{"id":20133276,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4907"},"descriptors":[{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L05K0502010101","name":"Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"code":"n","date":"2013-05-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3276","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Immer mehr Auslandschweizerinnen und -schweizer haben ihren Wohnsitz in den Grenzregionen zur Schweiz (im Wesentlichen in Frankreich, Deutschland und Italien). Obwohl sie offiziell im Ausland leben, haben sie einen sehr engen Bezug zu einem Schweizer Kanton, in dem sich häufig ihr Arbeitsort befindet.<\/p><p>Der Begriff der angrenzenden Gemeinde oder des angrenzenden Kantons erscheint im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer nicht; einzig die Heimatgemeinde und die frühere Wohnsitzgemeinde werden darin erwähnt. Heute ist es jedoch üblich, dass Personen aus beruflichen Gründen in eine andere Region ziehen und sich wegen des Wohnungsmangels auf der anderen Seite der Grenze niederlassen. Diese Personen haben keinerlei Möglichkeit, um in einem angrenzenden - gewissermassen ihrem neuen - Kanton von ihren politischen Rechten Gebrauch zu machen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie Inlandschweizer Stimmberechtigte verfügen Auslandschweizer Stimmberechtigte über die zwei Kanäle der persönlichen Stimmabgabe in der von ihnen gewählten Stimmgemeinde und der seit 1992 völlig liberalisierten brieflichen Stimmabgabe. Ausserdem steht teilweise als dritter Kanal die elektronische Stimmabgabe via Internet (Projekt \"Vote électronique\") zur Verfügung. Hierbei werden in den Versuchen, die bis anhin von der Hälfte der Kantone durchgeführt werden, Auslandschweizer Stimmberechtigte priorisiert behandelt. Dieser dritte, komplementäre Stimmkanal kommt den im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten, wie die Auslandschweizer-Organisation (ASO) mehrfach betont hat, sehr entgegen. Ab 2013\/14 planen vier weitere Kantone erste Versuche mit Vote électronique.<\/p><p>Damit gehen die Möglichkeiten der Stimmabgabe der Auslandschweizerinnen und -schweizer weiter als die von allen anderen Staaten ihren Staatsangehörigen im Ausland gewährten. Sie gehen auch weiter im Vergleich zu den Inlandschweizerinnen und Inlandschweizern, deren politischer Wohnsitz ohne Auswahlmöglichkeit vorgegeben ist und die mehrheitlich noch nicht zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen sind.<\/p><p>Angesichts der bereits heute weit ausgebauten Möglichkeiten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer würde die in der Interpellation vorgeschlagene Regelung Inlandschweizerinnen und -schweizer bei der Ausübung des Stimmrechts gegenüber Auslandschweizer Stimmberechtigten zusätzlich benachteiligen: Während Auslandschweizerinnen und -schweizer ihren politischen Wohnsitz wählen können, wäre dies für Inlandschweizerinnen und -schweizer weiterhin unmöglich. Eine gegenüber heute noch weiter gehende Privilegierung der Auslandschweizerinnen und -schweizer scheint nicht gerechtfertigt. In der Rechtsliteratur ist denn auch teilweise gefordert worden, die Wahlmöglichkeit der Auslandschweizer Stimmberechtigten punkto Stimmgemeinde sei einzuschränken, um die Gefahr doppelter Stimmabgaben zu reduzieren (vgl. z. B. Yvo Hangartner, Das Stimmrecht der Auslandschweizer, in: De la Constitution - Etudes en l'honneur de Jean-François Aubert, Basel 1996, S. 246).<\/p><p>Zurzeit wird im Parlament aufgrund der parlamentarischen Initiative Lombardi 11.446, \"Für ein Auslandschweizergesetz\", ein solches ausgearbeitet, welches u. a. auch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer aufnehmen und dabei die rechtliche Stellung der Ausland- und jene der Inlandschweizerinnen und -schweizer in Bezug auf die Ausübung der politischen Rechte einander annähern soll. Es wäre nicht sinnvoll, die vorliegende Einzelfrage losgelöst zu behandeln, während das Parlament das neue Gesetz erarbeitet.<\/p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagene Regelung begründet mit dem Begriff der \"Grenzzone\" ein Ausnahmeregime mit der ihr eigenen Abgrenzungsproblematik. Eine geografische Einschränkung wird unvermeidlich in irgendeiner Form für Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander unterschiedliche Rechtsstellungen schaffen, die sich auf die Definition eines Radius bezüglich des grenznahen Wohnsitzes stützt und diesbezügliche behördliche Kontrollaufgaben (Vertretungen im Ausland) schafft, die in der Praxis nicht umsetzbar sind.<\/p><p>Aufgrund dieser Ausführungen verzichtet der Bundesrat darauf, mögliche unter Auslandschweizern differenzierende Kriterien für die Wahl des nächstgelegenen Kantons vorzuschlagen. In Kantonen, in denen sich das Stimmrecht der Auslandschweizerinnen und -schweizer auf die kommunale Ebene erstreckt, müssten zusätzlich zu den Kriterien für den Stimmkanton Kriterien für die Stimmgemeinde definiert werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Glaubt der Bundesrat, dass die politischen Rechte von Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in Grenzzonen verbessert würden, wenn diese im angrenzenden Kanton abstimmen dürften?<\/p><p>2. Welche Kriterien könnten ausschlaggebend sein für die Frage, ob Auslandschweizerinnen und -schweizer im angrenzenden Kanton abstimmen dürfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer im angrenzenden Kanton abstimmen dürfen?"}],"title":"Sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer im angrenzenden Kanton abstimmen dürfen?"}