﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133466</id><updated>2023-07-28T11:08:56Z</updated><additionalIndexing>24;28;Steuerabzug;freiwillige Arbeit;private Hilfe im Inland;soziale Betreuung;ehrenamtliche Tätigkeit;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101030201</key><name>ehrenamtliche Tätigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030208</key><name>freiwillige Arbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040404</key><name>private Hilfe im Inland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040406</key><name>soziale Betreuung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-08-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3466</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemeinnützige Arbeit wird, insbesondere im sozialen Bereich, zu einer immer wichtigeren Unterstützung des Gemeinwesens, von Stiftungen oder von privaten Organisationen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt unzählige und sehr unterschiedliche Fälle: Ein Beispiel unter vielen sind die Freiwilligen in Altersheimen, die häufig eine wertvolle Begleitung und Unterstützung für viele einsame ältere Menschen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einer von der "Associazione ticinese terza età" durchgeführten Studie auf der Grundlage statistischer Daten von 2008 wird der Wert der institutionalisierten Freiwilligenarbeit schweizweit jährlich auf über 6,7 Milliarden Franken geschätzt (wenn pro Stunde 25 Franken berechnet werden).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Andere Schätzungen kommen sogar auf noch höhere Zahlen, z. B. ergab eine Berechnung aus dem Jahr 1997 19,4 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz von 2004 steht auf Seite 9, dass Freiwillige immer häufiger Anreize erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Und es ist nicht mehr als richtig, dass es solche Anreize gibt. Diese wichtige Tätigkeit, die Freiwilligenarbeit, verdient auch eine ökonomische Anerkennung. Damit ist nicht eine finanzielle Abgeltung der Leistung gemeint, die dem Geist der Freiwilligenarbeit widersprechen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist aber festzustellen, dass, während sogenannte "Zuwendungen" steuerlich abzugsfähig sind, dasselbe nicht für Aufwendungen von Freiwilligen gilt, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursacht werden. Seit 2011 sind zudem Zuwendungen an politische Parteien bis zu 10 000 Franken abzugsfähig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Problem ist seit mehreren Jahren auf Bundesebene bekannt, aber bis heute ungelöst. Der letzte Versuch einer Lösung geht auf das Jahr 2006 zurück: Das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 01.3004 aus dem Jahr 2001 wurde gemäss dem Antrag des Bundesrates abgeschrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwölf Jahre nach der Einreichung des genannten Postulates und mit der inzwischen hinzugekommenen neuen Möglichkeit, Zuwendungen an politische Parteien steuerlich abzuziehen, ist eine Neubewertung des Themas gerechtfertigt. So sollen mit der Freiwilligenarbeit verbundene Aufwendungen wenigstens als Pauschale abgezogen werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat unterstützt Bestrebungen zur Förderung der gemeinnützigen Arbeit. Wer sich uneigennützig für die Öffentlichkeit einsetzt, trägt zum Funktionieren der staatlichen Gemeinschaft bei. Der Steuerabzug bis 10 000 Franken für Zuwendungen an politische Parteien, der aus staatspolitischen Überlegungen eingeführt wurde, kann jedoch nicht mit den Aufwendungen von Freiwilligen bei gemeinnütziger Tätigkeit verglichen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Steuerliche Erleichterungen sind nicht in jedem Fall das geeignete Unterstützungsmittel, wie dies der Bundesrat bereits bei der Beantwortung des Postulates der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben 01.3004, der Motion Streiff-Feller 11.3083 und der Motion Moret 11.3636 festgehalten hat. Die Steuerpolitik sollte prinzipiell ausserfiskalische Ziele nur unter den folgenden drei Voraussetzungen fördern, die kumulativ erfüllt sein müssen: Es muss tatsächlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- und/oder gesellschaftspolitisches Problem vorhanden sein (Handlungsbedarf). Zudem hat der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise zu lösen (Effektivität). Sodann hat die vorgeschlagene steuerpolitische Massnahme einen günstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Instrumente (Effizienz).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass im Bereich der gemeinnützigen Arbeit heute kein bedeutendes wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem besteht. Auch bezüglich der Effektivität und der Effizienz schneidet ein neuer Steuerabzug schlecht ab, da Mitnahmeeffekte generiert werden: Gemeinnützige Arbeit wird auch ohne Steuerabzug in beträchtlichem Ausmass geleistet. Systembedingt würden Steuerpflichtige mit hohen Einkommen wegen der Tarifprogression stärker entlastet. Freiwillig Tätige ohne steuerbares Einkommen oder mit einem solchen unterhalb der Besteuerungsuntergrenze könnten dagegen von diesem Abzug nicht profitieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine indirekte finanzielle Entschädigung dieser freiwillig erbrachten Tätigkeit mittels Einführung eines neuen Abzuges im Steuerrecht erachtet der Bundesrat daher als nicht geeignet, um die gemeinnützige Arbeit zu fördern. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Bedenken würde zudem die Einführung eines neuen anorganischen Abzuges für gemeinnützige Arbeit das Steuerrecht verkomplizieren und neue Abgrenzungsfragen aufwerfen. Der Vollzug und die Steuerveranlagung würden dadurch erschwert. Aber auch die Einführung eines Pauschalabzuges würde nicht zum Ziel führen, denn bei so unterschiedlichen Sachverhalten ist eine sinnvolle Pauschalierung kaum durchführbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu beachten ist auch, dass im geltenden Recht bereits Anreize zur Förderung von gemeinnützigen Organisationen und damit der gemeinnützigen Tätigkeit in institutionalisierter Form bestehen: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich zum Abzug zugelassen, und dieselben Organisationen sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zu revidieren, sodass Aufwendungen, die durch die Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursacht werden, von den Steuern abgezogen werden können. Möglich wäre beispielsweise ein Pauschalabzug.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit gemeinnütziger Arbeit</value></text></texts><title>Steuerabzüge für Aufwendungen im Zusammenhang mit gemeinnütziger Arbeit</title></affair>