﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133524</id><updated>2023-07-28T07:29:31Z</updated><additionalIndexing>08;15;Sozialstandard;Corporate Governance;Investitionspolitik;rechtliche Vorschrift;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Auslandsinvestition;Transparenz;Arbeitsbedingungen;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit;Myanmar;nachhaltige Entwicklung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2723</code><gender>f</gender><id>3920</id><name>Seydoux-Christe Anne</name><officialDenomination>Seydoux</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03030306</key><name>Myanmar</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090106</key><name>Investitionspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010401</key><name>Umweltverträglichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070204020101</key><name>Sozialstandard</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010210</key><name>nachhaltige Entwicklung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010301</key><name>Corporate Governance</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090102</key><name>Auslandsinvestition</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010215</key><name>wirtschaftliche Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020502</key><name>Arbeitsbedingungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030101</key><name>rechtliche Vorschrift</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-09-24T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2720</code><gender>m</gender><id>3917</id><name>Imoberdorf René</name><officialDenomination>Imoberdorf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2718</code><gender>m</gender><id>3915</id><name>Fournier Jean-René</name><officialDenomination>Fournier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2405</code><gender>f</gender><id>341</id><name>Maury Pasquier Liliane</name><officialDenomination>Maury Pasquier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2717</code><gender>m</gender><id>3914</id><name>Cramer Robert</name><officialDenomination>Cramer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2723</code><gender>f</gender><id>3920</id><name>Seydoux-Christe Anne</name><officialDenomination>Seydoux</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3524</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In Myanmar werden seit zwei Jahren politische Reformen durchgeführt, und das Land erlebt eine wirtschaftliche Öffnung. Aufgrund des Reichtums an natürlichen Ressourcen und seiner strategisch günstigen Lage zieht Myanmar immer mehr Investoren an. Der Bundesrat geht von einer Zunahme der Investitionen aus der Schweiz aus (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3144).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Herausforderung besteht darin, dass dieser Mittelzufluss tatsächlich der Bevölkerung zugutekommt und zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beiträgt, wie dies ein Teil der myanmarischen Regierung fordert. Gemäss zahlreichen Expertinnen und Experten und kürzlich veröffentlichten Berichten von spezialisierten Organisationen (Institute for Human Rights and Business, Transnational Institute und die Internationale Vereinigung für Menschenrechte) wird Myanmar auch in den nächsten Jahren - trotz multilateraler und bilateraler Hilfsprogramme, an denen sich auch die Schweiz beteiligt - noch nicht über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und institutionellen Kapazitäten verfügen, um zu gewährleisten, dass durch die Investitionen den Menschenrechten und der Umwelt Rechnung getragen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Entwicklung der Dinge hängt deshalb grösstenteils von den Investoren selber und ihrer Politik der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt ab. Es ist jedoch die Aufgabe des Landes, aus dem die Investitionen herkommen, genau festzulegen, was von den Investoren erwartet wird. Dies wird von den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte so empfohlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vereinigten Staaten haben im Zusammenhang mit der Transparenzpflicht für Investitionen in Myanmar Richtlinien (Reporting Requirements on Responsible Investment in Burma) erarbeitet, die im Mai verabschiedet wurden. Diese scheinen im Sinne der Bestrebungen der Schweiz in Myanmar zu sein (z. B. integrierte Schweizer Botschaft oder wirtschaftlicher Dialog); die Schweiz prüft zurzeit ausserdem "Möglichkeiten eines sinnvollen Engagements" (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3144). Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte würden durch diese Richtlinien erstmals konkret umgesetzt. Laut Bundesrat sind diese "insbesondere in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet", besonders wichtig (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 12.3517). Im vergangenen März setzte sich der Bundesrat beim UN-Menschenrechtsrat dafür ein, dass dieser in seiner Resolution zur Lage in Myanmar diese Prinzipien berücksichtigt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung bemüht sich der Bund um Kohärenz in den Schweizer Beziehungen zu Myanmar. