﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133309</id><updated>2023-07-28T09:21:50Z</updated><additionalIndexing>24;Handel;Unternehmenssteuer;Steuerausweichung;Kanton;Besteuerungsgrundlage;Auslegung des Rechts;Handelsgeschäft;Steuereinnahmen;Steuerveranlagung;Rohstoff;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0701020407</key><name>Rohstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010102</key><name>Handelsgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K070102</key><name>Handel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11020505</key><name>Steuereinnahmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030101</key><name>Besteuerungsgrundlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070601</key><name>Steuerausweichung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030201</key><name>Auslegung des Rechts</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-06-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3309</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hält im "Grundlagenbericht Rohstoffe" vom 27. März 2013 fest, dass sich die Schweiz den Prinzipien der fairen Steuerpraktiken zwischen Staaten verpflichtet fühlt. Sie lehnt Steuerflucht und Steuervermeidung ab und beteiligt sich insbesondere an der von der OECD lancierten internationalen Diskussion über die Frage der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die in Frage 1 der Interpellation beschriebenen Besteuerungsmodalitäten entsprechen nicht der steuerlichen Behandlung, wie sie im Allgemeinen für im Rohstoffsektor tätige Unternehmen gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der direkten Bundessteuer werden keine Steuerprivilegien gewährt. Es gilt der Nominalsatz von 8,5 Prozent (Art. 68 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer; SR 642.11).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf kantonaler Ebene kommen Gesellschaften mit überwiegend auslandsbezogener Geschäftstätigkeit, wie dies auf im Rohstoffsektor tätige Unternehmen zutrifft, oft in den Genuss der Besteuerung unter dem Steuerstatus für Domizil- oder gemischte Gesellschaften. Bei diesen Steuerstatus, die sich auf Artikel 28 Absätze 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) stützen, werden Einkünfte aus dem Ausland von Gesellschaften, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine Geschäftstätigkeit (Domizilgesellschaften) oder lediglich eine untergeordnete Geschäftstätigkeit (gemischte Gesellschaften) ausüben, nur nach Massgabe des Umfangs ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz besteuert. Die Erträge aus gewissen Beteiligungen (sowie die Kapital- und Aufwertungsgewinne auf solchen Beteiligungen) sind steuerfrei. Einkünfte aus der Schweiz werden hingegen ordentlich besteuert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Herbst 2012 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine weitere Phase im Projekt der nächsten Unternehmenssteuerreform (USR III) begonnen. Am 17. Mai 2013 hat das Steuerungsorgan Unternehmenssteuerreform III den Zwischenbericht zuhanden des EFD über die Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (USR III) vorgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Fokus des Berichtes stehen steuerliche Ausgleichsmassnahmen infolge einer allfälligen Anpassung bestimmter Steuerlösungen, um die Standortattraktivität zu sichern und durch die Reform entstehende Steuerausfälle zu kompensieren. Wie der Bericht bestätigt, stehen die kantonalen Steuerstatus der Domizil- und der gemischten Gesellschaften im Zentrum der Kritik des Auslands, weil sie ausländische Erträge teilweise privilegiert besteuern (sogenanntes Ring Fencing).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Artikel 28 StHG müssen die Kantone einen besonderen Steuerstatus für Domizil- und gemischte Gesellschaften vorsehen. Sie verfügen jedoch im Einzelfall über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Bedeutung der in der Schweiz ausgeübten Geschäftstätigkeit, aus der sich der Prozentsatz der im Ausland erzielten und in der Schweiz steuerbaren Einkünfte ableitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Grundsätze der Besteuerung von Unternehmen mit dem Status einer Domizil- oder einer gemischten Gesellschaft gelten gesamtschweizerisch für alle Gesellschaften, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Einzig die Ermittlung der Bemessungsgrundlage in der Schweiz variiert je nach konkreter Situation des Unternehmens. Für die Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer kommt der ordentliche Steuersatz zur Anwendung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Schweiz hält sich an die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze. Alle Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften müssen zum Marktpreis vorgenommen werden ("arm's length"). Jede Überschätzung des Aufwands bzw. Unterschätzung des Gewinns kann zu einer Aufrechnung der Gewinnsteuer bei der Schweizer Gesellschaft führen. Liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, kann das zur Erhebung der Verrechnungssteuer führen. Wie der Bericht Rohstoffhandel festhält, fehlt in Entwicklungsländern aber oftmals das für eine Überprüfung der Verrechnungspreise erforderliche Know-how, weshalb die von globalen Rohstoffhandelsunternehmen verwendeten Verrechnungspreismethoden nur selten kontrolliert werden. Die OECD ist vor diesem Hintergrund bemüht, auch Entwicklungsländer, zum Beispiel im Rahmen des Global Forum on Transfer Pricing, für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Schweiz unterstützt die OECD in diesem Gebiet und hat mit Entwicklungs- und Schwellenländern bisher über 45 Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft gesetzt oder paraphiert. Zudem soll der Abschluss von Steuerinformationsabkommen mit Entwicklungsländern in Betracht gezogen werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Ende März 2013 veröffentlichten "Grundlagenbericht Rohstoffe" des Bundesrates wird der Rohstoffhandelsbranche in der und für die Schweiz eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Unter anderem wird auf Seite 10 des Berichtes insinuiert, dass "die mit dem Rohstoffhandel verbundenen Steuereinnahmen bedeutend sein dürften"; Zahlen zu den Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor habe man allerdings keine. Es bestehen jedoch grundsätzlich und sachlich berechtigte Zweifel an dieser Aussage. Rohstoffhandelsfirmen unterstehen kantonalen spezifischen Steuerregimes, wie dies auch auf Seite 9 des Berichtes aufgeführt wird. Für diese sei nebst der Höhe des anwendbaren Steuersatzes auch die Ausgestaltung der Steuerregimes entscheidend (S. 3), die nirgends beschrieben sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die kantonalen Steuerregimes von Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz werden von Steuerexperten aus der Treuhandbranche vereinfacht folgendermassen beschrieben: Da Rohstoffe im Ausland sowohl gekauft als auch verkauft werden (ohne dass es physische Betriebsstätten im Ausland hätte) und nur der geringste Teil für die Schweiz bestimmt ist, werden gedanklich fiktive Betriebsstätten im Ausland eröffnet und Anteile des Unternehmensgewinns auf diese fiktiv umgelegt. So würden dann den Rohstoffhandelsfirmen höchstens 20 Prozent ihres Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer durch die Steuerbehörden angerechnet. Dabei werden die den fiktiven Betriebsstätten umgelegten Gewinne nirgends besteuert. Stimmt diese Beschreibung? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Steuerregimes ausgehandelt? Wenn nein, wie sind dann die Steuerregimes ausgestaltet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Werden die Steuerregimes in allen Kantonen (vor allem Genf, Zug und Tessin) gleich angewendet? Wenn nein, was sind die Unterschiede und die Ermessen der Kantone?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden die Steuerregimes unter den verschiedenen Handelsfirmen gleich angewendet (z. B. Höhe des Anteils des im Inland versteuerten Gewinns, Höhe des Steuersatzes)? Oder sind die Regimes das Ergebnis individuell ausgehandelter Abmachungen zwischen Rohstoffhandelsfirma und Steuerbehörde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie werden firmeninterne, aber grenzüberschreitende Ertragsverschiebungen - beispielsweise auf Offshore-Finanzplätze - von den Steuerbehörden bewertet? Welche Massnahmen werden gegen missbräuchliche Anwendung getroffen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steueraufkommen und Steuerregimes der Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz</value></text></texts><title>Steueraufkommen und Steuerregimes der Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz</title></affair>