﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133428</id><updated>2023-07-28T08:25:13Z</updated><additionalIndexing>12;34;Verhältnismässigkeit;rechtliche Vorschrift;Rechtssicherheit;Koordination;polizeiliche Ermittlung;Strafprozessordnung;Internet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2734</code><gender>m</gender><id>4007</id><name>Chopard-Acklin Max</name><officialDenomination>Chopard-Acklin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0504010205</key><name>polizeiliche Ermittlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030207</key><name>Rechtssicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020237</key><name>Verhältnismässigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501021001</key><name>Strafprozessordnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030101</key><name>rechtliche Vorschrift</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-05-05T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-08-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-05-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2683</code><gender>f</gender><id>3880</id><name>Geissbühler Andrea Martina</name><officialDenomination>Geissbühler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2765</code><gender>m</gender><id>4059</id><name>Flach Beat</name><officialDenomination>Flach</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2785</code><gender>m</gender><id>4082</id><name>Guhl Bernhard</name><officialDenomination>Guhl</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2790</code><gender>m</gender><id>4086</id><name>Buttet Yannick</name><officialDenomination>Buttet</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3031</code><gender>m</gender><id>4126</id><name>Stolz Daniel</name><officialDenomination>Stolz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2734</code><gender>m</gender><id>4007</id><name>Chopard-Acklin Max</name><officialDenomination>Chopard-Acklin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3428</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen greift die Polizei heute oft auch zum Mittel der Fahndung über das Internet (neue Medien). Bis heute ist dazu in der Schweiz keine einheitliche gesetzliche Grundlage vorhanden. Einige wenige Kantone haben in ihren Polizeigesetzen entsprechende Regelungen einfliessen lassen, die jedoch wiederum voneinander abweichen. Es gibt Bedarf an einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage in der Schweiz, die für die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger Rechtssicherheit bringt, das öffentliche Interesse abwägt und garantiert, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt ist. Ein rechtsstaatliches Handeln der Polizei setzt klare und genau bestimmte Gesetze voraus. Sobald ein Ereignis voraussehbar ist, kann auch die polizeiliche Generalklausel nicht mehr herangezogen werden. Gewisse "Spielregeln" müssen eingehalten werden, damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden funktioniert und die Bürgerrechte gewahrt werden können:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Grundrechtseingriffe bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Handlungen der Polizei müssen im öffentlichen Interesse liegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung ist stets das mildeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes zu wählen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die parlamentarische Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen hat die heutige Situation analysiert und als unbefriedigend eingeschätzt, und sie würde es befürworten, wenn in der Strafprozessordnung (evtl. zu prüfen unter Art. 210 Abs. 3) die nötigen Anpassungen getroffen würden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Postulat verlangt die Prüfung der Einführung von schweizweit gültigen rechtlichen Grundlagen für die Internetfahndung. In der Begründung wird ausgeführt, in der Schweiz gebe es keine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Fahndung über das Internet. Dies trifft nicht zu. Die vorhandenen rechtlichen Grundlagen sind ausreichend, wie nachstehend dargelegt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fahndung nach (mutmasslichen) Straftätern knüpft an einen Tatverdacht an und ist eine strafprozessuale Zwangsmassnahme. Als solche ist sie in den Artikeln 210 bis 211 der Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) bzw. Artikel 58 des Militärstrafprozesses (MStP, SR 322.1) geregelt. Artikel 211 StPO sieht ausdrücklich vor, dass die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei der Fahndung aufgefordert werden kann. Zuständig für die Einleitung der Fahndung ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft. Davon zu unterscheiden ist die Veröffentlichung von Bildern, gestützt auf kantonales Polizeirecht zwecks Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder der Nachforschung nach vermissten Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die öffentliche Fahndung ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der zur Fahndung ausgeschriebenen Person, weshalb das Verhältnismässigkeitsprinzip strikte zu beachten ist. Damit eine öffentliche Fahndung verhältnismässig ist, muss es um die Aufklärung einer gravierenden Straftat gehen. Zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit ist nicht nur auf den abstrakten Deliktstypus abzustellen, sondern auch der konkrete Unrechtsgehalt der aufzuklärenden Straftat mit einzubeziehen. Die öffentliche Fahndung ist zudem grundsätzlich eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, weshalb für deren Anwendung eine klare gesetzliche Grundlage erforderlich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 74 StPO regelt genügend detailliert die Orientierung der Öffentlichkeit in pendenten Strafverfahren, worunter auch die Fahndung fällt. Die Fahndungsmittel sind technisch nicht beschränkt, weshalb auch die Internetfahndung darunterfällt. Artikel 74 enthält unter anderem Regeln zur Wahrung von Opferinteressen und erwähnt weiter explizit die Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die bei der Orientierung der Öffentlichkeit zu respektieren sind. Die Bedeutung des Verhältnismässigkeitsprinzips - welches ohnehin für sämtliches Staatshandeln gilt - wird durch das ausdrücklich genannte Kriterium der Erforderlichkeit zusätzlich verdeutlicht; ein konkreter Gehalt ergibt sich jedoch zwangsläufig erst aus dem Bezug zu einem konkreten Sachverhalt. Ob also eine Internetfahndung stufenweise zu erfolgen hat (z. B. 1. Aufschalten von anonymisierten Bildern; 2. Aufschalten der Originalbilder) oder ob ohne Verzug zu handeln ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt, insbesondere der zeitlichen Dringlichkeit. Allgemein kann gesagt werden, dass bei der Internetfahndung die Bilder nur so lange öffentlich abrufbar sein dürfen, als es für die Fahndung erforderlich ist. Zudem ist sicherzustellen, dass die auf den veröffentlichten Bildern erkennbaren Personen nicht als Täter bezeichnet werden, sondern nur von einem Tatverdacht die Rede ist. Andernfalls besteht die Gefahr von öffentlichen Vorverurteilungen, womit die Internetfahndung den Charakter eines Prangers annimmt, was mit der Unschuldsvermutung und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nicht vereinbar ist. Unbeteiligte Personen sind zudem zu anonymisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Internetfahndung muss somit nicht auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden; sie kann gestützt auf die genügend bestimmten und schweizweit gültigen Artikel 74 und 211 StPO bzw. Artikel 58 MStP eingesetzt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die notwendigen rechtlichen Grundlagen für einen schweizweit einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich Internetfahndung geschaffen werden könnten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Internetfahndung. Schweizweit Rechtssicherheit für die Polizei und Bürger schaffen</value></text></texts><title>Internetfahndung. Schweizweit Rechtssicherheit für die Polizei und Bürger schaffen</title></affair>