﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133323</id><updated>2023-07-27T21:24:09Z</updated><additionalIndexing>2811;Europäische Union;Straftäter/in;Einreise von Ausländern/-innen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Informationsaustausch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4908</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020106</key><name>Straftäter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-05-05T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-05-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3323</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Tessin hat der Fall des italienischen Staatsangehörigen Raffaele Sollecito - verständlicherweise - für Aufsehen gesorgt. Gegen Sollecito wird wegen Tötung der englischen Studentin Meredith Kercher ermittelt. Trotz des laufenden Prozesses hat er in Lugano eine B-Bewilligung erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Folge der Personenfreizügigkeit ist es tatsächlich nicht mehr möglich, in den Herkunftsländern systematisch Informationen einzuholen zum strafrechtlichen Hintergrund von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in die Schweiz ziehen wollen. Dies hat auch der Tessiner Staatsrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Fall bestätigt. So heisst es in Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, Folgendes: "Das Aufnahmeland kann, wenn es dies für unerlässlich hält, den Herkunfts-Mitgliedstaat und gegebenenfalls die anderen Mitgliedstaaten um Auskünfte über das Vorleben des Antragstellers in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen. Die Anfragen dürfen keinen systematischen Charakter haben." Einen analogen Wortlaut hat die an die Kantone gerichtete Weisung des Bundesamtes für Migration, wonach Anfragen "nur noch in begründeten Einzelfällen" möglich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist offensichtlich, dass unter diesen Umständen die innere Sicherheit bedroht ist. So räumt der Tessiner Staatsrat in der oben zitierten Antwort ein, dass er aufgrund dieser Ausgangslage die Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht kennt, gegen die ermittelt wurde oder wird - auch wegen schwerer Straftaten - und die trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung fürs Tessin bekommen haben, obwohl diese Personen gefährlich sein könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem führt die aktuelle Situation zu einer Ungleichbehandlung, da für Schweizer Bürgerinnen und Bürger problemlos Strafregisterauszüge verlangt werden können. Die Schweizerinnen und Schweizer werden somit stärker "kontrolliert" als EU-Bürgerinnen und -Bürger.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Artikel 5 Anhang I des Freizügigkeitsabkommens (FZA) dürfen die aufgrund des Abkommens eingeräumten Rechte nur durch Massnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschränkt werden. Dieser Artikel verweist namentlich auf eine europäische Richtlinie (Richtlinie 64/221/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Februar 1964), die ausdrücklich festhält, dass das Aufnahmeland - unabhängig davon, ob es sich um einen EU-Mitgliedstaat oder die Schweiz handelt - den Herkunfts-Mitgliedstaat und gegebenenfalls die anderen Mitgliedstaaten um Auskünfte über das Vorleben des Antragstellers in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen kann, wenn es dies für unerlässlich hält. Eine solche Anfrage muss in jedem Fall gerechtfertigt sein. Sie ist demzufolge nicht systematisch und gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger der EU als auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich im jeweils anderen Hoheitsgebiet niederlassen möchten. Somit liegt keine Ungleichbehandlung zwischen Schweizer und EU-Bürgerinnen und Bürgern vor. Die Unmöglichkeit einer solchen Systematisierung ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Dieser Besitzstand kann nur durch eine Neuverhandlung des FZA infrage gestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem ist hervorzuheben, dass die Strafregister je nach Staat sehr unterschiedlich ausgestaltet sind bezüglich deren Verwaltung, Inhalt und Merkmale. Nicht alle Strafregister enthalten zwangsläufig Angaben zu einer eröffneten Strafuntersuchung oder einem laufenden Gerichtsverfahren. Somit ist auch bei einer systematischen Anfrage über das strafrechtliche Vorleben nicht ausgeschlossen, dass Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft oder die in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt sind, einer Kontrolle entgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Liegt keine rechtskräftige Verurteilung vor, gilt die Unschuldsvermutung. Es scheint kaum vertretbar zu sein, eine aufgrund des FZA beantragte Aufenthaltsbewilligung zu verweigern mit der Begründung, dass der Antragsteller wegen eines laufenden Strafverfahrens eine tatsächliche und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstelle.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Informationen zu Vorstrafen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in die Schweiz ziehen wollen, in den Herkunftsländern und in weiteren Ländern wieder systematisch und von Amtes wegen eingeholt werden können, ohne dass dafür eine besondere Begründung nötig ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>EU-Angehörige, die in die Schweiz ziehen wollen. Informationen zu Vorstrafen einholen</value></text></texts><title>EU-Angehörige, die in die Schweiz ziehen wollen. Informationen zu Vorstrafen einholen</title></affair>