{"id":20133445,"updated":"2023-07-28T11:16:53Z","additionalIndexing":"15;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;entsandte\/r Arbeitnehmer\/in;Grenzgänger\/in;Gewerbeaufsicht;Schweizer\/in;Gesamtarbeitsvertrag;Normalarbeitsvertrag;Mindestlohn;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Dies betrifft nicht mehr nur gering qualifizierte Arbeitskräfte. Vielmehr ist zunehmend auch der Dienstleistungssektor betroffen, weil auch immer besser qualifizierte Personen über die Grenze kommen. In der ganzen EU gibt es, unter Berücksichtigung aller Grenzen, zwischen 800 000 und 1 000 000 Grenzgänger und Grenzgängerinnen. Davon entfallen 268 000 auf die Schweiz und 56 000 auf das Tessin, was 5 bis 7 Prozent von ganz Europa entspricht.<\/p><p>Zurzeit können die tripartiten Kommissionen entscheiden, Branchen, in denen die Löhne unter den branchenüblichen liegen und in denen eine überdurchschnittliche Immigration beobachtet wird, unter Beobachtung zu stellen und die Kontrollen zu verstärken. Jedes Jahr legt die tripartite Kommission des Bundes fest, welche Sektoren in der Schweiz gezielt beobachtet werden sollen. Auch die Kantone können auf kantonaler Ebene zusätzlich zu beobachtende Sektoren bestimmen. Im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung werden die Löhne in den beobachteten Sektoren im Vergleich zu anderen Bereichen stärker kontrolliert. Diese Kontrolle berücksichtigt aber nur ungenügend, dass es vor allem in den Grenzkantonen Gebiete gibt, die der Gefahr der Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte und des Lohndumpings besonders ausgesetzt sind. Es ist also notwendig, diese Gebiete zu erkennen und alle obengenannten Massnahmen umzusetzen, um das Lohndumping zu bekämpfen und der Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte durch Grenzgänger und Grenzgängerinnen entgegenzuwirken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat bestimmt nicht explizit gefährdete Gebiete, ist sich jedoch bewusst, dass gewisse Regionen den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit stärker ausgesetzt sind, so etwa die grenznahen Regionen, die der Bundesrat in seine Analysen und Berichte einbezieht (Beispiel: Observatoriumsbericht). Der Einfluss der Immigration der letzten Jahre auf die Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wurde in einer kürzlich erschienenen Studie von Forschenden der Universitäten Zürich und Lausanne eingehend untersucht. Sie analysierten, inwiefern die Zunahme ausländischer Arbeitskräfte bzw. der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in einer Arbeitsmarktregion zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit oder zu einem Beschäftigungsrückgang bei der einheimischen Bevölkerung führt. Die Ergebnisse zeigen, dass die starke Immigration nur unbedeutende Verdrängungseffekte hatte, und dies nur bei den gut qualifizierten Arbeitskräften. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass im Falle des Kantons Tessin die durchschnittliche Arbeitslosenquote zwischen 1991 und 2001 bei 4,8 Prozent lag, während sie zwischen 2002 und 2012 auf 4,1 Prozent sank.<\/p><p>2. Die tripartiten Kommissionen der Kantone beobachten den Arbeitsmarkt als Ganzes und analysieren die von ihnen erhobenen Daten. Die tripartiten Kommissionen des Bundes legt jedes Jahr Fokusbranchen fest. Zusätzlich haben die Kantone bereits heute die Möglichkeit, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Struktur weitere Fokusbranchen zu definieren. Dadurch können gefährdete Branchen verstärkt beobachtet und kann die Kontrollpolitik den von den kantonalen Behörden festgelegten Prioritäten angepasst werden.<\/p><p>3. Die in der Motion genannten Instrumente existieren bereits im geltenden Recht. Wenn die tripartiten Kommissionen der Kantone Fälle von wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung feststellen (und ein Verständigungsverfahren mit dem Arbeitgeber erfolglos bleibt), können sie gemäss Artikel 1a des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) bei den kantonalen Behörden die Allgemeinverbindlicherklärung der Bestimmungen über die minimale Entlöhnung eines Gesamtarbeitsvertrages beantragen. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen ermöglicht es, allen Arbeitnehmenden einer Branche gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen zu garantieren und durch diese auch Verdrängungseffekte zwischen den Arbeitskräften zu vermeiden.<\/p><p>In Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge besteht die Möglichkeit, bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung gemäss Artikel 360a Absatz 1 des Obligationenrechtes Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen zu erlassen.<\/p><p>Wie bereits erwähnt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass gewisse Regionen von der Personenfreizügigkeit besonders betroffen sind. Um Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen zu verhindern und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zu garantieren, leistet das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung einen finanziellen Beitrag für verstärkte Kontrollen in besonders gefährdeten Regionen und ist zudem bereit, in diesen Regionen zusätzliche Mittel zu investieren. Um die flankierenden Massnahmen noch weiter zu verbessern, hat der Bundesrat verschiedene Änderungen im Entsendegesetz angestossen, welche am 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind (Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit, neue Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber, die sich nicht an die Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen halten, solidarische Haftung für Subunternehmer). Der Bundesrat ist bestrebt, auch den Vollzug der flankierenden Massnahmen ständig zu verbessern, sodass Fälle von Lohnunterbietung gezielt vermieden werden können. Dazu wurden (zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Entsendegesetzes sowie des Vollzugs) Audits bei den Vollzugsorganen eingeführt und Musterprozesse für die Kontrollaktivitäten der Vollzugsorgane entwickelt. Zudem analysiert eine Arbeitsgruppe zum Vollzug der flankierenden Massnahmen, bestehend aus Vertretern des Seco, der Sozialpartner und der Kantone, die aktuellen Entwicklungen.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die bestehenden Instrumente und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ausreichen, um unerwünschte Folgen der Personenfreizügigkeit auf die Löhne zu verhindern. Es besteht ausserdem ein ständiger Kontakt zu den Grenzkantonen, damit sie eine ihren besonderen Bedürfnissen angemessene Unterstützung erhalten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. die Gebiete festzulegen, die der Gefahr des Lohndumpings und der Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte besonders ausgesetzt sind;<\/p><p>2. die Kompetenzen der tripartiten Kommissionen auszubauen, sodass die besonders gefährdeten Gebiete unter regelmässiger Beobachtung stehen;<\/p><p>3. wenn in den besonders gefährdeten Gebieten wiederholt Lohndumping oder die Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte auftritt:<\/p><p>a. die Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich zu erklären,<\/p><p>b. Mindestlöhne und andere Schutzmassnahmen für Arbeitskräfte mit kantonalem Normalarbeitsvertrag festzusetzen,<\/p><p>c. häufigere Kontrollen anzuordnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Dringende Massnahmen für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko"}],"title":"Dringende Massnahmen für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko"}