{"id":20133507,"updated":"2023-07-28T07:35:02Z","additionalIndexing":"34;Preisüberwachung;Wettbewerb;Marktüberwachung;Pay-TV;Kabelfernsehen;Marktordnung;Preisfestsetzung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L06K120205010104","name":"Kabelfernsehen","type":1},{"key":"L06K120205010105","name":"Pay-TV","type":1},{"key":"L04K11050302","name":"Preisfestsetzung","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":1},{"key":"L05K0701030309","name":"Marktordnung","type":1},{"key":"L06K070103030604","name":"Marktüberwachung","type":2},{"key":"L04K11050309","name":"Preisüberwachung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-08-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371679200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.3507","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Im liberalisierten Fernmeldemarkt ist es in erster Linie Sache der Anbieter, ihre Preise festzulegen. Das Preisüberwachungsgesetz kommt generell nur zur Anwendung, wenn Preise von marktmächtigen Unternehmen nicht Ergebnis des wirksamen Wettbewerbs sind. Stellt der Preisüberwacher eine missbräuchliche Erhöhung oder Beibehaltung solcher Preise fest, ist er von Gesetzes wegen beauftragt, diese zu beseitigen. Dies gilt für alle Weiterverbreiter von Fernsehprogrammen. Die bisherigen Interventionen des Preisüberwachers beschränkten sich auf den monatlichen Preis für den Kabelnetzanschluss, der in der Regel mit den Mietnebenkosten abgerechnet wird. Weil die Kabelnetzbetreiber nicht nur Dienste wie Fernsehen, Internet und Telefonie anbieten, sondern auch eine eigene Infrastruktur besitzen und kontrollieren, verfügen sie aus Sicht des Preisüberwachers bezogen auf den Anschluss über Marktmacht.<\/p><p>Eine im Herbst 2010 veröffentlichte Preisvergleichsstudie der 62 Schweizer Kabelnetze mit mehr als 5000 Abonnenten des Preisüberwachers zeigte Preisunterschiede von 500 Prozent für den Kabelfernsehanschluss, wobei kein systematischer Zusammenhang zwischen Preis und Leistung festgestellt werden konnte. Daraufhin analysierte der Preisüberwacher die Jahresrechnung, Preiskalkulation und Investitionstätigkeit der teuersten Anbieter. In drei Fällen wies die Kostenanalyse auf ein missbräuchlich hohes Preisniveau hin. Wie in Artikel 9 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) vorgesehen, strebte der Preisüberwacher mit den Betroffenen eine einvernehmliche Regelung an. Im Falle der Téléonex SA und der Télélancy SA wurde für die Jahre 2013 und 2014 eine Preissenkung vereinbart. Die Kabelfernsehen Bödeli AG reagierte mit einer Angebotsverbesserung auf die Intervention des Preisüberwachers. Im Falle von UPC Cablecom, deren Abonnementspreise bereits einvernehmlich mit dem Preisüberwacher geregelt waren, ging die Initiative zur Erneuerung der einvernehmlichen Regelung vom Unternehmen aus. UPC Cablecom legte ihre Pläne, das Angebot auf das Jahr 2013 umzugestalten und gleichzeitig die Abonnementspreise zu erhöhen, dem Preisüberwacher vor. Dieser akzeptierte nur eine reduzierte Preiserhöhung, gekoppelt mit verschiedenen Angebotsverbesserungen.<\/p><p>3. Das Vorgehen des Preisüberwachers stützt sich auf die Artikel 6ff. des Preisüberwachungsgesetzes. Die Abklärungen des Preisüberwachers umfassten einen Preisvergleich, eine Kostenprüfung und eine Analyse der Wettbewerbsverhältnisse. Die Beurteilung der Wettbewerbssituation und die Beseitigung eines Preismissbrauchs liegen in der Kompetenz des Preisüberwachers. Vor einem Entscheid gestützt auf Artikel 10 PüG konsultiert er zur Frage des Wettbewerbs die Wettbewerbskommission. Eine allfällige Verfügung des Preisüberwachers kann von den Betroffenen beim Bundesverwaltungsgericht und in zweiter Instanz beim Bundesgericht angefochten werden.<\/p><p>4. Noch vor wenigen Jahren gab es pro Region nur einen Anbieter, der Fernsehprogramme über Kabel verbreitete. Als Alternative blieben für Konsumentinnen und Konsumenten einzig die drahtlos-terrestrische Verbreitung und der Satellit. Dank der Digitalisierung, des Ausbaus der Breitbandnetze und des Internets ist der Markt heute im Umbruch. Die Kabelnetzbetreiber haben sich nun auf dem Markt gegen Anbieter, die mithilfe des Internet-Protokolls über die unterschiedlichen Telekom-Infrastrukturen Fernsehprogramme verbreiten, zu behaupten. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Auswahl für Kundinnen und Kunden immer grösser wird. Die Frage, ob der Preis für den Kabelanschluss Ergebnis des wirksamen Wettbewerbs ist, wird der Preisüberwacher auch bei künftigen Preismissbrauchsabklärungen unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklung beurteilen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Früher sah der Verbreitungsmarkt für die Fernsehsignale ganz anders aus - einzig die regionalen Kabelnetzunternehmen lieferten den Kunden über ihre Kabelnetze die Fernsehprogramme heim ins Wohnzimmer: Jedes Kabelnetzunternehmen war ein Gebietsmonopolist.<\/p><p>Heute ist die Konkurrenz gross - nebst dem analogen und digitalen Kabelfernsehen gibt es Swisscom TV und Satelliten-Fernsehen, aber auch Elektrizitätswerke verbreiten Fernsehsignale, und für Internet-TV gibt es ebenfalls zahlreiche Anbieter - z. B. Zattoo, Wilmaa oder Teleboy. Es herrscht eine Marktsituation.<\/p><p>Trotz dieser Marktsituation wird der monatliche Abonnementspreis des Kabelfernsehens nach wie vor vom Preisüberwacher festgelegt.<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat angesichts des herrschenden Wettbewerbs diese Preisfestlegungspraxis?<\/p><p>2. Wie steht er angesichts der Konvergenz zur unterschiedlichen Regulierung des Endkundenpreises?<\/p><p>3. Wie begründet er in diesem Marktbereich die Anwendung des Preisüberwachungsgesetzes?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die herrschende Marktsituation im Fernseh- und insbesondere im Kabelfernsehmarkt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kabelfernsehen. Abonnementspreis"}],"title":"Kabelfernsehen. Abonnementspreis"}