{"id":20133566,"updated":"2023-07-28T12:36:26Z","additionalIndexing":"15;Arbeitsplatzflexibilität;Personalverleih;Arbeitnehmerschutz;Grenzgänger\/in;Arbeitsrecht;private Arbeitsvermittlungsstelle","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030210","name":"Personalverleih","type":1},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":1},{"key":"L06K070202030401","name":"private Arbeitsvermittlungsstelle","type":1},{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L05K0702030217","name":"Arbeitsplatzflexibilität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-08-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371679200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"13.3566","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. 2002 wurden in der Schweiz 83,4 Millionen Einsatzstunden im Personalverleih gemeldet. 2012 waren es 158,8 Millionen Stunden. Dies bedeutet einen Anstieg von 90 Prozent.<\/p><p>2. Die Temporärarbeit (Personalverleih) hat in der Schweiz seit Anfang der Neunzigerjahre stetig an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil am Beschäftigungsvolumen stieg von rund 0,5 Prozent in der ersten Hälfte der 1990er-Jahre auf etwa 1,2 Prozent zu Beginn der 2000er-Jahre und auf rund 2 Prozent in den Jahren 2008 bis 2012. Ihre Bedeutung schwankte jeweils relativ stark mit der Konjunktur. Eine Zunahme des Personalverleihs war in den letzten zehn Jahren in den meisten europäischen Ländern zu beobachten. In Frankreich, Deutschland, Österreich oder in den Beneluxstaaten hat Temporärarbeit eine ähnlich grosse Bedeutung wie in der Schweiz, in Irland und im Vereinigten Königreich ist ihre Bedeutung noch höher. Ursache für die Zunahme der Temporärarbeit ist in erster Linie das wachsende Bedürfnis der Unternehmen nach kurzfristig und flexibel einsetzbaren Arbeitskräften, andererseits aber auch der Wunsch der Erwerbstätigen. Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit haben sich die Rekrutierungsmöglichkeiten der Schweizer Personalverleiher auf den EU-\/Efta-Raum erweitert. Ein genereller Trend zu befristeten Arbeitsverhältnissen ist in der Schweiz in den letzten beiden Jahrzehnten allerdings nicht festzustellen.<\/p><p>3. Zwischen 2002 und 2012 wuchs der Anteil des Personalverleihs am Arbeitsvolumen in der Schweiz von 1,1 Prozent auf 2,1 Prozent. Überdurchschnittliche Zunahmen im Beschäftigungsanteil verzeichneten dabei das Tessin (von 0,7 auf 2,1 Prozent), die Zentralschweiz (von 0,7 auf 2,0 Prozent) sowie die Genferseeregion (von 1,6 auf 2,8 Prozent). Im Jahr 2012 wiesen die Nordwestschweiz mit 2,7 Prozent und die Genferseeregion mit 2,8 Prozent die höchsten Anteile an Temporärarbeit auf. Unter dem Schweizer Durchschnitt lag der Anteil demgegenüber im Espace Mittelland mit 1,8 Prozent und im Kanton Zürich sowie in der Ostschweiz mit je 1,6 Prozent.<\/p><p>4. Die gemeldeten Einsatzstunden lassen sich nicht auf Grenzgänger und übrige Personen aufschlüsseln. Gemäss Grenzgängerstatistik des BFS waren im vierten Quartal 2012 in der Arbeitsvermittlungsbranche (Arbeitsvermittlung und Personalverleih) 17 234 Grenzgänger beschäftigt. Am meisten davon waren in den Kantonen Genf (4836), Tessin (3880), Basel-Stadt (2614) und Waadt (1944) tätig. In diesen Zahlen sind sowohl die Personen, die im Verleihbetrieb selber tätig sind, als auch das verliehene Personal enthalten.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Grenzgängerbeschäftigung vor allem in der Süd- und der Westschweiz stark zugenommen hat. Verschiedene Instrumente stehen zur Verfügung, um allfälligen negativen Auswirkungen daraus zu begegnen. Um missbräuchliche Unterschreitungen der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden im Zusammenhang mit der Einführung des freien Personenverkehrs flankierende Massnahmen (Flam) eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen am Arbeitsort. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) stehen Instrumente zur Unterstützung von Stellensuchenden zur Verfügung. Generell sind Investitionen in die Aus- und Weiterbildung ein Mittel, um negative Auswirkungen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt abzuwenden. Kürzlich verfasste Studien zur Beschäftigungsentwicklung und Arbeitslosigkeit haben gezeigt, dass die Einwanderung und der Zuwachs der Grenzgängerbeschäftigung nur geringfügige Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit gehabt haben. Traditionell liegt die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin über dem Schweizer Durchschnitt. Während die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton Tessin in der Periode 2002-2012 gegenüber den zehn Jahren vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (FZA) von 4,8 auf 4,1 Prozent gesunken ist, blieb die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz in der Periode 2002-2012 (3,0 Prozent) gegenüber der Periode 1991-2001 (3,1 Prozent) relativ konstant. Damit hat sich das Niveau der Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin dem Schweizer Durchschnitt angenähert.