﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133402</id><updated>2025-11-14T06:59:57Z</updated><additionalIndexing>15;28;Unternehmen;Kinderbetreuung;Fonds;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040207</key><name>Kinderbetreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030601</key><name>Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3402</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Qualitativ gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind ein Gewinn für alle. Die Kinder haben Zugang zu Angeboten, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen ein stabiles, kindgerechtes Umfeld bieten. Eltern werden darin unterstützt, ihren beruflichen Verpflichtungen und damit der Existenzsicherung nachzukommen. Der Staat wird durch geringere Kosten (Sozialhilfe, sonderschulische Massnahmen usw.) und höhere Einnahmen (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) entlastet. Und die Unternehmen profitieren dadurch, dass insbesondere die Mütter den Job nicht aufgeben oder stark reduzieren müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz muss in den nächsten Jahren das Angebot an qualitativ guten und bezahlbaren Betreuungsplätzen weiter ausbauen. Die finanzielle Hauptlast liegt heute bei den Eltern. Schätzungen zeigen, dass sie übers Ganze gesehen rund 80 Prozent der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter bezahlen. Die öffentliche Hand übernimmt den Rest. Erst gering ist der Beitrag der Wirtschaft. (Zum Vergleich: In Schweden zahlen die Eltern 9 Prozent. Der Rest wird über Steuern finanziert, darunter 22 Prozent Unternehmenssteuern.) Kürzlich hat das Netzwerk Kinderbetreuung die Studie "Qualität in der Kinderbetreuung - gemeinsame Verantwortung von öffentlicher Hand und Wirtschaft" publiziert. Darin sind verschiedene Beteiligungsmodelle dargestellt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Familienpolitik zentral ist. Entsprechend ist es von grösster Wichtigkeit, dass in der Schweiz ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen geschaffen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten sind in erster Linie die Kantone (und Gemeinden) zuständig. Diese haben ein angemessenes Angebot an Betreuungsstrukturen für Kinder im Vorschul- und Schulalter zur Verfügung zu stellen. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen wurde 2009 durch das Inkrafttreten des Harmos-Konkordats bestätigt. Die beteiligten Kantone haben sich im Rahmen dieses Konkordats verpflichtet, Blockzeiten einzuführen und schulergänzende Betreuungsstrukturen entsprechend den lokalen Bedürfnissen einzurichten. Der Bund beteiligt sich über ein 2003 lanciertes Impulsprogramm an der Finanzierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten. Dieses Programm wurde im Dezember 2010 angesichts der noch immer ungenügenden Anzahl von Betreuungsplätzen bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Schliesslich hat auch die Volksabstimmung vom 3. März 2013 mit der Ablehnung des neuen Verfassungsartikels über die Familienpolitik - durch den der Bund gewisse Kompetenzen im Bereich der familienergänzenden Betreuung erhalten hätte - die vorrangige Zuständigkeit der Kantone in diesem Bereich bestätigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf der Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden können die direkten finanziellen Aufwendungen, die einem Unternehmen für die familienergänzende Betreuung der Kinder der Belegschaft entstehen, in der Regel bereits nach geltendem Recht für die juristischen Personen und für die Selbstständigerwerbenden im Rahmen des geschäftsmässig begründeten Aufwandes in Abzug gebracht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist angesichts der aktuellen Kompetenzaufteilung gegen die Einführung einer bundesweiten Betreuungsabgabe für Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten, die sich nicht direkt für familienergänzende Betreuungsangebote engagieren. Zudem wären die durch eine solche Massnahme entstehenden Verwaltungskosten - für das Kontrollieren der Unternehmen dieser Grösse auf das effektive Vorhandensein der entsprechenden Ausgaben - völlig disproportioniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist angesichts der aktuellen Kompetenzaufteilung gegen die Einführung einer bundesweiten Betreuungsabgabe für Unternehmen zur Speisung eines Investitionsfonds analog den Modellen der Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg, da er diese kantonalen Massnahmen nicht beeinträchtigen möchte. Die Modelle der Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg weisen bei der Umsetzung gewisse Unterschiede auf, die auf intensive Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Kanton, den Gemeinden und den betroffenen Wirtschaftskreisen zurückzuführen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die aktuelle Politik des Bundesrates stützt sich im Rahmen der gegebenen Kompetenzordnung auf die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Bund. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Unternehmen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zukommt. Diese besteht in erster Linie darin, familienfreundliche Arbeitsbedingungen (Flexibilität von Arbeitszeiten und Arbeitsort) zu bieten. Der Bund konzentriert seine Aktivitäten dabei auf Informations- und Sensibilisierungsprojekte sowie auf die Verbreitung von Good Practices bei Unternehmen. Zu nennen sind das KMU-Handbuch "Beruf und Familie", die Unterstützung von Fachstellen, welche Unternehmen und Organisationen bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beraten, sowie die Finanzierung des Projekts "Change to win-win - Ein Anstoss für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen". Zudem ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eines der vier Kernthemen der Fachkräfteinitiative, welche das WBF zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern umsetzt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Möglichkeit, direkte finanzielle Aufwendungen für die familienergänzende Betreuung durch Unternehmen (Beiträge an Betreuungsplätze, Infrastrukturbeiträge usw.) steuerlich abzugsfähig zu machen? Mit wie hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen wäre zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er umgekehrt eine Art "Betreuungsabgabe für Unternehmen" mit mehr als 250 Angestellten, die sich nicht bereits direkt für Betreuungsangebote engagieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie stellt er sich zur Idee, eine generelle Betreuungsabgabe zur Speisung eines "Investitionsfonds" einzuführen (quasi analog dem Modell, wie es die Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg auf kantonaler Ebene kennen?)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Unternehmen für ein stärkeres Engagement zu gewinnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehr Engagement der Wirtschaft für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf</value></text></texts><title>Mehr Engagement der Wirtschaft für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf</title></affair>