{"id":20133557,"updated":"2023-07-27T22:04:02Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Aktiengesellschaft;Rückbau;Elektrizitätsindustrie;Eigenkapital;Selbstfinanzierung;Fonds;Finanzierung;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L03K170303","name":"Elektrizitätsindustrie","type":1},{"key":"L06K070303010101","name":"Aktiengesellschaft","type":1},{"key":"L06K110902010101","name":"Eigenkapital","type":1},{"key":"L05K1109020101","name":"Selbstfinanzierung","type":1},{"key":"L05K0705030307","name":"Rückbau","type":2},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":2},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":2},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":2},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-19T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371679200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1434664800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3557","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) weist im Geschäftsbericht 2012 ein Eigenkapital von nur 508 Millionen Schweizerfranken, die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) eines von 348 Millionen Schweizerfranken aus. Die KKL schuldet den Entsorgungs- und Stilllegungsfonds aktuell über 4 Milliarden Franken, die KKG über 2,5 Milliarden. Diese Beträge sind zum Zeitpunkt der Stilllegung geschuldet. Die ausgesprochen tiefe Eigenkapitalquote hat schwerwiegende Konsequenzen. Die Gesellschaften können keine Kostenüberschreitungen bei den Stilllegungs- und Entsorgungskosten verkraften. Sie sind nicht imstande, die Sanierungsbeiträge zu bezahlen, die für die beiden Fonds notwendig sind, wenn 5 Prozent Vermögensrendite verpasst werden. Und sollten die AKW in Leibstadt oder Gösgen aus Sicherheitsgründen in den nächsten Jahren abgeschaltet werden müssen, könnten sie die geschuldeten Fondsbeiträge auch bei 5 Prozent Vermögensrendite nicht leisten. In all diesen Fällen besteht ein hohes Risiko, dass sie in Konkurs gehen und die fehlenden Gelder zur Stilllegung der Werke und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vom Staat übernommen werden müssen. Die AKW-Gesellschaften beschwichtigen und vermelden, es sei in privatrechtlichen Verträgen geregelt, dass im Konkursfall die Muttergesellschaften, also v. a. Alpiq und Axpo, die Fondsschulden begleichen würden. Die Verträge sind aber vertraulich und umstritten. Eine Studie über die \"Sicherstellung der Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle\", die schon 1997 im Auftrag des BFE erstellt wurde, bezweifelt dieses Durchgriffsrecht und somit die Kraft dieser Verträge.<\/p><p>So oder so gilt es, wie bei den Banken, die nötigen Massnahmen zu treffen, um zu vermeiden, dass die Kosten den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern anheimfallen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei den Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) handelt es sich um Aktiengesellschaften nach Obligationenrecht vom 30. März 1911 (OR; SR 220). Sie haben die Bestimmungen des Aktienrechts einzuhalten. Es gibt für die Betreibergesellschaften keine besonderen Bestimmungen, die über die für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften hinausgehen.<\/p><p>Nach OR ist es Aufgabe der Aktiengesellschaften, ihre finanzielle Lage mit einer ordnungsgemässen Rechnungslegung so darzustellen, dass die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft möglichst zuverlässig beurteilt werden kann. Zudem gilt das Vorsichtsprinzip. Auch müssen die Betreibergesellschaften der KKW aufgrund der Erreichung der Schwellenwerte gemäss<b><\/b>Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 OR<b><\/b>ihre Jahresrechnung durch eine zugelassene Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen.<\/p><p>Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Nach Artikel 31 Absatz 1 KEG sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die während des Betriebs der KKW anfallen, müssen von ihnen laufend bezahlt werden. Die Kommission der Fonds genehmigt den Rückstellungsplan für die vor der Ausserbetriebnahme der KKW anfallenden Entsorgungskosten (Art. 23 Bst. i SEFV). Die Eigentümer\/Betreiber legen der Kommission zudem den Prüfbericht der Revisionsstelle über die Einhaltung des Rückstellungsplanes und die zweckgebundene Verwendung von Rückstellungen vor. Die Kosten der Nachbetriebsphase werden von den Betreibern direkt finanziert.<\/p><p>Die Kosten für die Stilllegung der KKW sowie die nach deren Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für KKW. Die Kostenberechnung und die Beitragsfestlegung sind in der SEFV so ausgelegt, dass die geschuldeten Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines KKW in die Fonds einbezahlt sind und die Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsvermögen und der Kapitalabflüsse gedeckt sind. Als Berechnungsgrundlage wird eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen.<\/p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Fetz 11.4213, \"Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen\", und zu weiteren parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt, eine Revision der SEFV zu prüfen. Die Arbeiten an der Revision sind zurzeit im Gang. Die Revision dient unter anderem dazu, mögliche Risiken von ungedeckten Kosten bei der Stilllegung und Entsorgung zu erkennen und sicherzustellen, dass durch die Betreiber der KKW ausreichend Gelder in die beiden Fonds einbezahlt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Eigenkapitalquote für Betreibergesellschaften von Atomkraftwerken mindestens so hoch ist, dass die Bestimmungen des KEG und des OR jederzeit erfüllt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachbetriebsphase und die Entsorgung gemäss Gesetz finanziert werden und dass diese Kosten in keinem Fall den Steuerzahlenden anheimfallen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eigenkapitalquote für Gesellschaften, die Atomkraftwerke betreiben"}],"title":"Eigenkapitalquote für Gesellschaften, die Atomkraftwerke betreiben"}