{"id":20133512,"updated":"2023-07-27T21:37:54Z","additionalIndexing":"15;24;Verrechnungsabkommen;Buchführung;Kontrolle;transnationales Unternehmen;Steuerausweichung;Kanton;Besteuerungsgrundlage;Rohstoffmarkt;Vollzug von Beschlüssen;Handelsgeschäft;Steuerhinterziehung;OECD;Rohstoff;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne 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Nachhaltig ist der Rohstoffsektor jedoch erst, wenn die rohstoffabbauenden Länder angemessen am Gewinn ihrer Rohstoffe beteiligt sind. Eine von den Rohstofffirmen oft angewendete Praxis ist die Verlagerung von Steuersubstraten in Länder mit einer tiefen Besteuerung mit dem Instrument der internen Verrechnungspreise.<\/p><p>Konzerninterne Verrechnungen sollten wie unter fremden, voneinander unabhängigen Unternehmen erfolgen (Fremdvergleichsgrundsatz). Andererseits führen die Verrechnungen zu verzerrten Darstellungen der Gewinn- und Verlustsituation der beteiligten Unternehmen. Wird dieses Prinzip grenzübergreifend bei multinationalen Konzernen verletzt und ein Konzernunternehmen in einem Hochsteuerland benachteiligt, so wird bei den nationalen Finanzbehörden von einer Gewinnverschiebung gesprochen.<\/p><p>Kürzlich wurde publik, dass der Rohstoffhändler und Bergbaukonzern Glencore Xstrata ins Visier der italienischen Finanzpolizei gerückt ist. Der Vorwurf lautet auf illegale Steuervermeidungspraktiken über Transferpreise mit dem sardischen Metallproduzenten Portovesme, der von Glencore kontrolliert wird. Das Volumen der Steuervermeidung wird in diversen Medienberichten mit 120 Millionen Euro beziffert.<\/p><p>Wenn mit internen Verrechnungspreisen die Gewinne nicht bei den Tochterfirmen in den Entwicklungsländern ausgewiesen werden, sondern bei der Muttergesellschaft in der steuergünstigeren Schweiz, gehen den Herkunftsländern von Rohstoffen grosse Summen von Steuereinnahmen verloren.<\/p><p>Im Grundbericht Rohstoffe des Bundesrates wird erwähnt, dass die Kantone dazu angehalten sind, die OECD-Verrechnungspreisleitlinien anzuwenden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Die Schweiz hat sich mit der Annahme des Verrechnungspreisberichtes vom 13. Juli 1995 im OECD-Rat zur Einhaltung der darin enthaltenen Empfehlungen verpflichtet. Mit Schreiben vom 4. März 1997 hat der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung die kantonalen Verwaltungen angewiesen, bei der Veranlagung der in ihrem Kanton ansässigen multinationalen Unternehmungen und bei allfälligen vorzunehmenden steuerlichen Gewinnberichtigungen die im Verrechnungspreisbericht enthaltenen Empfehlungen zu beachten. An diesem Grundsatz wurde auch im Kreisschreiben vom 19. März 2004 über die Besteuerung von Dienstleistungsgesellschaften festgehalten.<\/p><p>Veranlagungsbehörde ist in der Schweiz derjenige Kanton, in dem eine Gesellschaft ansässig ist. Dies gilt auch für Gruppengesellschaften von multinationalen Unternehmensgruppen. Die Überprüfung, inwieweit eine grenzüberschreitende konzerninterne Transaktion dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, ist somit Sache der Kantone.<\/p><p>Die normative Begründung des Fremdvergleichsgrundsatzes findet sich für die Schweiz in den Artikel 9 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen konkretisieren die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für die Beurteilung der Verrechnungspreisgestaltung zwischen verbundenen Unternehmungen. Diese Leitlinien bilden international anerkannte Grundsätze, die für OECD-Mitgliedstaaten verpflichtend sind und auch von OECD-Nichtmitgliedstaaten anerkannt werden. So sind diese Grundsätze auch im Musterabkommen der Vereinten Nationen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen entwickelten Staaten und Entwicklungsländern verankert.<\/p><p>Die konsequente Umsetzung dieser Leitlinien sollte die Verlagerung von Steuersubstrat zwischen Staaten vermeiden. In Fällen, wo interne Verrechnungspreise missbraucht werden, um Steuersubstrat aus einem Staat abzuschöpfen und in einen anderen zu verlagern, kann die Steuerverwaltung des ersten Staates den zu Unrecht abgeschöpften Gewinn gemäss Artikel 9 des entsprechenden DBA unter Berücksichtigung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien korrigieren und entsprechend besteuern. Der andere Staat nimmt eine entsprechende Änderung der dort von diesen Gewinnen erhobenen Steuern vor. Es ist Sache des Staates, aus dem Gewinne zu Unrecht abgeschöpft wurden, Verrechnungspreiskorrekturen vorzunehmen.<\/p><p>Der Fremdvergleichsgrundsatz ist aus Sicht des Bundesrates nach wie vor die beste Methode zur Feststellung sinnvoller Verrechnungspreise. Weil die Methode aber teils unzureichend funktioniert, nimmt die Schweiz in der OECD aktiv an Arbeiten zur Verbesserung der Methode teil.<\/p><p>Schliesslich weist der Grundlagenbericht Rohstoffe des Bundesrates auf die wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung dieser natürlichen Ressourcen für viele Entwicklungsländer hin und erwähnt Massnahmen und Aktionen der Schweiz in den betroffenen Entwicklungsländern, um eine ordnungsgemässe Verwaltung sowie Transparenz bei der Umverteilung der aus diesen Geschäften fliessenden Beträgen zu gewährleisten. Zu diesen Massnahmen können zum Beispiel die aktive Unterstützung von EITI (Extractive Industries Transparency Initiative), die Mitfinanzierung von verschiedenen Initiativen der Weltbank und des IWF in diesem Bereich sowie die Unterstützung und Ausbildung von Fachkräften in Angelegenheiten der öffentlichen Finanzen oder der Anwendung des innerstaatlichen Rechts erwähnt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie werden die Unternehmen beaufsichtigt, damit Steuervermeidungspraktiken wie im aktuellen Beispiel von Glencore in Italien verhindert werden können? Wer ist für die Überprüfung zuständig?<\/p><p>2. Wenden die Kantone die OECD-Verrechnungspreisleitlinien an?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überprüfung der Einhaltung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien in den Kantonen"}],"title":"Überprüfung der Einhaltung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien in den Kantonen"}