﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133554</id><updated>2023-07-28T11:20:28Z</updated><additionalIndexing>04;Personalverwaltung;Staatsanwalt/-anwältin;Bundesangestellte;Entlassung;Rücktritt;Einstellung;Beziehung Legislative-Exekutive;Beendigung des Arbeitsverhältnisses</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030103</key><name>Entlassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08010310</key><name>Rücktritt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05050204</key><name>Staatsanwalt/-anwältin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010204</key><name>Einstellung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020301</key><name>Beendigung des Arbeitsverhältnisses</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080601030103</key><name>Bundesangestellte</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08030201</key><name>Beziehung Legislative-Exekutive</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020102</key><name>Personalverwaltung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3554</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) ist eine internationale Stiftung mit 61 staatlichen Mitgliedern. Die Stiftung ist eine unabhängige Organisation. Das DCAF dient dem Ziel, die Gouvernanz im Sicherheitsbereich durch entsprechende Reformen zu verbessern. Für die Aufgaben werden, neben dem Mitarbeiterstab des Zentrums, jährlich projektbezogen weit über 600 externe Experten mit spezifischen Fachkenntnissen eingesetzt. Die Schweiz leistet - zusammen mit anderen Gebern - einen wesentlichen finanziellen Beitrag an die Organisation. Ausserdem unterstützt sie zusammen mit fünf weiteren Staaten das DCAF-Programm in Nordafrika und die Reform des Sicherheitsbereiches.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es liegt in der Verantwortung des DCAF, im Rahmen der operationellen Aktivitäten die jeweils benötigte Expertise zu identifizieren. Die Geldgeber des DCAF sind nicht direkt in die operationellen Aufgaben involviert. Eine Konsultation der Geldgeber bei der Vergabe von Expertenmandaten im Rahmen von mitfinanzierten Programmen ist weder rechtlich vorgesehen noch praktisch durchführbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen des Nordafrika-Programms haben die tunesischen Behörden im Februar 2012 eine kurzfristige Expertise im Bereich der Justizreform, insbesondere der Reform der Staatsanwaltschaft, nachgefragt. Das DCAF hat Erwin Beyeler als geeignet angesehen, diesen Auftrag auszuführen. Herr Beyeler weilte im Rahmen dieses Kleinmandates vom 6. bis 9. März 2012 in Tunesien. Dies war bislang der einzige Einsatz von Herrn Beyeler für das DCAF. Zwischen der Eidgenossenschaft und Herrn Beyeler bestand und besteht kein Anstellungsverhältnis.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Beauftragung von Herrn Beyeler bedeutet - angesichts der rechtlichen Stellung des DCAF - weder eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst noch ein Unterlaufen eines parlamentarischen Entscheides durch die Exekutive. Es ist somit auch nicht Sache des Bundesrates, sich inhaltlich über Mandate oder die Auswahl von Auftragnehmern des DCAF zu äussern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie der "NZZ am Sonntag" vom 19. August 2012 zu entnehmen ist, hilft alt Bundesanwalt Erwin Beyeler Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika - insbesondere in Tunesien - beim Aufbau demokratischer Justiz- und Polizeisysteme. Er hat hierzu einen Mandatsvertrag mit dem Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) abgeschlossen. Dieses Zentrum wird finanziell im Wesentlichen vom Bund beziehungsweise vom Aussendepartement EDA getragen. Dieses Mandat Beyelers wurde erteilt, nachdem der Bund Beyeler mittels spezieller Anstellung zwei Monate über die ordentliche Frist beschäftigt und ihm damit eine erhebliche Rentenaufbesserung verschafft hatte. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Findet er nicht, dass eine Abwahl eines Bundesanwalts durch das Parlament zwingend zu dessen Ausscheiden aus dem Bundesdienst führt und damit die Übernahme im Wesentlichen vom Bund bezahlter Mandate ausgeschlossen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erachtet er es hinsichtlich der Vertrauensbildung zwischen Legislative und Exekutive als zielführend, wenn ein Departement eine demokratisch gefällte Abwahl durch die Weiterbeschäftigung des Abgewählten unterläuft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er, dass ein ehemaliger Bundesanwalt seine demokratisch gefällte Abwahl offensichtlich nicht akzeptiert, gleichzeitig aber im Ausland die Demokratie lehren will?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Weiterbeschäftigung des abgewählten Bundesanwaltes im öffentlichen Dienst</value></text></texts><title>Weiterbeschäftigung des abgewählten Bundesanwaltes im öffentlichen Dienst</title></affair>