{"id":20133465,"updated":"2023-07-28T07:28:51Z","additionalIndexing":"15;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Kontrolle;Arbeitserlaubnis;Missbrauch;Italien;Fremdarbeiter\/in;Tessin","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0702010303","name":"Lohndumping","type":1},{"key":"L04K01010219","name":"Missbrauch","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2},{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-08-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371506400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3465","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Meldungen für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen haben im Tessin ein beunruhigendes Ausmass erreicht. Sie stiegen bereits 2012 auf 23 000; das ist eine besorgniserregende Zunahme um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nun hat der Schweizerische Baumeisterverband der Region Tessin kürzlich bekanntgegeben, dass die Zahl der Meldungen im Jahr 2013 die astronomische Höhe von 38 000 erreichen könnten, wenn es nicht zu einer - eher unwahrscheinlichen - Trendwende kommt. Die wirtschaftlichen Entwicklungen im Tessin rechtfertigen ein solches Wachstum, für das die Bezeichnung \"Invasion\" nicht abwegig ist, beileibe nicht.<\/p><p>Firmen und Handwerksbetriebe vor allem der benachbarten Halbinsel ersetzen die einheimischen Betriebe, da sie zu Dumpingbedingungen arbeiten (sie zahlen weder Löhne nach schweizerischen Standards noch Steuern noch Sozialabgaben) und damit eine beunruhigende Art unlauteren Wettbewerbs betreiben.<\/p><p>Ausserdem erfüllte fast die Hälfte der rund 1900 im Jahr 2012 kontrollierten Handwerksbetriebe und Firmen die Vorschriften nicht.<\/p><p>Unterdessen wurde bereits Alarmstufe Rot erreicht: Die Unione delle associazioni dell'edilizia drohte mit extremen Massnahmen (Einfrieren der Steuern, Einstellungsstopp für Lernende), wenn nicht in kurzer Zeit wirksame Vorkehrungen getroffen werden.<\/p><p>Der Ansturm von italienischen Arbeitskräften auf den Tessiner Arbeitsmarkt, wofür die katastrophale wirtschaftliche Situation der Halbinsel verantwortlich ist, wird fälschlicherweise von einer selbstzerstörerischen Anwendung der Personenfreizügigkeit begünstigt.<\/p><p>Während in der Schweiz der rote Teppich für Dienstleistungserbringer und Dienstleistungserbringerinnen sowie entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerollt wird, ergreift Italien Massnahmen zum Schutz des eigenen Arbeitsmarkts, was u. a. die Gegenseitigkeit verletzt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Dienstleistungserbringer aus der EU\/Efta können während 90 Tagen pro Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung Dienstleistungen in der Schweiz erbringen. Sie müssen die Dienstleistungserbringung aber über das sogenannte Online-Meldeverfahren anmelden. Schweizer Arbeitgeber müssen kurzfristige Anstellungen von Staatsangehörigen der EU-25 (bis maximum drei Monate pro Kalenderjahr) ebenfalls über das Online-Meldeverfahren anmelden.<\/p><p>Der Vorschlag des Motionärs würde zu einem erheblichen zeitlichen und administrativen Mehraufwand (z. B. Reisezeit und Reisekosten für das persönliche Einreichen des Formulars am Schalter der zuständigen kantonalen Behörde) für die Schweizer Arbeitgeber und die ausländischen Dienstleistungserbringer führen. Ein solcher Mehraufwand wäre unverhältnismässig, liesse sich sachlich nicht rechtfertigen und stünde somit im Widerspruch mit der im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verankerten Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr.<\/p><p>Zudem würde dadurch der Aufwand in den Kantonen markant zunehmen. Die Daten aus dem Meldeverfahren werden heute automatisch an das Zemis (Zentrales Migrationsinformationssystem) übermittelt. Damit die Daten weiterhin im Zemis abrufbar sind, müssten Sachbearbeiter die in Papierform am Schalter eingereichten Meldungen elektronisch erfassen.<\/p><p>Die Forderung des Motionärs wäre dem Kampf gegen missbräuchliche Unterschreitungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen abträglich. Die Meldungen werden nach der Verarbeitung durch die Kantone an die Kontrollorgane weitergeleitet. Kontrollen am Einsatzort der Dienstleistungserbringer sind nur möglich, wenn die Kontrollorgane die Meldungen rechtzeitig erhalten. Eine rasche Weiterleitung der Meldungen ist mit dem vorgeschlagenen System nicht gewährleistet.<\/p><p>3. Das Meldeverfahren dient der Erhebung von Daten, welche für die Durchführung von arbeitsmarktlichen Kontrollen unerlässlich sind. Die Übermittlung der Daten an Stellen, die keine Kompetenzen im arbeitsmarktlichen und ausländerrechtlichen Bereich haben, ist mit dem Zweck des Meldeverfahrens nicht vereinbar.<\/p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bestimmte Regionen von der Personenfreizügigkeit besonders betroffen sind. Um den Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen zu vermeiden und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen sicherzustellen, leistet das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung einen finanziellen Beitrag für intensivere Kontrollen in bestimmten Regionen. Es ist auch bereit, in den empfindlichen Gebieten mehr zu investieren. So wurde jüngst die Anzahl der vom Kanton Tessin durchzuführenden und vom Bund mitfinanzierten Kontrollen erhöht, um der speziellen Situation des Kantons Rechnung zu tragen.<\/p><p>5. Ausländische Unternehmen, die ohne Material einzuführen in der Schweiz beispielsweise Bauleistungen erbringen, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Anstelle dieser Unternehmen ist der Kunde oder die Kundin verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf den bezogenen Leistungen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abzurechnen (Bezugsteuer). Ist der Kunde oder die Kundin eine Privatperson oder ein nicht mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen, so muss die Mehrwertsteuer erst bei Leistungsbezügen von mehr als 10 000 Franken jährlich abgerechnet werden. Ist er oder sie hingegen bereits mehrwertsteuerpflichtig, so sind die Leistungsbezüge ab dem ersten Franken zu versteuern. Aufgrund der geschilderten Probleme mit ausländischen Unternehmen ist geplant, die Bezugsteuer auf diesen Leistungen abzuschaffen und die Mehrwertsteuerpflicht auf ausländische Unternehmen auszudehnen, sofern sie weltweit einen Umsatz von mindestens 100 000 Franken pro Jahr erzielen. Eine Abschaffung der 10 000-Franken-Grenze wurde diskutiert, aber aufgrund des grossen administrativen Aufwandes für die betroffenen Personen wie für die ESTV als nicht zielführend beurteilt (vgl. Antwort auf Frage Cassis 11.5222).<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. die Möglichkeit, sich online anzumelden, mit sofortiger Wirkung abzuschaffen;<\/p><p>2. die Online-Meldung durch die Pflicht zu ersetzen, die Anfrage in Papierform an einem zentralisierten Schalter vorzulegen;<\/p><p>3. die Übermittlung einer Kopie der Meldung an die Steuerbehörde des Herkunftslandes der begünstigten Person vorzuschreiben;<\/p><p>4. eine Steigerung der Kontrollen zu finanzieren;<\/p><p>5. die Zahlung der Mehrwertsteuer für Leistungen unter 10 000 Franken auch den Handwerksbetrieben und Firmen aus der EU, die in der Schweiz tätig sind, aufzuerlegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kurzfristige Erwerbstätigkeit. Alarmierende Situation im Tessin"}],"title":"Kurzfristige Erwerbstätigkeit. Alarmierende Situation im Tessin"}