{"id":20133542,"updated":"2025-11-14T08:56:06Z","additionalIndexing":"28;Rentenalter;Sozialabgabe;Mehrwertsteuer;AHV;Fonds;Finanzierung;AHV-Rente","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L06K070203010401","name":"Rentenalter","type":1},{"key":"L04K01040117","name":"Sozialabgabe","type":2},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-04T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-08-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371679200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1433368800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2680,"gender":"f","id":3877,"name":"Fiala Doris","officialDenomination":"Fiala"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2767,"gender":"m","id":4056,"name":"Fässler Daniel","officialDenomination":"Fässler Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3011,"gender":"m","id":4099,"name":"Lehmann Markus","officialDenomination":"Lehmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3542","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Den Leitlinien des Bundesrates vom 21. November 2012 zur Reform der Altersvorsorge ist zu entnehmen, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV primär mittels Zusatzfinanzierungen sichergestellt werden soll. Gemäss Finanzierungsperspektiven der AHV bis 2030 (Stand Mai 2013) hätte dies zur Folge, dass bei mittlerem Szenario die Mehrwertsteuer bis 2030 um rund 2,5 Prozent oder die Lohnbeiträge um rund 2 Prozentpunkte erhöht werden müssten. Derart massive Steuer- und Beitragserhöhungen würden die Kaufkraft der Konsumenten und den Produktionsstandort Schweiz erheblich schwächen. Unser Wohlstand wäre gefährdet und die Generationensolidarität überstrapaziert. <\/p><p>Damit solch negative Auswirkungen verhindert werden, ist eine AHV-Reform anzustreben, mit der das heutige Leistungsniveau ohne Steuer- oder Beitragserhöhungen aufrechterhalten bleibt. Dies ist möglich, wenn das Rentenalter sukzessive auf die finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet und periodisch in Monatsschritten angepasst wird. Der geforderte Mechanismus funktioniert im Sinne einer automatischen Schuldenbremse. Die Harmonisierung des Rentenalters der Geschlechter kann schrittweise ohne störende Schwelleneffekte herbeigeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 21. Juni 2013 hat der Bundesrat die Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020 beschlossen, welche die vom Bundesrat am 21. November 2012 verabschiedeten Leitlinien konkretisieren. Die Reform, die bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt wird, stellt die Interessen der Versicherten in den Vordergrund und basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, indem sie einerseits einen Erhalt des Leistungsniveaus während des Rentenbezugs und andererseits die Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der zweiten Säule bezweckt.<\/p><p>Zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen beim Altersrücktritt gehört die Harmonisierung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren. Ziel der Reform ist es, das durchschnittliche Alter bei endgültigem Rücktritt aus dem Erwerbsleben auf 65 Jahre zu erhöhen. Derzeit liegt das Durchschnittsalter beim Austritt aus dem Erwerbsleben bei 62,2 Jahren bei den Frauen und bei 64,1 Jahren bei den Männern und entspricht damit nicht dem gesetzlich festgelegten Alter. Eine Erhöhung über 65 Jahre hinaus würde dem Entscheid des Bundesrates hingegen widersprechen und wäre auch nicht im Sinne der Unternehmen, die sich dagegen aussprechen und einräumen, dass sie nicht genug in eine Personalpolitik zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer investieren (vgl. Studie \"Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung\", J. Trageser, S. Hammer, Beiträge zur sozialen Sicherheit 11\/12, 2012). Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass der gesetzliche Rahmen verbessert werden muss, um die Erwerbstätigkeit bis zum alter von mindestens 65 Jahren und darüber hinaus zu fördern. Zu den beschlossenen Massnahmen gehören dabei die Erhöhung des Mindestrentenalters in der beruflichen Vorsorge von 58 auf 62 Jahre sowie die Flexibilisierung des Altersrücktritts, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Altersrücktritt zu gewährleisten. Dazu kommen die geplanten Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere diejenigen, die der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den interessierten Partnern zur Bekämpfung des Mangels an qualifizierten Fachkräften und zur Verbesserung der Beschäftigungspolitik zugunsten der älteren Arbeitnehmenden entwickelt hat.<\/p><p>Die Reform plant auch die Einführung eines Interventionsmechanismus in der AHV, womit in erster Linie die Liquidität der AHV erhalten werden soll. Der Mechanismus bringt vorerst eine politische Phase in Gang, indem der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament die notwendigen Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, sobald absehbar ist, dass der AHV-Ausgleichsfonds unter die Schwelle von 70 Prozent einer Jahresausgabe sinken wird. Sollte die Schwelle von 70 Prozent tatsächlich erreicht werden, sind automatische Massnahmen vorgesehen, die ausgewogen auf die Ausgaben (Anpassungsrhythmus der Renten) und auf die Einnahmen (AHV-Beitragssatz) wirken. Falls es nicht gelingt, die vorgeschlagenen Stabilisierungsmassnahmen rechtzeitig zu verabschieden, stellen diese Bestimmungen sicher, dass der AHV-Ausgleichsfonds über genügend Liquidität verfügt, bis die Massnahmen greifen. Die Integration anderer Bestimmungen wie die Erhöhung des Referenzrentenalters in einer solchen Reglementierung wurde im Bericht \"Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV sowie Neuordnung des Bundesbeitrags an die AHV\" geprüft, der vom Bundesrat ebenfalls am 21. Juni 2013 verabschiedet wurde. Dieses Vorgehen wurde insbesondere deshalb ausgeschlossen, weil es dem Sinn des Interventionsmechanismus widersprechen würde. Dieser sollte einfach und rasch eingeführt werden können und den vom Bundesrat vorgeschlagenen und im Parlament debattierten Massnahmen zur Stabilisierung des AHV-Ausgleichsfonds nicht vorgreifen.<\/p><p>Schliesslich sieht die Reform eine Zusatzfinanzierung vor, um den Finanzbedarf der AHV zu decken. Da eine Reduktion der Renten angesichts des Leistungsniveaus nicht in Betracht gezogen werden kann und da sich eine Beitragserhöhung negativ auf die Beschäftigung und die Löhne auswirken würde, kommt nur eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Betracht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Reform der Altersvorsorge so auszugestalten, dass die langfristige Sicherung der AHV ohne Steuer- und Beitragserhöhungen sichergestellt werden kann. Er richtet sich dabei an folgendem Modell aus: <\/p><p>1. Die Mindestreserve des AHV-Fonds soll neu als Zielband (z. B. zwischen 70 und 80 Prozent) definiert werden, innerhalb dessen sich die Fondsreserven in Zukunft einzupendeln haben. Das Zielband soll ausreichend hoch angesetzt werden, um auch in ausserordentlichen Lagen die kontinuierliche Auszahlung der Renten sicherzustellen.<\/p><p>2. Das Rentenalter ist jährlich zu überprüfen und in Monatsschritten so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass das für den AHV-Fonds definierte Zielband weder nach unten noch nach oben durchbrochen wird.<\/p><p>3. Die Anpassungen beim Rentenalter sind vom Bundesrat mit einer Vorlaufzeit von rund zwei Jahren zu beschliessen, damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen können. <\/p><p>4. Bei jedem Anpassungsschritt ist die Differenz zwischen dem Rentenalter der Frauen und dem der Männer um mindestens einen Monat zu verringern, bis für beide Geschlechter das gleiche ordentliche Rentenalter erreicht ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherung der AHV-Finanzen ohne massive Steuer- und Beitragserhöhungen"}],"title":"Sicherung der AHV-Finanzen ohne massive Steuer- und Beitragserhöhungen"}