{"id":20133561,"updated":"2023-07-28T08:37:44Z","additionalIndexing":"12;34;privates Massenmedium;Entschädigung;Transparenz;Urheberrecht;SRG","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L04K16020403","name":"Urheberrecht","type":1},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L05K1202050106","name":"privates Massenmedium","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-09-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371679200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3561","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Nicht die Verwertungsgesellschaften haben die Verteilung an den Interessenverbund der Radio- und Fernsehanstalten (IRF) delegiert, sondern die Sendeunternehmen haben sich im IRF zusammengeschlossen, um ihre Urheber- und verwandten Schutzrechte zu bündeln und deren Verwertung effizienter zu gestalten. Das Vorgehen war eine Konsequenz des Bundesgerichtsentscheids 107 II 82, mit dem Ziel, die Rechtewahrnehmung zu vereinfachen und so den Weiterbetrieb der Kabelunternehmen sicherzustellen. Das System hat sich bisher bewährt und ermöglicht beispielsweise neue Geschäftsmodelle wie das Internetfernsehen Wilmaa.<\/p><p>2. Die Verwertungsgesellschaften sind der Bundesaufsicht durch das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) unterstellt, weil sie sowohl gegenüber den Nutzern (z. B. den Verbreitern von Programmen) als auch gegenüber den Rechteinhabern eine Monopolstellung einnehmen. Der IRF ist keine Verwertungsgesellschaft und untersteht somit auch nicht der Bundesaufsicht. Sein Verteilschlüssel beruht auf einem einstimmigen Beschluss der Mitglieder, und er liegt dem IGE vor. Dieses würde gegenüber den Verwertungsgesellschaften Massnahmen ergreifen, wenn die Verteilung durch den IRF dazu dienen würde, die Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes zu umgehen.<\/p><p>3. Den Geschäftsberichten der Verwertungsgesellschaften lässt sich entnehmen, dass dem IRF für 2011 31 443 824 Franken ausbezahlt wurden. Davon entfallen gemäss dem IRF-Reglement 25 Prozent auf die Inlandverteilung. Den Verwertungsgesellschaften ist es aber aus Gründen des Schutzes des Geschäftsgeheimnisses verwehrt, der Allgemeinheit ihr Verteilergebnis bis ins Detail transparent zu machen. Der Bundesrat unterstützt jedoch den Wunsch nach mehr Transparenz und wird mit den involvierten Parteien eine Lösung suchen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die staatlich beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften (Suisa, Suissimage u. a.) sind gesetzlich verpflichtet, Vergütungen für Urheberrechte\/Schutzrechte einzuziehen und an Berechtigte zu verteilen. Am meisten bezahlen die Verbreiter von Radio- und TV-Programmen (2011 rund 77,6 Millionen Franken).<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften diese Gelder nicht selbst an die berechtigten Sendeunternehmen verteilen, sondern dies an den Interessenverbund der Radio- und Fernsehveranstalter (IRF) delegiert haben?<\/p><p>2. Wie erklärt er, dass zwar die Verteilreglemente der Verwertungsgesellschaften vom IGE genehmigt werden, jedoch der IRF die Gelder in zweistelligem Millionenbereich (nach unbekanntem Verteilschlüssel) an die Sendeunternehmen auszahlt?<\/p><p>3. Wie schafft er Transparenz darüber, welche Sender wie viel Urheberrechtsentschädigung erhalten, damit bekannt wird, wie die SRG und wie private Fernsehveranstalter an diesen Geldern partizipieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Transparenz bei der Urheberrechtsentschädigung"}],"title":"Transparenz bei der Urheberrechtsentschädigung"}