josias Florian","officialDenomination":"Gasser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3022,"gender":"m","id":4117,"name":"Maier Thomas","officialDenomination":"Maier Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2786,"gender":"m","id":4083,"name":"Grossen Jürg","officialDenomination":"Grossen Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3267","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Zusätzliche Steuereinnahmen für den Bund: In der Statistik des Bundes zur direkten Bundessteuer sind keine Daten über die Fahrtkostenabzüge enthalten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat jedoch auf der Grundlage von Daten aus dem Kanton Bern für das Jahr 2005 (neuere Daten liegen nicht vor) die Frage einer Abschaffung des Fahrtkostenabzugs für die unselbstständigen Erwerbstätigen analysiert. Bei einer nichtkompensierten Abschaffung des Abzugs würde die direkte Bundessteuer im Kanton Bern um durchschnittlich 6,11 Prozent steigen. Auf die ganze Schweiz hochgerechnet und aktualisiert mit den neuesten verfügbaren Ertragsdaten würde dies zusätzliche Einnahmen von rund 500 Millionen Franken für den Bund bedeuten.<\/p><p>2. Aufteilung der Steuerbelastung: Ebenfalls anhand der Daten des Kantons Bern werden die Auswirkungen einer Abschaffung des Fahrtkostenabzugs auf die Bevölkerung gemessen. Die Ergebnisse beziehen sich lediglich auf den Kanton Bern, weshalb eine Übertragung auf die Schweiz mit Vorsicht zu interpretieren ist. 56,5 Prozent der Berner Steuerpflichtigen ziehen Fahrtkosten ab: 25 Prozent bis 828 Franken (erstes Quartil), 50 Prozent bis 2028 Franken (Median), 25 Prozent über 4290 Franken (drittes Quartil) und rund 5 Prozent 10 600 Franken und mehr (siehe Abbildung 1).<\/p><p>Nur die Steuerpflichtigen mit unselbstständigem Haupterwerb (bei Verheirateten mindestens ein Ehepartner) können den Abzug vornehmen. Diese unselbstständigen Erwerbenden machen im Kanton Bern 68 Prozent der Steuerpflichtigen aus; davon nehmen 83 Prozent (Verhältnis von 56,5 zu 68 Prozent) derzeit den Fahrtkostenabzug vor und wären von seiner allfälligen Abschaffung betroffen.<\/p><p>2.1.\/2.3. Sozioökonomische Unterschiede: Am stärksten von der Abschaffung des Abzugs betroffen wären die Steuerpflichtigen der Mittelklasse. Die Massnahme würde 77,2 Prozent der Verheirateten mit einem Bruttoeinkommen von 100 000 bis 200 000 Franken benachteiligen - gegenüber 20,3 Prozent der Verheirateten mit einem Bruttoeinkommen unter 50 000 Franken und 49 Prozent mit einem Bruttoeinkommen über 250 000 Franken; ebenso wären 70,6 Prozent der Alleinstehenden (mit oder ohne Kinder) mit einem Bruttoeinkommen zwischen 50 000 und 100 000 Franken benachteiligt - gegenüber 44,5 Prozent der Alleinstehenden mit einem Bruttoeinkommen unter 50 000 Franken und lediglich 14,7 Prozent derjenigen mit einem Bruttoeinkommen über 250 000 Franken (siehe Abbildung 2).<\/p><p>Bei einer Abschaffung des Fahrtkostenabzugs würde die direkte Bundessteuer durchschnittlich von 1108 auf 1176 Franken (plus 6,11 Prozent) pro Steuerpflichtigen steigen: bei den Verheirateten von 1962 auf 2074 Franken (plus 5,73 Prozent) und bei den Alleinstehenden von 574 auf 614 Franken (plus 6,94 Prozent; siehe Abbildung 3). Zudem würde die Massnahme Familien mit Kindern steuerlich stärker treffen als solche ohne (siehe Abbildung 4). Ausgedrückt in Franken würde die Steuerbelastung tendenziell mit der Einkommensklasse steigen, wobei sich bei den obersten Einkommen eine Abschwächung abzeichnet. In Prozentwerten ist die Erhöhung tendenziell bei den mittleren bis unteren Einkommen am stärksten.<\/p><p>2.2. Regionale Unterschiede: Insgesamt wären im Kanton Bern 56,5 Prozent der Steuerpflichtigen von der Abschaffung des Fahrtkostenabzugs betroffen, allerdings mit grossen Unterschieden unter den Gemeinden mit Betroffenenanteilen zwischen 18 und 73 Prozent (siehe Abbildung 5). Am stärksten würde sich die Massnahme auf die Gemeinden in Hauptortnähe auswirken, am wenigsten wären die vom Hauptort weit entfernten Orte im Berner Oberland und im Jura sowie die bäuerlichen Gemeinden im Emmental betroffen.<\/p><p>Die Stadt Bern liegt mit einem Anteil von 55,5 Prozent beim Fahrtkostenabzug im kantonalen Durchschnitt. In Bezug auf den Steueranstieg wäre der Hauptort aber nur wenig tangiert (siehe Abbildung 6). Die Steuer würde durchschnittlich um 3,30 Prozent - gegenüber 6,11 Prozent im Kanton insgesamt - steigen, da die Abzüge in der Stadt tendenziell geringer sind als im übrigen Kanton (1993 Franken in der Stadt Bern und 3293 Franken durchschnittlich im Kanton; siehe Abbildung 7).<\/p><p>Sogenannt \"ländliche\" Gemeinden mit durchschnittlich höheren Abzügen als die \"städtischen\" wären stärker von der Abschaffung des Fahrtkostenabzugs betroffen (Anstieg der Steuer um 8,46 Prozent; siehe Abbildung 8).<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie viele zusätzliche Steuern würde der Bund bei einer vollständigen Abschaffung des Fahrtkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer pro Jahr einnehmen?<\/p><p>2. Welche Teile der Bevölkerung würden bei einer vollständigen Abschaffung des Fahrtkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer wie stark belastet? Der Bundesrat wird gebeten, nach folgenden Kriterien zu unterscheiden:<\/p><p>2.1. Haushaltseinkommen: Aufschlüsselung der Belastung in Franken und Prozentpunkten nach Einkommensstufen;<\/p><p>2.2. Wohnort: Aufschlüsselung der Belastung in Franken und Prozentpunkten nach Stadt, Agglomeration, Land und Berggebiet;<\/p><p>2.3. Haushaltsgrösse: Aufschlüsselung der Belastung in Franken und Prozentpunkten nach Haushaltstypen.<\/p><p>Die Ergebnisse sollen falls vorhanden gestützt auf Daten der direkten Bundessteuer ermittelt oder basierend auf kantonalen Daten hochgerechnet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Direkte Bundessteuer. Wer profitiert wie stark vom Fahrtkostenabzug?"}],"title":"Direkte Bundessteuer. Wer profitiert wie stark vom Fahrtkostenabzug?"}