{"id":20133423,"updated":"2023-07-27T19:08:02Z","additionalIndexing":"15;Sozialstandard;Corporate Governance;Kontrolle;transnationales Unternehmen;Verantwortung;Unternehmenspolitik;Rohstoffmarkt;Wirtschaftsethik;Handelsgeschäft;Rohstoff;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit;Regierungspolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0701020407","name":"Rohstoff","type":1},{"key":"L05K0701030705","name":"Rohstoffmarkt","type":1},{"key":"L04K07010102","name":"Handelsgeschäft","type":1},{"key":"L05K0703060107","name":"transnationales Unternehmen","type":1},{"key":"L04K08020230","name":"Verantwortung","type":1},{"key":"L05K1603010402","name":"Wirtschaftsethik","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L06K070204020101","name":"Sozialstandard","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2},{"key":"L04K07030403","name":"Unternehmenspolitik","type":2},{"key":"L05K0806020101","name":"Regierungspolitik","type":2},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L06K070305010301","name":"Corporate Governance","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1370988000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.3423","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten, inklusive im Bereich der Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialnormen. Bei Nichteinhaltung drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen. Daneben können sie sich freiwillig - also ohne dass sie durch das staatliche Recht dazu gezwungen würden - verpflichten, internationale Standards zu respektieren, die beispielsweise von ihrer Branche oder von unabhängigen Gremien entwickelt worden sind. Sie haben ein kommerzielles Interesse, was die Umsetzung und Einhaltung von freiwilligen Standards anbelangt. Wenn sie bei der Ausarbeitung solcher Standards mitwirken können, erhöht das auch ihr Verständnis für Fragen in diesem Zusammenhang. Gleichzeitig wird dadurch die Umsetzung und Einhaltung solcher Standards erleichtert. Die Umsetzung der verantwortungsvollen Unternehmensführung entspricht auch der Erwartung der Kunden und Investoren.<\/p><p>Die Schweiz unterstützt namentlich den Beitritt zu freiwilligen Initiativen, an denen mehrere Akteure beteiligt sind und die über unabhängige Kontrollmechanismen verfügen. Sie setzt sich aber auch für die Stärkung von Prozessen zur Überwachung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen ein, wie beispielsweise den Freiwilligen Grundsätzen für Sicherheit und Menschenrechte. Dieser internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen ist ein Beispiel für solche freiwilligen Initiativen: Mit der Unterzeichnung dieses Kodex verpflichten sich die Unternehmen, sich einem Gouvernanz- und Kontrollmechanismus zu unterziehen. Längerfristig wird damit der Beitritt zu diesem Verhaltenskodex zu einer Bedingung für den Zugang zum Markt. So hat der Bundesrat in seinem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, zu dem er am 13. Januar 2013 die Botschaft verabschiedet hatte, vorgeschlagen, dass Sicherheitsunternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes verpflichtet sind, diesem Verhaltenskodex beizutreten (Artikel 7 Absatz 1). Verletzt ein Unternehmen die Pflichten des Verhaltenskodex, so kann die zuständige Behörde ein Verbot als Verwaltungssanktion aussprechen (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c).<\/p><p>Früher oder später könnte ein solches Modell auch im Rohstoffsektor Anwendung finden. Die Umsetzung der Empfehlung 11 aus dem Grundlagenbericht Rohstoffe, die die Ausarbeitung von möglichen Standards (einschliesslich Mechanismen zur Umsetzung) im Bereich der Verantwortung von Unternehmen im Rohstoffhandel vorsieht, ebnet den Weg für entsprechende Diskussionen. Die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), welche die Schweiz unterstützt, erfüllt einen Teil dieses Anliegens, indem sie im Rohstoffabbau tätige Unternehmen sowie die Gaststaaten verpflichtet, die Summe der Finanzflüsse zwischen ihnen zu veröffentlichen. Durch den freiwilligen Beitritt eines Staates zur EITI ergibt sich für die dort tätigen Unternehmen eine Anzeigepflicht.<\/p><p>2. Die Verantwortung des Bundes im Hinblick auf Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte wird auf mehreren Ebenen wahrgenommen. Das Engagement zugunsten der Menschenrechte und der Umwelt ist in der Bundesverfassung verankert und ist eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik. Die Schweiz benutzt einen Smart Mix aus freiwilligen und verbindlichen Massnahmen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und Opfern Wiedergutmachung zu ermöglichen.