﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133475</id><updated>2023-07-28T12:51:19Z</updated><additionalIndexing>08;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;Image;diplomatische Sanktion;Vollzug von Beschlüssen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1002010503</key><name>Wirtschaftssanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010501</key><name>diplomatische Sanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020105</key><name>internationale Sanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020215</key><name>Image</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-09-04T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2745</code><gender>m</gender><id>4032</id><name>Jans Beat</name><officialDenomination>Jans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2726</code><gender>f</gender><id>3923</id><name>Marra Ada</name><officialDenomination>Marra</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2760</code><gender>m</gender><id>4049</id><name>Aebischer Matthias</name><officialDenomination>Aebischer Matthias</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2417</code><gender>f</gender><id>354</id><name>Semadeni Silva</name><officialDenomination>Semadeni</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3475</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 eine Vernehmlassung zur Änderung des Embargogesetzes eröffnet, am 16. Dezember 2011 aber beschlossen, auf eine Revision des Gesetzes zu verzichten. Die fortgesetzte Möglichkeit, von der Schweiz aus Sanktionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union zu unterlaufen, hat seither aber die Reputationsrisiken der Schweiz sehr stark erhöht. Inzwischen wird von befreundeten Staaten und Staatengemeinschaften offen Kritik an der Schweiz geübt. So hat der Rat der EU an seiner Tagung vom 20. Dezember 2012 in seinen Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern die Schweiz in Ziffer 39 explizit aufgefordert, endlich "die Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um ein Umgehen der EU-Sanktionen zu verhindern". Die USA üben ihrerseits inzwischen direkt auf einzelne Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz Druck aus, auf Sanktionsumgehungen zu verzichten; wie der aktuelle Steuerkonflikt mit den USA zeigt, ist ein solches Vorgehen aber mit bedeutenden Reputationsschäden verbunden und überdies geeignet, das Schweizer Rechtssystem zu schwächen. Die zentralen Punkte der Revisionsvorlage von 2010 sind deshalb wieder aufzugreifen. Embargo-Entscheide des Bundesrates müssen auch für Handlungen gelten, die Firmen über eigene oder über kontrollierte Körperschaften im Ausland vollziehen (''own or control''). Auch sollen Beschwerdemöglichkeiten gegen Amtshilfeverfahren abgeschafft werden, so wie der Bundesrat zwischenzeitlich auf Druck der OECD seine Bereitschaft erklärt hat, auch im Steuerbereich die Voraborientierung der betroffenen Personen (sogenanntes Kundenverfahren) aufzuheben. Zudem sind die Strafbestimmungen so anzupassen, dass die Durchsetzung internationaler Sanktionen wirksam verbessert werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG, SR 946.231) hat sich grundsätzlich als solide Basis für die Umsetzung internationaler Sanktionsbeschlüsse in der Schweiz bewährt. Mit der in der zweiten Jahreshälfte 2010 in die Vernehmlassung gegebenen Revisionsvorlage sollte das EmbG punktuell verbessert werden. Die Kernpunkte der Vorlage zogen jedoch starke Kritik der Vernehmlassungsteilnehmer auf sich. Insbesondere der vorgeschlagene Ausschluss des Rechtsschutzes bei der Übermittlung von Informationen im Rahmen der internationalen Amtshilfe im Embargobereich wurde stark kritisiert. Die Gegner der geplanten Bestimmung machten geltend, dass ein Ausschluss des Rechtsschutzes im Widerspruch zu den allgemeinen in der Bundesverfassung verankerten Verfahrensgarantien stehe und übermässig in die geschützten Grundrechte der betroffenen Personen eingreife. Die Ausdehnung des räumlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes auf bestimmte Handlungen im Ausland fand ebenfalls keine Zustimmung. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer wiesen darauf hin, dass die Anwendung des Extraterritorialitätsprinzips nach den Regeln des allgemeinen Strafrechts grundsätzlich eine doppelte Strafbarkeit voraussetze. Das Territorialitätsprinzip sei im Verwaltungsrecht tief verankert, weshalb daran festzuhalten sei. Da sich eine Anpassung der Vorlage an die vorgebrachten Kritikpunkte nicht als möglich erwies, beschloss der Bundesrat am 16. Dezember 2011 auf eine Revision des EmbG zu verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In seinen Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern vom 20. Dezember 2012 begrüsste der Rat der EU ausdrücklich, dass die Schweiz ihre Sanktionsmassnahmen jenen der EU angleiche. Lediglich bezüglich der Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Iran bedauerte der Rat, dass die Schweiz diese nicht vollständig übernommen habe und lud die Schweiz ein, die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften zu treffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat, nebst den verbindlichen Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates, einen grossen Teil, aber nicht alle EU-Sanktionen gegenüber Iran übernommen. Aus aussenpolitischen Gründen wurde insbesondere darauf verzichtet, die iranische Zentralbank den Finanzsanktionen zu unterstellen. Zudem wurden Geschäfte mit iranischem Erdöl und petrochemischen Produkten ("Erdölembargo") nicht wie in der EU verboten, sondern einer Meldepflicht unterstellt. Mit der Meldepflicht sollten allfällige Umgehungsgeschäfte aufgedeckt werden. Die Schweiz importiert überdies seit 2006 kein Rohöl aus Iran.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kritik der EU und der USA richtet sich nicht gegen die schweizerische Sanktionspolitik im Allgemeinen. Auch werden die gesetzlichen Grundlagen sowie deren effektive und effiziente Anwendung nicht in Frage gestellt. Die Kritik bezieht sich lediglich auf die schweizerische Sanktionspolitik gegenüber Iran. Eine Änderung der Rechtsgrundlagen, wie vorgeschlagen, ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Übrigens hat der Bundesrat im spezifischen Bereich der Amtshilfe in Steuersachen entschieden, der auf internationaler Ebene geäusserten Kritik am Kundenverfahren durch die Einführung von Ausnahmebestimmungen zu begegnen. Das "Global Forum über die Transparenz und den Informationsaustausch zu Steuerzwecken", welches diese Kritik äussert, verlangt die Abschaffung des Kundenverfahrens nicht. Deshalb hat der Bundesrat die Revision des StAhiG vorgeschlagen, die am 14. August 2013 in die Vernehmlassung gegeben wurde, nach der in definierten und limitierten Fällen die beschwerdeberechtigte Person erst nach der Übermittlung der Informationen über ein Ersuchen informiert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt somit keine triftigen Gründe, nach so kurzer Zeit erneut eine Revision des EmbG in Angriff zu nehmen. Auch ist davon auszugehen, dass sich die Meinungen bezüglich der obgenannten Revisionspunkte nicht geändert haben dürften.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, das Embargogesetz zu modernisieren und dessen Vollzug so zu stärken, dass bestehende Reputationsrisiken deutlich vermindert werden. Namentlich sollen von den Zwangsmassnahmen auch Handlungen erfasst werden, die im Ausland vollzogen werden. Zudem ist die effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sicherzustellen und die Strafbestimmungen sind so anzupassen, dass die Durchsetzung internationaler Sanktionen verbessert werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Das Embargogesetz modernisieren und Reputationsrisiken vermindern</value></text></texts><title>Das Embargogesetz modernisieren und Reputationsrisiken vermindern</title></affair>