{"id":20133489,"updated":"2023-07-28T07:58:31Z","additionalIndexing":"15;Verwaltungsformalität;Kontrolle;Kompetenzregelung;Kostenrechnung;Preissteigerung;Spielunternehmen;Vereinfachung von Verfahren;Kompetenzkonflikt;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1},{"key":"L04K08060113","name":"Verwaltungsformalität","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L04K11050502","name":"Preissteigerung","type":2},{"key":"L04K08070402","name":"Kompetenzkonflikt","type":2},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-08-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371592800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2690,"gender":"m","id":3887,"name":"Heer Alfred","officialDenomination":"Heer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2761,"gender":"m","id":4054,"name":"Vitali Albert","officialDenomination":"Vitali"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3021,"gender":"m","id":4114,"name":"Knecht Hansjörg","officialDenomination":"Knecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3489","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die ESBK ist die Aufsichtsbehörde der 21 Spielbanken in der Schweiz. Die entstandenen Aufsichtskosten werden durch die Aufsichtsabgabe der konzessionierten Spielbanken und durch Gebühreneinnahmen gedeckt (Art. 107 der Spielbankenverordnung, VSBG; SR 935.521).<\/p><p>1. Seit der Eröffnung der zwei neuen Spielbanken in Zürich und Neuenburg ist die ESBK Aufsichtsbehörde von nunmehr 21 Spielbanken in der Schweiz. Als Folge davon wurden durch den Bundesrat zwei neue Stellen bewilligt. Vor allem deswegen hat sich der Personalbestand der ESBK von 30,7 Stellen im Jahr 2007 auf 33,3 Stellen im Jahr 2012 erhöht. Die vom Interpellanten erwähnte Steigerung der Aufsichtskosten hat aber auch andere Gründe:<\/p><p>Durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells (NRM) im Jahr 2007 in der Bundesverwaltung und gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat die ESBK ihr Berechnungssystem der Aufsichtskosten verfeinern können. Es zeigte sich, dass die effektiven Aufsichtskosten etwas höher waren als unter dem früheren, weniger genauen Modell berechnet. Weiter konnte nun auch der vor 2010 nicht erhobene, in Artikel 106 VSBG vorgesehene Zuschlag für Aufwendungen anderer Dienststellen des Bundes für die ESBK bestimmt und in Rechnung gestellt werden.<\/p><p>Die Aufsichtsabgabeverfügungen, die vom EJPD erlassen werden, werden den Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs jeweils vorgängig zur Stellungnahme unterbreitet. In Bezug auf die Aufsichtsabgabe 2013 hat keine der Spielbanken Bemerkungen angebracht. Im Übrigen können die Verfügungen angefochten werden.<\/p><p>2. Die Aufsichtskosten widerspiegeln die Tätigkeiten der ESBK, die zu ergreifen sie verpflichtet ist, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele des Spielbankengesetzes (SBG; SR 935.52) umzusetzen. Viele Aktivitäten der Behörde sind abhängig von den Tätigkeiten der Spielbanken und sich allfällig stellenden Problemfällen. Hingegen sind sie unabhängig vom erzielten Bruttospielertrag der Spielbanken. Der Bundesrat wird jährlich über die Aufwände der ESBK informiert.<\/p><p>3. Arbeiten die Spielbanken gemäss den gesetzlichen Vorgaben, greift die ESBK in der Regel nicht in ihre operativen Tätigkeiten ein. Nur vereinzelt kommt es so weit, dass die Behörde eingreifen muss (Pflicht nach Art. 50 SBG), insbesondere wenn Lücken im internen Kontrollsystem aufgedeckt werden, was zu einer Gefährdung der Ziele des Gesetzes führen könnte. In den letzten Jahren kam es z. B. zu verschiedenen Betrugsfällen an den Spieltischen einiger Casinos, an welchen das Personal der betreffenden Spielbanken beteiligt war. Auch wurden Lücken bei der Umsetzung der Sozialschutzmassnahmen beobachtet. In einigen dieser Fälle musste die ESBK später gar Sanktionen gegen die betroffenen Spielbanken aussprechen.<\/p><p>4. Die Revisoren kontrollieren nicht diejenigen Bereiche, die bereits von der ESBK überprüft worden sind, wie die Einhaltung des Sozialschutzes, die Einhaltung der Bestimmungen über die Personendaten (guter Ruf), über die Bekämpfung der Geldwäscherei, über den geordneten Spielbetrieb und des Sicherheitskonzeptes. Die Sonderprüffelder, welche die Revisoren zusätzlich kontrollieren, werden von den Revisoren - nach einer Risikoanalyse und oft in Absprache mit der jeweiligen Spielbank - vorgeschlagen. Es handelt sich demnach nicht um Doppelspurigkeiten.<\/p><p>5. Wie bereits ausgeführt, setzt die ESBK ihren gesetzlichen Auftrag um. Eine \"bürokratische Aufblähung\" findet nicht statt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweizer Casinos sind gesetzlich verpflichtet, die Aufsichtskosten der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zu tragen. Im Zeitraum 2007-2012 sind die Aufsichtskosten um 30 Prozent gestiegen, während die Umsätze (Bruttospielerträge) der Casinos zur gleichen Zeit um 25 Prozent gesunken sind. Die Aufsichtskosten für das Jahr 2012 belaufen sich nun auf 4,2 Millionen Franken (plus 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).<\/p><p>(Die Aufsichtskosten sind nicht zu verwechseln mit den Abgaben der Casinos an die AHV und die Kantone von durchschnittlich 400 Millionen Franken pro Jahr.)<\/p><p>Das Aufsichtskonzept des Spielbankengesetzes sieht vor, dass die Casinos für die Kontroll- und Überwachungssysteme selber verantwortlich sind. Die ESBK hat zur Hauptsache deren Qualität und Wirksamkeit zu überwachen (Botschaft SBG: BBl 1997 III 145). In Abweichung vom Aufsichtskonzept greift die ESBK aber immer häufiger in operative Tätigkeiten der Casinos ein, unter anderem beim Personaleinsatz und im Bereich des Spielbetriebs der Casinos.<\/p><p>Die Revisionsgesellschaften der Casinos müssen - zusätzlich zum ordentlichen Revisionsbericht - zuhanden der ESBK einen erläuternden Bericht erstellen. Die ESBK erteilt den Revisionsgesellschaften dafür umfangreiche Prüfaufträge. Häufig werden so die gleichen Fragen durch die ESBK und die Revisionsgesellschaften geprüft. Damit wird das Gleiche zweimal geprüft und muss zweimal von den Casinos bezahlt werden (ESBK und Revisionsgesellschaft).<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie rechtfertigt sich die Steigerung der Aufsichtskosten um 30 Prozent seit 2007?<\/p><p>2. Was unternimmt er, damit die Aufsichtskosten in Zukunft nicht weiter steigen?<\/p><p>3. Warum hält sich die ESBK nicht an das Aufsichtskonzept des Spielbankengesetzes und greift in operative Tätigkeiten der Casinos ein?<\/p><p>4. Was unternimmt er, um die Doppelspurigkeiten bei der Aufsicht zu beseitigen?<\/p><p>5. Was unternimmt er, um die bürokratische Aufblähung der ESBK zu stoppen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bürokratische Aufblähung der Eidgenössischen Spielbankenkommission"}],"title":"Bürokratische Aufblähung der Eidgenössischen Spielbankenkommission"}