﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133589</id><updated>2023-07-28T08:08:06Z</updated><additionalIndexing>08;diplomatische Beziehungen;Irak;Einreise von Ausländern/-innen;Beilegung der Streitigkeiten;internationales Treffen;Friedenspolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0303010602</key><name>Irak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020102</key><name>diplomatische Beziehungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010301</key><name>Beilegung der Streitigkeiten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020107</key><name>internationales Treffen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040103</key><name>Friedenspolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-08-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3589</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Herr Tareq Ahmed Bakr Al-Hashimi hat für sich sowie seinen Stabschef, seinen privaten Sekretär, seinen Fahrer und zwei Leibwächter am 28. August 2012 auf dem schweizerischen Konsulat in Istanbul einen Antrag auf ein Mehrfachvisum deponiert. Aus der vorgelegten privaten Einladung ging nicht hervor, welches der Grund der Reise in die Schweiz war und warum eine solche nötig oder gerechtfertigt wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Visumantrag wurde am 30. August 2012 schriftlich abgelehnt. Gegen die Verfügung der Visumverweigerung kann innerhalb von dreissig Tagen ab Eröffnung schriftlich Einspruch erhoben werden (Art. 6 Abs. 2bis des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, AuG, SR 142.20). Von diesem Recht hat Herr Tareq Al-Hashimi keinen Gebrauch gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Herr Al-Hashimi wurde im Übrigen nicht zur "persona non grata" in der Schweiz erklärt. Nur in der Schweiz akkreditierte Angehörige der diplomatischen oder konsularischen Dienste können zur "persona non grata" erklärt werden, was auf Herr Al-Hashimi nicht zutrifft. Eine Visumverweigerung stellt im Übrigen keinen Verweis der Person dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem Bundesrat sind keine internationalen Bemühungen bekannt, eine Nachfolge-Konferenz der Lausanner Konferenz von 1923 durchzuführen. Er kann sich entsprechend nicht zu diesem Punkt äussern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Dem mit einem diplomatischen Pass ausgestatteten sunnitischen irakischen Vizepräsidenten Tariq Alhashimi ist ohne Grundangaben am 30. August 2013 "von der Schweizer Regierung" die Erteilung eines Visums usanzenwidrig verweigert worden. In Kreisen von Nahostspezialisten wird S. E. als Schlüsselfigur für die dauerhafte Lösung politischer Probleme in und um Irak gesehen. Dies unbeachtet der Tatsache, dass nach dem Rückzug der US-Streitkräfte aus Irak schwerwiegende Zerwürfnisse zwischen schiitischen, sunnitischen und kurdischen Führungskräften andauern und S. E. in einem Staatscoup vom derzeit noch im Amt stehenden schiitischen Ministerpräsidenten vorübergehend verdrängt worden ist. Gegen S. E. ist auch ein internationaler Haftbefehl ausgestellt worden, und ein verfassungsgemäss dazu überhaupt nicht befugtes Baghdader Gericht, welches dem Ministerpräsidenten verpflichtet zu sein scheint, verurteilte S. E. kürzlich sogar in absentia zum Tode durch Erhängung. All dies unter grober Missachtung des geltenden Rechts, wie in einer Amicus Curiae nachgewiesen. S. E. hält sich derzeit in Istanbul auf, wo er im Schutze der türkischen Behörden die Konsultationen weiterführt, welche in der Schweiz zur Vorbereitung einer Nachfolge-Konferenz zur Lausanner Konferenz von 1923 geplant waren zum Zwecke der Entwicklung von dauerhafteren politischen Lösungen auch des Syrien-Konflikts.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was veranlasste den Bundesrat, den irakischen Vizepräsidenten Tariq Alhashimi traditionswidrig und nachhaltig wirksam als "persona non grata" abzustempeln und ihm das freie Geleit und die Einreise in die Schweiz zu verweigern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beabsichtigt er, die besonders vom damaligen verdienten Staatssekretär Edouard Brunner erfolgreich gepflegte Parallel-Diplomatie selbst auf das Risiko hin eines solchen unvermeidlich auch gegen den Staat Irak insgesamt gerichteten Affront zu hintertreiben, statt sie im übergreifenden Interesse nach Kräften zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Unter welchen Bedingungen ist er bereit, die Bemühungen zur Durchführung einer Nachfolge-Konferenz zur Lausanner Konferenz von 1923 zu unterstützen und dahingehend auch private Besuche des irakischen Vizepräsidenten Tariq Alhashimi willkommen zu heissen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Warum ist Iraks Vizepräsident in der Schweiz "persona non grata", nicht aber der mit einem Judaslohn beschenkte Bradley Birkenfeld?</value></text></texts><title>Warum ist Iraks Vizepräsident in der Schweiz "persona non grata", nicht aber der mit einem Judaslohn beschenkte Bradley Birkenfeld?</title></affair>