{"id":20133604,"updated":"2023-07-27T21:28:02Z","additionalIndexing":"66;Wasserkraftwerk;nukleare Sicherheit;Expertise;Erdbeben;Naturgefahren;Bern (Kanton);Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4909"},"descriptors":[{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":1},{"key":"L05K0601030202","name":"Naturgefahren","type":1},{"key":"L05K0602020601","name":"Erdbeben","type":2},{"key":"L05K0301010104","name":"Bern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3604","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Als Fachstelle des Bundes für die Sicherheit der Stauanlagen hat das Bundesamt für Energie (BFE) den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geforderten Erdbebensicherheitsnachweis der Stauanlage Mühleberg\/Wohlensee, mit Einwirkungsannahmen des Ensi, geprüft. Die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf die Resultate dieser Prüfung. Das BFE ist auch die zuständige direkte Aufsichtsbehörde für die Stauanlage Mühleberg\/Wohlensee gemäss Stauanlagengesetz vom 1. Oktober 2010 (SR 721.101).<\/p><p>1. Das BFE hat sich bei der Prüfung des Erdbebensicherheitsnachweises der Stauanlage Mühleberg\/Wohlensee an die Empfehlungen der Richtlinie zur Sicherheit der Stauanlagen samt Basisdokument zum Nachweis der Erdbebensicherheit gehalten, so, wie sie auf den konkreten Fall anzuwenden sind. Das angestrebte Sicherheitsziel im Falle eines Extremerdbebens ist, dass ein Versagen der Anlage, welches zu einem unkontrollierten Wasserausfluss führt, ausgeschlossen werden kann. Die Betreiberin konnte mit dem eingereichten Nachweis bestätigen, dass dieses Sicherheitsziel erreicht wird.<\/p><p>2. Das Basisdokument zum Nachweis der Erdbebensicherheit diente nicht als Grundlage für die Beurteilung des Stabilitätsnachweises im statischen Fall. Für letzteren wurden die Empfehlungen der Richtlinie zur Sicherheit der Stauanlagen samt Basisdokument zur konstruktiven Sicherheit herangezogen.<\/p><p>3. Die Prüfung eines Erdbebensicherheitsnachweises, zu welchem der Stabilitätsnachweis auch gehört, stellt eine normale hoheitliche Tätigkeit der Aufsichtsbehörde dar. Das BFE verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um solche Prüfungen selber vorzunehmen.<\/p><p>4. Die Richtlinie und die Basisdokumente wurden in Arbeitsgruppen von Experten des jeweiligen Fachgebiets erarbeitet. Sie dienen dem BFE als Vollzugshilfe für die Sicherheitsaufsicht bezüglich der über 200 Stauanlagen unter seiner direkten Aufsicht wie auch den Kantonen für ihre eigenen Aufsichtstätigkeiten. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, diese breitabgestützten Annahmen und Nachweismethoden durch ein zusätzliches Gremium überprüfen zu lassen.<\/p><p>5.\/6. Das BFE hat die Kritik von Herrn Professor Wei Wu, zugestellt durch Greenpeace mit Schreiben vom 20. Februar 2013, eingehend geprüft. Das BFE hat mit Antwortschreiben vom 5. März 2013 dazu Stellung genommen und die Kritikpunkte entkräftet (vgl. <a href=\"http:\/\/www.bfe.admin.ch\/talsperren\">www.bfe.admin.ch\/talsperren<\/a> &gt; Staumauer Wohlensee: Antwortbrief BFE an Greenpeace vom 5. März 2013). Das BFE sah danach keinen zusätzlichen Bedarf für ein Fachgespräch. Zu diesem Entscheid hat auch die Tatsache beigetragen, dass gleichzeitig Verfahren in Bezug auf den angesprochenen Nachweis liefen (Ensi-Verfahren im Zusammenhang mit dem deterministischen Nachweis des Kernkraftwerks Mühleberg zur Beherrschung des 10 000-jährlichen Erdbebens und Baubewilligungsverfahren für Pfahlverstärkung des Wasserkraftwerks Mühleberg beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, AWA), die teilweise noch heute nicht abgeschlossen sind (Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die vom AWA erteilte Baubewilligung). In dieser Situation wäre ein Fachgespräch zwischen dem BFE und einem Gutachter, auf den sich eine Verfahrenspartei beruft, nicht angebracht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Energie (BFE) prüfte die Sicherheit der Wohlensee-Staumauer - und kam zum Schluss, sie sei erdbebensicher. Der Entscheid wirft Fragen auf: Ein Gutachten des Geotechnik-Instituts der Universität für Bodenkultur Wien (vgl. http:\/\/energisch.ch\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/Univ.-Prof.-Dr.-Ing.-Wei-Wu-Bericht-zu-Gutachten-der-BKW-FMB-Energie-AG-für-das-Wasserkraftwerk-Mühleberg-14.2.2013.pdf) kommt zum Schluss, der Stabilitätsnachweis für das Wasserkraftwerk Mühleberg (WKM) sei mit \"erheblichen Ungereimtheiten\" versehen, die sowohl die Anwendung der Richtlinien als auch die Nachweise betreffen. Das Gutachten zeigt, dass angesichts der Ungereimtheiten die WKM-Standsicherheitsnachweise noch nicht als erbracht anzusehen sind (vgl. Gutachten, Seite 7). Der vom Anlagebetreiber eingereichte Stabilitätsnachweis wurde zweimal nachträglich korrigiert; dies, nachdem eine erste Version zum Schluss kam, die Richtlinien würden nicht eingehalten. Der Gutachter stellt weiter fest, dass das BFE den Sicherheitsnachweis allein nach dem Basisdokument zum Nachweis der Erdbebensicherheit geprüft hat, obwohl gemäss Wortlaut auch das Basisdokument zur konstruktiven Sicherheit zur Anwendung kommt (vgl. Basisdokument zum Nachweis der Erdbebensicherheit, Seite 8: \"Die vorliegende Richtlinie ist immer zusammen mit der Stauanlagenverordnung und den übrigen Richtlinien für Stauanlagen anzuwenden\"). Dadurch konnte ein niedrigeres Sicherheitsniveau verlangt werden, was angesichts des Alters der Anlage und der Nähe des AKW Mühleberg (ein Kilometer flussaufwärts) schwer nachzuvollziehen ist.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Warum hielt sich das BFE zur Prüfung des Stabilitätsnachweises nicht an den Wortlaut der Richtlinie?<\/p><p>2. Warum diente das Basisdokument zum Nachweis der Erdbebensicherheit auch als Grundlage für die Beurteilung des Stabilitätsnachweises im statischen Fall (ohne Erdbeben)?<\/p><p>3. Warum wurde vom BFE keine unabhängige Zweitmeinung zum Stabilitätsnachweis eingeholt?<\/p><p>4. Gemäss Gutachten betreffen die Ungereimtheiten sowohl die Anwendung der Richtlinien als auch die Nachweise selbst. Wäre es nicht angezeigt, die Eckpunkte der Standsicherheitsnachweise durch ein Gremium unabhängiger Fachleute festzulegen?<\/p><p>5. Trifft es zu, dass es das BFE ablehnte, mit dem Urheber der Kritik (Geotechnik-Professor Wei Wu) ein fachliches Gespräch zu führen?<\/p><p>6. Falls ja, weshalb?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"AKW Mühleberg. Fragezeichen zum Sicherheitsgutachten betreffend Wohlensee-Staumauer"}],"title":"AKW Mühleberg. Fragezeichen zum Sicherheitsgutachten betreffend Wohlensee-Staumauer"}