{"id":20133517,"updated":"2023-07-27T20:38:50Z","additionalIndexing":"32;Ausbildung am Arbeitsplatz;Anerkennung der Zeugnisse;Mehrsprachigkeit;Vollzug von Beschlüssen;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung;berufliche Eignung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L04K13030202","name":"Erwachsenenbildung","type":1},{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":1},{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der 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Grundbildung Erwachsener war eines der Ziele, die mit dem neuen Berufsbildungsgesetz verfolgt wurden, das 2004 in Kraft getreten ist. Neun Jahre später ist dieses Ziel bei Weitem noch nicht erreicht. Die Einführung eines neuen Qualifikationsinstruments auf nationaler Ebene, nämlich die Validierung von Bildungsleistungen, ist eine Enttäuschung. Heute wird gerade mal knapp ein Prozent der Titel der beruflichen Grundbildung auf diesem Weg erteilt. In den Kantonen Wallis und Genf wurde bis anhin in zahlreichen Berufen mit Erfolg eine Validierung von Bildungsleistungen praktiziert. Das nationale Projekt hat diese Praxis in den genannten Kantonen nun gehemmt, ohne aber auf der anderen Seite bei den anderen Kantonen dieses Verfahren zu institutionalisieren. Bis heute scheinen nur einzelne Kantone auf den fahrenden Zug aufgesprungen zu sein. Auf der Ebene der einzelnen Berufsbranchen ist die Situation noch desolater: Wir zählen 250 Berufe, und der Bund hat bis heute gerade mal neun Qualifikationsprofile für die Validierung von Bildungsleistungen genehmigt. Das ist deutlich weniger, als der Kanton Wallis vorgeschlagen hatte.<\/p><p>Es ist an der Zeit, eine ehrliche Bilanz zu ziehen und die nötigen Korrekturmassnahmen zu ergreifen, damit die vorhandenen Instrumente für die Berufsqualifikation Erwachsener, insbesondere die Validierung von Bildungsleistungen, wirksam zur Anwendung kommen. Der Bund muss namentlich die bürokratischen Hindernisse beseitigen und die Komplexität der Instrumente reduzieren; beides schreckt gewisse Organisationen der Arbeitswelt ab. Übertrieben hohe Hürden, die den Validierungskandidatinnen und -kandidaten aufgestellt werden, müssen fallen, namentlich die Anforderungen, die man beispielsweise im Detailhandel an Kandidatinnen und Kandidaten stellt, die bereits mehrsprachig sind. Die Kantone sollen bestimmen können, welche Fremdsprachen im Validierungsverfahren anerkannt werden, unter Berücksichtigung der Bildungspläne und nach Anhörung der Sozialpartner vor Ort. Sie sind am besten in der Lage, die Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes abzuschätzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stimmt mit dem Motionär überein, dass der nachträgliche Abschluss in einer beruflichen Grundbildung ein wichtiges Instrument zur Integration von Erwachsenen in den Arbeitsmarkt und zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist. Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht dafür vier verschiedene Wege vor: die reguläre berufliche Grundbildung, eine verkürzte berufliche Grundbildung, eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung und die Validierung von Bildungsleistungen aufgrund des individuellen Dossiers. Je nach Erfahrungen und Kompetenzen eignet sich der eine oder andere Weg besser.<\/p><p>Die Umsetzung der Verfahren ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Die Validierungsverfahren sind mit dem BBG 2004 eingeführt worden. Sie sind seither im Auf- und Ausbau. Sämtliche Kantone verfügen über ein Eingangsportal, das die Interessentinnen und Interessenten informiert und an die zuständige Stelle verweist, die auch in einem anderen Kanton sein kann. Wie bei der Organisation des Berufsfachschulunterrichts sind auch bei der Etablierung der Validierungsverfahren interkantonale Absprachen sinnvoll und notwendig. Das bedeutet, dass in stark gefragten Berufen gesamtschweizerisch viele Kantone Validierungsverfahren durchführen und in weniger gefragten Berufen wenige. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen stellt ein effizientes Angebot sicher und sorgt auch bei geringen Abschlusszahlen für einen qualitativ hochstehenden, professionellen Verfahrensablauf.<\/p><p>Die zuständigen OdA bestimmen, ob in einem Beruf ein Validierungsverfahren aufgebaut wird. Der Bund orientiert sie vor der Revision der jeweiligen Bildungsverordnung über diese Möglichkeit und unterstützt sie bei der Erarbeitung der Unterlagen. Im Leitfaden \"Validierung von Bildungsleistungen - Leitfaden für die berufliche Grundbildung\" hat er die Rahmenbedingungen für die Kantone und die OdA geklärt. Zurzeit ist eine Validierung in 17 Berufen möglich. In welchen Sprachen ein Validierungsverfahren angeboten wird, bestimmen die Kantone aufgrund der Anforderungen im jeweiligen Beruf. Der Bund macht ihnen dazu keine Vorgaben. Für ausländische Abschlüsse bestehen zudem Verfahren zur Diplomanerkennung. Die Schweiz arbeitet im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU zusammen. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.<\/p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erhebt zurzeit aufgrund eines Beschlusses der letzten Lehrstellenkonferenz die bestehenden Angebote für den Berufsabschluss oder Berufswechsel von Erwachsenen. Aus heutiger Sicht genügen die rechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Wege, um ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Aufgrund der Erhebungen wird der Bund, zusammen mit den Kantonen und den OdA, gute Beispiele aufzeigen und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Instrumente prüfen. Diese Arbeiten sind im Gang; sie werden voraussichtlich innert Jahresfrist abgeschlossen. Das Anliegen der Motion wird damit erfüllt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Korrekturmassnahmen zu ergreifen, damit sowohl die Organisationen der Arbeitswelt als auch die Personen mit Erfahrung, aber noch ohne in der Schweiz anerkannten Berufsabschluss besseren Zugang zur beruflichen Grundbildung Erwachsener bekommen. Die Kriterien für die Anerkennung einer Nichtlandessprache mehrsprachiger Personen, die ihre Schulen ausserhalb der Schweiz durchlaufen haben, sollen weniger restriktiv gestaltet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die berufliche Grundbildung Erwachsener aus der Sackgasse führen"}],"title":"Die berufliche Grundbildung Erwachsener aus der Sackgasse führen"}