﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133398</id><updated>2023-07-27T21:03:10Z</updated><additionalIndexing>28;Kontrolle;Anlagevorschrift;Vermögensverwaltung;Erwerbsersatzordnung;Invalidenversicherung;AHV;Fonds;Kapitalanlage;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2789</code><gender>m</gender><id>4077</id><name>Feller Olivier</name><officialDenomination>Feller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040103</key><name>Invalidenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040107</key><name>Erwerbsersatzordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010103</key><name>Vermögensverwaltung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020101</key><name>Kapitalanlage</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K110602010101</key><name>Anlagevorschrift</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2789</code><gender>m</gender><id>4077</id><name>Feller Olivier</name><officialDenomination>Feller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3398</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die AHV-/IV- und EO-Ausgleichsfonds (die Fonds) unterliegen einer strengen externen Kontrolle und Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), und die Fonds erfüllen die Vorgaben, wie sie anerkannte Governance Standards fordern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10), dem Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung (SR 831.27) und dem Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG; SR 834.1) sind die Fonds selbstständige Ausgleichsfonds und stehen somit ausserhalb des Bundeshaushalts. Damit wird die Zweckbindung des Vermögens an die jeweilige Versicherung abgesichert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laut Artikel 76 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) übt der Bundesrat eine generelle Aufsicht über die Versicherungen, somit auch über die Fonds, aus. Die Aufsicht erfolgt durch den Erlass der Verordnung über die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO (Fondsverordnung; SR 831.192.1), den Erlass des Geschäftsreglements, die Ernennung des Verwaltungsrates und die Genehmigung der Jahresrechnungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die EFK führt eine unabhängige externe Kontrolle der Buchführung, der Informatik und der internen Abläufe durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden regelmässig dem Bundesrat vorgelegt und sind zudem öffentlich zugänglich. Die aktuellste Prüfung ergab die Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und Schweizer Prüfstandards (Jahresbericht Fonds 2012, Seite 9). Es kann somit nicht von einer Abwesenheit einer externen Kontrolle gesprochen werden, zumal die EFK gemäss Finanzkontrollgesetz (FKG; SR 614.0) nicht nur eine Finanzkontroll-, sondern auch eine Finanzaufsichtsfunktion ausübt (Art. 1 FKG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fonds haben einen gemeinsamen Verwaltungsrat (VR), der für alle drei Fonds zuständig ist. Er ist oberstes Gremium und übt die Aufsicht über die Geschäftsstelle aus, die mit den operativen Funktionen der drei Fonds betraut ist (Art. 2 Abs. 1 bis 3 der Fondsverordnung). Externe Instanzen übernehmen in Bereichen wie Global Custodian oder Investment-Controlling eine wichtige Funktion im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung und deren Überwachung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ausgleichsfonds veröffentlichen auf ihrer Internetseite regelmässig die wichtigsten Reglemente, die Vermögensaufteilung, die Renditen sowie die wichtigsten Entwicklungen und den Jahresbericht. Dieser gibt ausführlich Auskunft über die Verwaltung der Fonds und über die erzielten Resultate. Zudem verfügen die Fonds im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung über mehrere interne Committees und durch den VR erlassene interne Richtlinien und Reglemente zur Ergänzung oder Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der angelaufenen Reform Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat Abklärungen in Gang gesetzt, um Fragen bezüglich Rechtsform, Governance und Aufsicht bei den Fonds genauer zu überprüfen. Es wird geklärt, wieweit die geltende Gesetzgebung den Anforderungen des heutigen Finanzmarkts noch entspricht. Im Bedarfsfall werden gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Vermögen der Ausgleichsfonds sind keine Deckungskapitalien im Sinne der Gesetzgebung der beruflichen Vorsorge, sondern haben den Charakter einer Reserve. Anders als Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen sind die Ausgleichsfonds mit grossen Schwankungen bei der Tresorerie konfrontiert. Daher sind die Vorschriften, wie sie in der beruflichen Vorsorge Anwendung finden, nicht zielführend. Die generellen Anlagerichtlinien der Fonds und die Zuständigkeit des Verwaltungsrates sind in den Artikeln 108 und 109 AHVG geregelt. Demnach sind für die Vermögensanlage die Kriterien Sicherheit, Ertrag und Liquidität massgebend. Die detaillierten Anlagerichtlinien sind im vom Verwaltungsrat verabschiedeten Anlagereglement festgelegt. Diese Regelung ermöglicht es dem Verwaltungsrat, situationsgerecht reagieren zu können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im November 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020 auszuarbeiten. Im Hinblick auf eine nachhaltige finanzielle Konsolidierung der AHV soll das EDI vor allem die Zweckmässigkeit einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen an die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen sowie einer Einführung einer Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang, der ganz klar eine Belastung für die Versicherten und die Steuerpflichtigen mit sich bringt, stellen wir dem Bundesrat zwei Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO sind verantwortlich für die gemeinsame Bewirtschaftung der flüssigen Mittel und des Vermögens der drei Versicherungen. Das Gesamtvermögen der drei Fonds beträgt ungefähr 30,6 Milliarden Franken (Stand vom 31. März 2013). Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO sind keiner externen Aufsicht unterstellt. Im Gegensatz dazu werden die Pensionskassen gleich doppelt beaufsichtigt, nämlich durch die kantonalen Aufsichtsbehörden, die ihrerseits seit dem 1. Januar 2012 der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge unterstellt sind; und die Banken, Versicherungen, Anlagefonds und weitere Finanzintermediäre werden von der Finma beaufsichtigt. Zwar verfügen die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO wie die Pensionskassen, Banken, Versicherungen usw. über eine Revisionsstelle. Daneben hat der Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO insbesondere die Aufgabe, die Anlagetätigkeit zu überwachen. Dies entspricht aber natürlich nicht einer externen Überprüfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hält es der Bundesrat - angesichts der bedeutenden Aktiven, die die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO verwalten, der wachsenden Sensibilität der Öffentlichkeit für die Grundsätze einer guten Unternehmensführung und der zunehmenden Komplexität der Finanzmärkte - für angebracht, dass eine externe Überprüfung fehlt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Pensionskassen müssen sich bei der Vermögensanlage und der Rechnungslegung strikt an die Vorschriften halten, die der Bundesrat in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) festgelegt hat. Gibt es für die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ähnliche Vorschriften? Wenn ja: Welche Behörde hat diese Vorschriften festzulegen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufsicht über die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO</value></text></texts><title>Aufsicht über die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO</title></affair>