{"id":20133297,"updated":"2023-07-28T11:27:37Z","additionalIndexing":"15;28;Armut;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;freier Personenverkehr;Berufswanderung;Fremdarbeiter\/in;Stellengesuch;Sozialhilfe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-04-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4908"},"descriptors":[{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L04K05060204","name":"freier Personenverkehr","type":1},{"key":"L04K01080302","name":"Berufswanderung","type":1},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L05K0702020310","name":"Stellengesuch","type":2},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-06-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1366063200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"speaker"}],"shortId":"13.3297","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der hohen Arbeitslosigkeit in bestimmten EU-Mitgliedstaaten bewusst und verfolgt aufmerksam, wie sich diese auf die Zuwanderung in die Schweiz - insbesondere von arbeitsuchenden Personen - auswirkt. Es wurden bereits Massnahmen umgesetzt oder sind in Vorbereitung, um Missbrauchssituationen vor allem in Form eines unbegründeten Anspruchs auf Aufenthalt oder Sozialhilfe zu verhindern. So wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Datenbekanntgabe bei Arbeitslosigkeit zu gewährleisten (Art. 97 Abs. 3 Bst. e AuG). Zudem führt der Bund gegenwärtig mit den zuständigen kantonalen Behörden Gespräche über die Einführung eines Monitorings, um Missbräuchen entgegenzutreten. Und schliesslich hat der Bundesrat das BFM am 24. April 2013 beauftragt, im Rahmen einer Studie die Auswirkungen einer möglichen armutsbedingten Zuwanderung aus der EU zu prüfen.<\/p><p>2. Es stehen verschiedene Informationskanäle über die Situation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zur Verfügung. Über das Eures-Netz können Stellensuchende aus Europa und der Schweiz sich persönlich oder über besondere Beratungsstellen darüber informieren, ob in der Schweiz oder in anderen europäischen Ländern Möglichkeiten bestehen, eine Arbeitsstelle zu finden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass zusätzliche Massnahmen in Form von Informationskampagnen in den EU-Staaten nicht erstrebenswert sind.<\/p><p>3.\/4. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz einreisen, dürfen sich während längstens drei Monaten ohne Bewilligung in unserem Land aufhalten. Unter der Voraussetzung, dass sie die Stellensuche fortführen, haben diese Personen anschliessend einen Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises L, der drei Monate gültig ist. Dabei werden sie im Zentralen Migrationsinformationssystem erfasst. Die kantonalen Migrationsbehörden müssen prüfen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind - der Bezug von Sozialhilfeleistungen muss ihnen gemeldet werden (Art. 82 Abs. 5 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit; SR 142.201). Die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterleitung der Daten der Arbeitslosenkassen an die Ausländerbehörden werden voraussichtlich Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden (im Rahmen der Änderung des Asylgesetzes vom 14. Dezember 2012, BBl 2012 9685, Art. 97 Abs. 3 Bst. e AuG und Art. 97a Abs. 1 Bst. bter Avig). Im Rahmen der vom Bundesrat am 24. April 2013 verabschiedeten Massnahmen prüft das BFM gemeinsam mit den Kantonen, ob Stellensuchende sich unmittelbar nach Ankunft in der Schweiz anmelden müssen. <\/p><p>5.-9. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) beschränkt das Recht auf Sozialhilfe auf EU-Bürgerinnen und -Bürger und deren Familienangehörige, die den Status eines Arbeitnehmenden (Arbeitnehmereigenschaft) oder ein Verbleiberecht haben. Hingegen können Personen, die zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz einreisen, keinen Anspruch auf Sozialhilfe aus dem Abkommen geltend machen.