﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133595</id><updated>2023-07-28T07:23:28Z</updated><additionalIndexing>15;2811;transnationales Unternehmen;Arbeitserlaubnis;Ausländerrecht;Einreise von Ausländern/-innen;Weiterbildung;Mobilität der Arbeitskräfte;Vereinfachung von Verfahren;Berufswanderung;Fremdarbeiter/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K050601</key><name>Ausländerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060107</key><name>transnationales Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080302</key><name>Berufswanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030203</key><name>Weiterbildung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020309</key><name>Mobilität der Arbeitskräfte</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-06-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-09-13T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2614</code><gender>f</gender><id>1139</id><name>Markwalder Christa</name><officialDenomination>Markwalder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2525</code><gender>f</gender><id>502</id><name>Riklin Kathy</name><officialDenomination>Riklin Kathy</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2771</code><gender>m</gender><id>4063</id><name>Müller-Altermatt Stefan</name><officialDenomination>Müller-Altermatt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2787</code><gender>m</gender><id>4085</id><name>Vogler Karl</name><officialDenomination>Vogler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3001</code><gender>m</gender><id>4096</id><name>Gmür Alois</name><officialDenomination>Gmür Alois</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3012</code><gender>m</gender><id>4097</id><name>Müller Leo</name><officialDenomination>Müller Leo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3017</code><gender>f</gender><id>4101</id><name>Bulliard-Marbach Christine</name><officialDenomination>Bulliard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3027</code><gender>m</gender><id>4122</id><name>Schläfli Urs</name><officialDenomination>Schläfli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3595</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Wirtschaftsstandort Schweiz profitiert von hier tätigen internationalen Firmen und von kurzen Arbeits- und Ausbildungstransfers ihrer Mitarbeitenden in der Schweiz. Mit einer Anpassung des Ausländergesetzes (AuG) sind Transfers von Drittstaatenangehörigen zu vereinfachen und von kostentreibenden administrativen Hürden zu entlasten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hierzulande tätige internationale Firmen sind für den Werk-, Denk-, Innovations- und Finanzplatz Schweiz wichtig. International tätige Firmen entsenden ihre Fachkräfte in die Mutter- oder Tochtergesellschaften für Arbeits- und Seminareinsätze (Business Meetings, Workshops usw.). Arbeitnehmende in der Schweiz werden dadurch nicht gefährdet. Von diesen Einsätzen profitieren der gesamte Konzern wie auch die einzelnen Standorte. Solche Einsätze folgen einer betrieblichen Notwendigkeit. Sie unterstehen aber einer Kosten-Nutzen-Betrachtung, worunter auch gesetzliche und administrative Hürden fallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unternehmen mit Sitz in der Schweiz benötigen eine praktikable Lösung für kurze Arbeits- und Ausbildungstransfers von Drittstaatenangehörigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bislang bestehen zwar Artikel 30 Absatz 1 Buchstaben g und h des Ausländergesetzes sowie die Artikel 41 und 46 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Diese Regelungen sollen die internationale wirtschaftliche Weiterbildung oder den betrieblichen Transfer von Angehörigen des höheren Kaders in international tätigen Unternehmungen vereinfachen. In der Tat wird jedoch lediglich von der Zulassungsvoraussetzung in Artikel 21 AuG (Vorrang) abgesehen. Dies vereinfacht den Sachverhalt zu wenig. Es bedarf einer neuen Gesetzesbestimmung, welche für die vorgetragenen internationalen Einsätze tauglich ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Je komplizierter und teurer die Verfahren und Abläufe in der Schweiz sind, desto höher ist die Gefahr, dass sich eine Unternehmung in der Schweiz für eine Verlegung von Projektarbeiten oder Funktionsbereichen ins Ausland entscheidet. Dies schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Situation der Business Travellers muss vereinfacht werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;International tätige Unternehmungen sind für unseren Wirtschaftsstandort von grosser Bedeutung. Die Mobilität für Geschäftsreisende innerhalb dieser globalen Konzerne ist wichtig, der Bundesrat ist sich dessen bewusst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eingangs ist zwischen Aufenthalten mit und solchen ohne Erwerbstätigkeit zu unterscheiden. Die in der Begründung der Motion erwähnten Business Meetings und Workshops gelten nicht als Erwerbstätigkeit. Gemäss der Ausländergesetzgebung ist für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit keine Arbeitsbewilligung, sondern - je nach Nationalität - für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen höchstens ein Einreisevisum erforderlich. Eine rasche und unbürokratische Regelung ist somit bereits heute gewährleistet (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Markwalder 12.3875).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für konzerninterne Arbeitseinsätze sehen das Ausländergesetz (AuG) sowie die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) einen vereinfachten betrieblichen Transfer von Kaderangehörigen und internationalen Spezialisten explizit vor. Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen gilt jedoch auch bei betrieblichen Transfers. Nach Auffassung des Bundesrates liesse sich die Befreiung von der Beachtung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mit dem im Ausländerrecht und im Entsendegesetz verankerten Grundsatz vereinbaren, wonach für ausländische Arbeitskräfte gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten sind wie für inländische. Eine solche Ausnahme würde auch den Zielen der flankierenden Massnahmen im Rahmen des freien Personenverkehrs mit der EU widersprechen, welche die orts- und branchenüblichen Löhne in der Schweiz schützen wollen. Die Anliegen der Motionärin sind in der Entsendegesetzgebung insofern berücksichtigt, als Arbeitseinsätze von geringem Umfang (15 Tage pro Kalenderjahr) von den Mindestlohnvorschriften ausgenommen sind. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Kostenfaktors bei konzerninternen Entsendungen bewusst. Die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen stellt einen der 15 Schwerpunkte der in Beantwortung der Postulate Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592 momentan durchgeführten Schätzung der Regulierungskosten dar. Die Verwaltung ist beauftragt, diese Kosten noch im laufenden Jahr zu erheben. Zudem sind das BFM und die Kantone regelmässig in Kontakt, um die bestehenden Verfahren zu optimieren. Es wurde ein weitgefasstes E-Government-Projekt gestartet, welches zu Zeitersparnis führen und die Unternehmen weiter entlasten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass mit der aktuellen Regelung die unterschiedlichen Interessen ausgewogen abgedeckt sind. Zudem ist gewährleistet, dass in der Schweiz einheimische Arbeitskräfte, solche aus der EU/Efta sowie Drittstaatenangehörige gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen vorfinden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Ausländergesetzes (AuG) vorzulegen, mit einer Befreiung von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäss Artikel 18 in Verbindung mit den Artikeln 20 bis 24 AuG, um den Aufenthalt von Business Travellers in der Schweiz zu erleichtern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Administrative Entlastung für Business Travellers</value></text></texts><title>Administrative Entlastung für Business Travellers</title></affair>