﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133592</id><updated>2023-07-27T21:34:25Z</updated><additionalIndexing>2811;Hilfswerk;Kostenrechnung;Nichtregierungsorganisation;Evaluation;Vereinigung;Asylverfahren;Transparenz;Finanzierung;Abstimmungskampf</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K1501</key><name>Nichtregierungsorganisation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010410</key><name>Hilfswerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101030204</key><name>Vereinigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08010201</key><name>Abstimmungskampf</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-27T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-09-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3592</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./3. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) erhält als Dachorganisation der zugelassenen Hilfswerke 800 000 Franken pro Jahr für die Koordination der Teilnahme von Hilfswerkvertretungen an den Anhörungen von Asylsuchenden (Art. 30 und Art. 94 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998, AsylG; SR 142.31). Den einzelnen Hilfswerken wird für die Teilnahme an den Anhörungen ein Pauschalbeitrag von 350 Franken pro Anhörung vergütet. Zudem erhält die SFH einen jährlichen Pauschalbeitrag in der Höhe von 100 000 Franken für die Koordination der einzelnen Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende in der Schweiz. Zur Umsetzung der Informations- und Sensibilisierungskampagne rund um den Tag des Flüchtlings (TdF-Kampagne) erhält die SFH einen Beitrag von maximal 200 000 Franken pro Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) erhält gestützt auf Artikel 44 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 11. August 1999 (AsylV 2; SR 142.312) jährliche Pauschalbeiträge in der Höhe von 300 000 Franken für die Sicherstellung eines dezentralen Therapie- und Beratungsangebots für traumatisierte Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in der ganzen Schweiz. Davon erhält das Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer (AFK) des SRK in Bern 50 000 Franken und unterstützt weitere drei Institutionen: AFK Zürich (80 000 Franken), Centre de Consultation pour victimes de la torture et de guerre - Appartenances Vaud, Lausanne (70 000 Franken) und Consultation des victimes de la torture et de guerre, CTG Genf (100 000 Franken). Im Weiteren erhält das SRK einen jährlichen Pauschalbeitrag von 50 000 Franken für die Koordination des nationalen Verbunds der Ambulatorien für Kriegs- und Folteropfer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daneben sind verschiedene externe Dienstleister mit Aufgaben im Asylbereich betraut, beispielsweise mit Aufgaben zur Sicherstellung des Betriebs der Bundeszentren (Art. 26 Abs. 2ter AsylG). Das grösste Volumen besteht hier im Bereich der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Unterkünften des Bundes, mit 23 bzw. 30 Millionen Franken gemäss Voranschlag 2013. Die wichtigsten Dienstleister hier sind die ORS im Bereich Betreuung und die Securitas im Bereich Sicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Das BFM schreibt die externen Dienstleistungen im Asylbereich nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens aus, so beispielsweise am 28. Juni 2013 die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Unterkünften des Bundes und am 18. Juli 2013 die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Beratung und Rechtsvertretung im Verfahrenszentrum des Bundes in Zürich. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund von Artikel 79 AsylV 2 ist die SFH zuständig für die Koordination und Sicherstellung der Aufgaben, die den zugelassenen Flüchtlingshilfsorganisationen (Hilfswerke) nach Artikel 24 der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen vom 11. August 1999 (AsylV 1; SR 142.311) übertragen sind. Der Bund zahlt der SFH für ihre Aufgabe nach Artikel 79 Absatz 1 AsylV 2 einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Personal- und Arbeitsplatzkosten; das BFM setzt den Pauschalbeitrag fest (Art. 80 AsylV 2). Zumal die Beitragsempfängerin im Verordnungsrecht ausdrücklich bezeichnet ist, ist eine Ausschreibung entbehrlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch den Beitrag an das SRK soll ein Therapieangebot in der ganzen Schweiz sichergestellt werden. Alle einschlägigen Institutionen profitieren davon. Diese Finanzhilfen unterstehen mangels Leistungsaustausch nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6./7. Die Zusammenarbeit des BFM mit der SFH und dem SRK ist vertraglich geregelt. SFH und SRK sind zu einer regelmässigen Berichterstattung verpflichtet. Im Rahmen der Finanzaufsicht nach Artikel 95 des Asylgesetzes wird die Verwendung der Bundesbeiträge im Asyl- und Flüchtlingsbereich durch das BFM überprüft. Bis heute wurde keine unrechtmässige Verwendung der Bundesbeiträge festgestellt. Aufgrund der vertraglich abschliessend definierten Aufgaben ergibt sich klar, dass eine Verwendung der Bundesbeiträge für andere Tätigkeiten, also auch für die Unterstützung von Abstimmungskampagnen, nicht zulässig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Unterkünften des Bundes wird ein Controlling eingeführt, um die erbrachten Leistungen laufend zu überprüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nicht nur Bund und Kantone sind im Asylwesen involviert, sondern auch etliche private Organisationen, Hilfswerke usw. Die Steuerzahlenden haben ein Anrecht darauf, zu wissen, welche privaten Organisationen und Hilfswerke in welchem Umfang öffentliche Gelder erhalten, wofür sie sie verwenden und ob sie allenfalls mit öffentlichen Geldern den Willen des Gesetzgebers unterlaufen, indem sie Steuergelder einsetzen, um die Entscheide des Parlamentes und des Volks zu unterlaufen oder gar zu bekämpfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Dritten erhalten Gelder im Zusammenhang mit dem Asylverfahren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Für welche Funktionen und Aufgaben erhalten sie diese Gelder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hoch sind die Beträge für welche Organisationen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nach welchen Kriterien werden diese Organisationen ausgewählt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie werden diese Aufträge ausgeschrieben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie stellt der Bund die Überprüfung der Auftragserfüllung sicher?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie stellt der Bund sicher, dass öffentliche Gelder nicht verwendet werden, um gegen Parlamentsentscheide oder Volksentscheide Propaganda zu machen bzw. solche Entscheide zu unterlaufen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenz der Geldflüsse im Asylwesen</value></text></texts><title>Transparenz der Geldflüsse im Asylwesen</title></affair>