<\/p><p>Die Gewährung von Sozialhilfe und die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen bleiben in der Kompetenz der Kantone. Diese wurden mit einem Rundschreiben des BFM (Rundschreiben vom 4. März 2011 zur Umsetzung des Massnahmenkatalogs des Bundesrates vom 24. Februar 2010) auf diese Problematik hin sensibilisiert. Bei einem Bezug von Sozialhilfe können die Kantone die Aufenthaltsbewilligungen widerrufen. Im Rahmen des genannten Rundschreibens wurden die Kantone ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass die bestehenden Bestimmungen konsequenter umgesetzt werden müssen. Am 24. April 2013 wurden das EJPD und das WBF beauftragt, im Rahmen des Missbrauchsmonitorings einen Dialog mit den Kantonen aufzunehmen und Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen das geltende Recht konsequenter umgesetzt werden kann. Zudem werden weitere gezielte Massnahmen ergriffen, wenn sich aufgrund des Missbrauchsmonitorings oder anderweitiger aktueller Entwicklungen zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.<\/p><p>Der Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, der im Juni jeden Jahres veröffentlicht wird, zeigt, wie sich das FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt und unsere Sozialwerke auswirkt.<\/p><p>Die Schweiz diskutiert auf europäischer Ebene im Rahmen des bilateralen Austauschs mit den EU-Staaten (insbesondere bei Treffen mit den Verantwortlichen aus Deutschland und Österreich) und ihrer Kontakte mit der EU (beispielsweise an den Sitzungen des Rates der Justiz- und Innenminister) über das Phänomen der armutsbedingten Migration. Am 24. April 2013 wurde das EJPD ausserdem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF gemeinsame Lösungen mit den Mitgliedstaaten der EU und den zuständigen Institutionen zu prüfen, um den Folgen einer möglichen Armutsmigration aus der EU entgegenzuwirken.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Wirtschaftslage in den Krisenstaaten der EU hat eine innereuropäische Wanderung von Armutsflüchtlingen ausgelöst. Stellensuchende aus Südeuropa kamen bereits letztes Jahr aufs Geratewohl in die Schweiz und schlugen auf Campingplätzen ihre Zelte auf, um hier nach Arbeit zu suchen. Das BFM versprach damals, dieses Phänomen \"im Auge zu behalten\". Zwischenzeitlich hat sich die Lage in den Krisenstaaten der EU zugespitzt, und der Sommer steht vor der Tür. Es stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass diese Entwicklung nicht bloss im Auge behalten werden sollte? Ist er gewillt, wirksame Massnahmen zur Verhinderung dieser negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu ergreifen?<\/p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass Arbeitsuchende in der EU über ihre Chancen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt mit Informationskampagnen aufzuklären sind und im Einzelfall die Chancenberatung unmittelbar nach der Einreise beginnen sollte?<\/p><p>3. Ist er bereit, hierzu das Meldeverfahren bei der Beherbergung von Ausländern zu verfeinern und die Stellensuchenden im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) zwecks Kontrolle der Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfassen?<\/p><p>4. Ist er bereit, die Zemis-Verordnung so zu ergänzen, dass die kantonalen und kommunalen Arbeitsmarkt-, Sozialhilfe- und weiteren Behörden ihre Kenntnisse über EU-Stellensuchende unverzüglich zu melden haben?<\/p><p>5. Teilt er die Meinung, dass EU-Stellensuchenden Sozialhilfeleistungen kategorisch zu verweigern und sie hierfür an ihre Botschaften zu verweisen sind?<\/p><p>6. Ist er auch gewillt, Regierungen von Kantone, die trotzdem Sozialhilfe gewähren, über die negativen Folgen einer solchen Praxis aufzuklären?<\/p><p>7. Ist er auch der Auffassung, dass EU-Stellensuchende, die nicht über hinreichende finanzielle Mittel zur Deckung eines menschenwürdigen Lebensstandards verfügen, einen Ausweisungstatbestand erfüllen und konsequent zur Ausreise anzuhalten sind?<\/p><p>8. Ist er bereit, die Auswirkungen des Rechts auf Stellensuche auf die Arbeitsmarktlage und die Sozialwerke im Rahmen eines Monitorings zu überwachen und darüber periodisch Bericht zu erstatten?<\/p><p>9. Bestehen Kontakte zu anderen EU-Staaten, die ebenfalls mit einer möglichen Zunahme der Armutsmigration konfrontiert sind? Gibt es eine Koordination mit den Herkunfts- und den Zielländern der Armutsmigration?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stellensuche und Sozialtourismus"}],"title":"Stellensuche und Sozialtourismus"}