<\/p><p>Wie im Grundlagenbericht Rohstoffe dargelegt, liegt die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Gesetzgebung und von Standards beim Gaststaat, in welchem die Rohstoffe abgebaut oder verarbeitet werden. Wenn die Fähigkeit zum Erlass und zur Durchsetzung eines adäquaten gesetzlichen Rahmens durch den Gaststaat, in welchem ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz operiert, eingeschränkt ist, kommt den Unternehmen sowie der internationalen Gemeinschaft, inklusive des Sitzstaates, eine gesteigerte Verantwortung zu, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und allenfalls wiedergutzumachen.<\/p><p>Die Schweiz unterstützt auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer bei der Stärkung des Rechtsstaates und entwickelt Initiativen zur Förderung der Umsetzung von existierenden Standards. Ihre Initiativen zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in der Schweiz und vor Ort, beispielsweise mit multinationalen Unternehmungen, macht sie davon abhängig, dass die Partner-Unternehmungen sich verpflichten, internationale Menschenrechts- und Umweltstandards sowie nationale Gesetze zu respektieren.<\/p><p>Der Bundesrat sieht den bisher eingeschlagenen Weg (aktive Mitwirkung in internationalen Gremien; Stärkung des Dialogs zwischen allen involvierten Akteuren; Unternehmensverantwortung primär als freiwillige Selbstbindung) zum jetzigen Zeitpunkt als geeignete Kompromisslösung an, um den verschiedenen involvierten Interessen (Schutz der Menschenrechte; Standortattraktivität) Rechnung zu tragen. Der Bundesrat verfolgt die nationale und internationale Entwicklung weiter (z. B. Berichte zu den Postulaten 12.3503 und 12.3980, Aktionsplan Grüne Wirtschaft) und wird zum gegebenen Zeitpunkt seine Position neu beurteilen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Grundlagenbericht Rohstoffe beleuchtet unter vielen anderen Aspekten die Verantwortung von Unternehmen und des Staates in Bezug auf Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards. Die zentrale Stellung im Rohstoffhandel fordert die Schweiz gerade auch bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards heraus. Darauf legt der Bundesrat den Finger in seiner Medienmitteilung dazu. Er anerkennt auch das hohe Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Bereich des Rohstoffabbaus durch Schweizer Firmen, doch sieht er zur Bekämpfung dieses Risikos einzig Unternehmen und Gaststaat in der Pflicht. Er beschwört das Credo der freiwilligen Firmeninitiativen und erwartet von allen in oder aus der Schweiz operierenden Unternehmen ein integres und verantwortungsvolles Verhalten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards im In- und Ausland. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, und es ist in verschiedenen Studien belegt, dass freiwillige Ansätze, wie sie vom Bundesrat in seinem Bericht mehrheitlich vorgeschlagen werden, nicht ausreichen, da keine oder nur beschränkte Sanktionsmöglichkeiten bestehen. <\/p><p>Dazu stellen sich konkret zwei Fragen: <\/p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die genannten Unternehmen sich den freiwilligen Standards und Übereinkommen auch wirklich unterziehen und sie anwenden, wenn keine Kontrollen bestehen und keine Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?<\/p><p>2. I Kapitel 5, \"Unternehmensverantwortung und Verantwortung des Staates\", werden die Unternehmensverantwortung und die Instrumente der Unternehmensführung umfassend ausgelegt. Von der Verantwortung des Staates ist aber entgegen dem Titel kaum die Rede. Wie definiert der Bundesrat seine Verantwortung, und inwieweit geht sie über das bisherige Engagement hinaus, das darin besteht, in internationalen Gremien aktiv mitzuwirken und \"den Dialog zwischen allen involvierten Akteuren - Rohstoffunternehmen, Kantone, Zivilgesellschaft, Bundesverwaltung - zu stärken\"?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rohstoffbericht. Unternehmensverantwortung als freiwillige Selbstbindung oder verbindliche Vorschrift?"}],"title":"Rohstoffbericht. Unternehmensverantwortung als freiwillige Selbstbindung oder verbindliche Vorschrift?"}