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Fiala 13.3144, "Schweizer Investitionen in Myanmar", festgehalten, dass er die Entwicklungen in Myanmar aufmerksam beobachtet und Möglichkeiten eines sinnvollen Engagements prüft. Als Beispiel für dieses Engagement weist der Bundesrat auf die finanzielle Unterstützung des Kompetenzzentrums für eine verantwortungsvolle Wirtschaft in Myanmar hin. Zudem wird geprüft, wie von der Schweiz unterstützte Programme - wie jene der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder der UN-Organisation für industrielle Entwicklung (Unido) - in Zukunft auch in Myanmar zur Anwendung gebracht werden können. Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass für Ende 2013 die erste Dialogrunde des bilateralen Wirtschaftsdialogs geplant ist. Als Grundlage dient das vom WBF und vom Ministerium für nationale Planung und wirtschaftliche Entwicklung Myanmars am 26. Januar 2013 unterzeichnete Memorandum of Understanding (MoU) zur Aufnahme eines bilateralen Wirtschaftsdialogs, in dem Arbeitsrechte, die soziale Verantwortung von Firmen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum explizit genannt werden. Die integrierte Schweizer Botschaft hat zudem in Myanmar eine informelle Plattform für Kontakte mit Schweizer Firmen geschaffen, in deren Rahmen unter anderem die Wichtigkeit einer Wirtschaftsentwicklung betont wird, welche Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards achtet (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Sommaruga Carlo 13.3069).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.-4. Die neuen Richtlinien der Vereinigten Staaten für Investitionen in Myanmar sehen sowohl eine Meldepflicht für alle neuen Investitionen in Myanmar als auch eine jährliche Berichterstattungspflicht vor. Die Schweiz hat als kleine, offene Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem möglichst freien und nichtdiskriminierenden Zugang zu den internationalen Investitionsmärkten. Schweizer Unternehmen nehmen bei den Direktinvestitionen im Ausland eine Spitzenstellung ein (Kapitalbestand 2011: 1000 Milliarden Franken). Die Schweiz setzt sich weltweit für den freien Kapitalverkehr ein und wendet grundsätzlich weder Kapitalkontrollen noch Meldepflichten für Auslandinvestitionen an. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Meldepflicht für Schweizer Investitionen in Myanmar, wie sie die USA unilateral eingeführt haben, weder angemessen noch notwendig ist. Es würden sich auch grundlegende und heikle Fragen der Überprüfung und Durchsetzung einer solchen Meldepflicht stellen, da die betroffenen Investitionsaktivitäten ausserhalb der Schweiz stattfinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat misst der Integrität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und der verantwortungsvollen Unternehmensführung der Schweizer Unternehmen insbesondere in Bezug auf Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards grosse Bedeutung zu. Er prüft derzeit gemäss dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 12.3980, "Rechtsvergleichender Bericht. Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit den Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen", verschiedene Möglichkeiten, wie die Berichterstattung über die von Schweizer Unternehmen bei Auslandaktivitäten angewandte Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt geregelt werden könnte. Gemäss dem Auftrag des Postulates würde eine solche Regelung sämtliche Auslandaktivitäten eines Unternehmens und nicht nur die Investitionen in einem einzelnen Land wie z. B. Myanmar betreffen. Die Massnahmen anderer Staaten, wie beispielsweise die Richtlinien der Vereinigten Staaten für Investitionen in Myanmar, werden ebenfalls im Rahmen des rechtsvergleichenden Berichtes analysiert. Welche Lösungen für die Schweiz geeignet sind, wird anschliessend auf der Basis des Berichtes geprüft. Zudem wird in Erfüllung des Postulates von Graffenried 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die bestehende Lücken ermittelt und die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte definiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird um die Antworten auf die folgenden Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. An welche Massnahmen denkt der Bundesrat, wenn er von "Möglichkeiten eines sinnvollen Engagements" in Myanmar spricht (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3144)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was gedenkt er im Sinne der von den Vereinigten Staaten verabschiedeten Richtlinien "Reporting Requirements on Responsible Investment in Burma" zu unternehmen? Mit welchen Mitteln will er dies tun?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Vorgehensweise hält er für geeigneter: die Einführung einer Transparenzpflicht für Investitionen in Myanmar oder die Einführung einer weiter gefassten Transparenzpflicht für Investitionen in instabilen Regionen und Konfliktzonen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche rechtlichen Formen könnte eine solche Transparenzpflicht in der Schweiz annehmen? Wie soll sie gesetzlich verankert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenzregelung für Schweizer Investitionen in Myanmar</value></text></texts><title>Transparenzregelung für Schweizer Investitionen in Myanmar</title></affair>