﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133308</id><updated>2023-07-28T11:41:34Z</updated><additionalIndexing>28;15;Anlagevorschrift;Handel mit Agrarerzeugnissen;Pensionskasse;Spekulationskapital;Nahrungsmittel;Kapitalanlage;öffentliches Unternehmen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2759</code><gender>m</gender><id>4057</id><name>Wermuth Cédric</name><officialDenomination>Wermuth</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K140203</key><name>Nahrungsmittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020110</key><name>Spekulationskapital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020304</key><name>Handel mit Agrarerzeugnissen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806011001</key><name>öffentliches Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010101</key><name>Anlagevorschrift</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2759</code><gender>m</gender><id>4057</id><name>Wermuth Cédric</name><officialDenomination>Wermuth</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3308</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen im internationalen Handel mit Agrarrohstoffen und dessen Auswirkungen auf die globale Ernährungslage. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht aus dem Jahr 2009 über die "Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit" (in Erfüllung des Postulates Stadler Hansruedi 08.3270), in dem er die komplexen Wirkungszusammenhänge umfassend analysiert; im Speziellen werden dabei auch Begriff und Bedeutung der Spekulation mit (Agrar-)Rohstoffen erörtert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Beantwortung der Interpellation sind mit Blick auf die Einfluss- und Informationsrechte des Bundesrates zwei Typen von "Anlegern der öffentlichen Hand" zu unterscheiden. Der erste Typ umfasst jene Einheiten, auf deren Anlagepolitik der Bundesrat direkt oder - über strategische Ziele - indirekt einwirken kann. Dazu zählen der Bund selbst (Bundestresorerie), die Post mit ihrer Tochtergesellschaft Postfinance sowie der ETH-Bereich. Beim zweiten Typ handelt es sich um Institutionen, deren Anlagepolitik der Bundesrat nicht beeinflussen kann, da diese per Gesetz dem obersten Führungsorgan der Einheit übertragen ist. Darunter fallen zum einen die Pensionskassen von Swisscom (Complan), SBB, Post, Skyguide (Skycare) und Ruag, zum anderen öffentlich-rechtliche Anstalten wie Publica oder Suva sowie der AHV-Fonds. Nicht äussern kann sich der Bundesrat nachfolgend zu Einheiten von Kantonen und Gemeinden sowie zur Schweizerischen Nationalbank, die mehrheitlich im Besitz der Kantone und Kantonalbanken ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2./3. Der Bund legt Liquiditätsüberschüsse gestützt auf Artikel 62 Absätze 1 und 2 FHG (SR 611.0) sowie Artikel 74 FHV (SR 611.01) an; Agrarrohstoffe sind darin keine zulässige Anlageklasse. Auch im Fall von Postfinance sind Agrarrohstoffe gemäss Anlagereglement des Verwaltungsrates keine bewilligte Anlageklasse. Im ETH-Bereich erlässt der ETH-Rat gestützt auf die Tresorerievereinbarung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem ETH-Rat Anlagerichtlinien. Zwar werden darin Rohstoffe (einschliesslich Agrarrohstoffe) als Anlageklasse nicht erwähnt und wären grundsätzlich zulässig, indes hält auch der ETH-Bereich keine solchen Vermögensanlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Institutionen, deren Anlagepolitik der Bundesrat nicht beeinflussen kann, lässt sich Folgendes festhalten: Die gesetzlichen Grundlagen für die Anlagepolitik des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO finden sich in Artikel 108 AHVG (SR 831.10), für Publica in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d und Artikel 15 des Publica-Gesetzes (SR 172.222.1) und für die Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen in Artikel 71 Absatz 1 BVG (SR 831.40) sowie in den Artikeln 50ff. BVV2 (SR 831.441.1), an denen sich auch die Suva orientiert. Gemeinsam ist diesen Bestimmungen, dass sich die Anlagepolitik im Interesse der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden an den drei Hauptkriterien Sicherheit, Risikobegrenzung und angemessene Ertragskraft zu orientieren hat. Unter anderem gestützt darauf verabschiedet das oberste Führungsorgan der jeweiligen Institution Anlagereglement und Anlagestrategie. Eine Umfrage bei diesen Institutionen hat Folgendes aufgezeigt: In keinem Anlagereglement werden Agrarrohstoffe als Anlageklasse explizit erwähnt, d. h., sie werden auch nicht ausgeschlossen. Während einzelne Organisationen keine Vermögenswerte in Agrarrohstoffen angelegt haben, hält eine Mehrheit geringfügige Anlagen in Rohstoff-Fonds, die in der Regel zu rund einem Drittel Agrarrohstoffe umfassen; der Umfang der Investitionen ist in allen Fällen gering und bewegt sich meist deutlich unter einem Prozent des Gesamtvermögens. Die Anlagen werden üblicherweise passiv bewirtschaftet und dienen der Diversifikation des Portfolios sowie der Absicherung gegen Inflation. Wird "Spekulation" als Anlagestrategie begriffen, welche vorab kurzfristige Gewinne aus Preisveränderungen zu erzielen sucht, spekuliert keine der betrachteten Institutionen mit Nahrungsmitteln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Publica hat auf Anfrage bestätigt, dass sie in der Anlageklasse Agrarrohstoffe keine Vermögenswerte hält. Anlagereglement und Anlagestrategie von Publica werden vom obersten Organ von Publica - der paritätisch zusammengesetzten Kassenkommission - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Dem Bundesrat kommt weder in der Steuerung noch bei der Festlegung der Anlagepolitik von Publica eine Aufgabe zu.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Spekulation mit Nahrungsmitteln führt immer wieder zu Preisblasen. Wegen den kurzfristig überhöhten Preisen können sich Millionen Menschen ihre notwendigen Lebensmittel nicht mehr leisten und hungern. Preisabsicherung und reale Investitionen werden wegen den stark volatilen Preisen immer schwieriger. Die Nahrungsmittelspekulanten sind damit am Hunger in der Welt mitverantwortlich. Nicht nur die internationalen Finanzkonzerne spekulieren mit Nahrungsmitteln, sondern auch öffentliche Pensionskassen und die Pensionskassen von staatsnahen Betrieben, wie eine Umfrage von "Der Sonntag" (24. Februar 2013) zeigt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Anleger der öffentlichen Hand (inklusive öffentlich-rechtlich organisierter Unternehmen und Anstalten der öffentlichen Hand, Pensionskassen und der privatrechtlich organisierten Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kapital- und stimmenmässig beherrscht werden) investieren in Finanzinstrumente, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen (Bund, Kantone, Gemeinden)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In welchem Umfang spekulieren diese mit Nahrungsmitteln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Richtlinien bezüglich Nahrungsmittelspekulation gelten bei den Anlegern der öffentlichen Hand?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass einzelne öffentliche Anleger wie beispielsweise die Pensionskasse des Bundes (Publica) auf jegliche Investitionen mit Nahrungsmitteln verzichten? Unterstützt der Bundesrat diesen Entscheid?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Spekuliert die öffentliche Hand mit Nahrungsmitteln?</value></text></texts><title>Spekuliert die öffentliche Hand mit Nahrungsmitteln?</title></affair>