<\/p><p>6. Der Personalverleih ist ein flexibles Arbeitsmarktinstrument. In Zeiten grosser Nachfrage und bei Engpässen können Firmen rasch die nötigen Arbeitskräfte rekrutieren. Der Personalverleih entspricht diesem betriebs- und volkswirtschaftlichen Bedürfnis. Auch wünschen gewisse Arbeitskräfte diese Flexibilität. Temporärarbeit kann für Arbeitslose oder junge Arbeitskräfte zudem eine Brückenfunktion ins Erwerbsleben bedeuten oder auch Personen, die nur vorübergehend einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) kennt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von zwei Arbeitstagen (eine Kündigung über das Wochenende ist daher nicht möglich), im vierten bis sechsten Monat eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Nach Obligationenrecht (OR) beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage (Kalendertage) während der Probezeit (maximal drei Monate), danach einen Monat. Diese unterschiedliche Behandlung, die sich ausschliesslich auf die ersten sechs Monate bezieht, erscheint angesichts der Bedürfnisse der Wirtschaft und der Stellensuchenden vertretbar.<\/p><p>7. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Arbeitskräfte verschiedener Branchen einem unterschiedlich hohen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Dennoch hat der Bundesrat bewusst auf eine Differenzierung der ALV-Prämien nach Branchen und Wirtschaftszweigen verzichtet. Einerseits wären Branchen wie beispielsweise das Gastgewerbe oder die persönlichen Dienstleistungen, die Arbeitsplätze für wenig qualifizierte Arbeitskräfte anbieten, besonders betroffen. Die Stellung dieser Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt würde durch höhere Lohnnebenkosten geschwächt und der Solidaritätsgedanke der ALV verringert. Schliesslich wäre die Einführung risikogerechter ALV-Prämien für den Bund und die Unternehmen mit einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand verbunden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die von verliehenen Personen geleistete Arbeit hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Seit der Personenfreizügigkeit hat diese Dynamik durch die fast unbeschränkte Möglichkeit, Grenzgängerinnen und Grenzgänger anzustellen, noch zusätzlich Auftrieb erhalten. Der Personalverleih trägt dazu bei, die Beziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundlegend zu ändern. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, zum Beispiel auf die Arbeitslosenversicherung, die häufig als \"Ausgleichskasse\" für Zeiten der Untätigkeit herhalten muss, auf die Sozialleistungen (Working Poor mit Tiefstlöhnen) oder auch auf die Gesellschaft, denn dadurch entsteht Planungsunsicherheit für die persönliche und familiäre Zukunft dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem 2008 veröffentlichten Bericht schreibt das Seco, dass der Arbeitnehmerschutz trotzdem gut sei und durch das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und die anderen Gesetze (Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge usw.) ausreichend sichergestellt werden könne. In Wirklichkeit besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zwischen einem Verleihvertrag und einem \"normalen\" Arbeitsvertrag. Die in Artikel 19 Absatz 4 AVG aufgeführten Kündigungsfristen sind deutlich kürzer als die Mindestkündigungsfristen im OR (Art. 335a und folgende). Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten drei Monaten eines Personalverleihs nämlich nur zwei Tage und in der Zeit vom vierten bis und mit dem sechsten Monat nur sieben Tage. Hingegen umfasst die Kündigungsfrist im OR nach Ablauf der Probezeit mindestens einen Monat. Dies wirft folgende Fragen auf:<\/p><p>1. Wie viele Stunden wurden in den letzten zehn Jahren in der Schweiz durch private Arbeitsvermittler vermittelt?<\/p><p>2. Welche Faktoren fördern deren Zunahme?<\/p><p>3. Ist die Zunahme im ganzen Land gleich, oder gibt es regionale Unterschiede?<\/p><p>4. Wie viele dieser Stunden werden von Grenzgängerinnen und Grenzgängern geleistet?<\/p><p>5. Wie beurteilt die Regierung die Gefahr - derzeitiger oder künftiger - struktureller Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt oder in der Gemeinschaft?<\/p><p>6. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, Artikel 19 Absatz 4 AVG aufzuheben, damit die gleichen Mindestkündigungsfristen nach OR (Art. 335a und folgende) auch für die von privaten Arbeitsvermittlern angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich werden?<\/p><p>7. Wenn nicht: Hält es der Bundesrat nicht für angemessen, die durch diese erhöhte Flexibilität verursachten Mehrkosten dem betreffenden Sektor aufzubürden, zum Beispiel durch erhöhte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Personalverleih. Eindämmen der zunehmenden Fire-and-Hire-Logik auf dem Arbeitsmarkt"}],"title":"Personalverleih. Eindämmen der zunehmenden Fire-and-Hire-Logik auf dem Arbeitsmarkt"}