﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133653</id><updated>2023-07-28T10:26:03Z</updated><additionalIndexing>24;Steuerabzug;Steuersystem;Besteuerungsgrundlage;Steuer natürlicher Personen;Einkommen;steuerpflichtiges Einkommen;Steuerprogression</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110706</key><name>Steuersystem</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070606</key><name>steuerpflichtiges Einkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040502</key><name>Einkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070403</key><name>Steuer natürlicher Personen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030102</key><name>Steuerprogression</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030101</key><name>Besteuerungsgrundlage</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-09-10T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2013-08-28T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2546</code><gender>m</gender><id>525</id><name>Zanetti Roberto</name><officialDenomination>Zanetti Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2717</code><gender>m</gender><id>3914</id><name>Cramer Robert</name><officialDenomination>Cramer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3653</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Steuerabzüge haben die Eigenheit, die Bemessungsgrundlage, d. h. das steuerbare Einkommen, zu reduzieren. Zu diesen abziehbaren Beträgen gehören nicht nur die Gewinnungskosten, die aufgewendet werden müssen, um das Einkommen überhaupt erzielen zu können (Netto- statt Bruttoeinkommensprinzip), sondern auch Abzüge zur Förderung verschiedener sozialer, wirtschaftlicher oder ökologischer Anliegen. Letzteres ist zwar den steuerdogmatischen Puristen ein Dorn im Auge, findet aber in der Politik dennoch grossen Anklang. Der Nachteil ist bloss, dass vor allem wohlsituierte Steuerpflichtige in den Genuss dieser Art von Bevorteilung kommen, während weniger gutgestellte davon kaum oder gar nicht profitieren. Die Steuerprogression nimmt hier einen umgekehrten Verlauf. Dieser Mangel liesse sich einfach beheben, indem der Abzug von der Bemessungsgrundlage durch einen Abzug vom Steuerbetrag ersetzt würde (der mit der Steuerforderung verrechnet oder bei einem gegebenenfalls resultierenden negativen Saldo an die steuerpflichtige Person ausbezahlt würde). Man könnte sich auch einen degressiven Abzug von der Bemessungsgrundlage oder andere Korrekturmöglichkeiten vorstellen. Es ist wichtig, Mittel und Wege möglichst vollständig zu skizzieren, die zur Lösung dieses sehr störenden Problems beitragen können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Steuerabzüge von der Bemessungsgrundlage wirken sich bei progressivem Steuertarif regressiv aus. So ist beispielsweise bei der Einkommenssteuer die Steuerersparnis, von der steuerpflichtige Personen mit höherem Einkommen aufgrund eines gewährten Abzuges in bestimmter Höhe profitieren, grösser als die Steuerersparnis von steuerpflichtigen Personen mit Abzug in gleicher Höhe, aber mit niedrigerem Einkommen. Soweit die Abzüge dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Personen zu berücksichtigen, ist gegen sie nichts einzuwenden. Anders präsentiert sich die Lage bei ausserfiskalischen Abzügen. Diese bezwecken, die steuerpflichtigen Personen im Rahmen eines Lenkungsziels zu einem bestimmten Verhalten zu motivieren, und haben mit der Leistungsfähigkeit dieser Personen nichts zu tun. Hier bewirkt der Abzug bei progressivem Steuertarif, dass die Personen mit höherem Einkommen eine höhere Förderung erhalten als Personen mit niedrigerem Einkommen. Sachgerecht wären stattdessen einkommensunabhängige Förderbeiträge, die sich einzig an der Zielerreichung in Bezug auf das Förderziel ausrichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich in jüngerer Zeit verschiedentlich mit der Frage der Steuerabzüge befasst, und zwar sowohl in Bezug auf deren Auswirkungen als auch im Hinblick auf eine Reform des Abzugssystems:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- So hat er in seinem Bericht vom Oktober 2005 in Beantwortung der Interpellation Sommaruga Simonetta 04.3429 die Auswirkungen der Steuerabzüge analysiert. Ausserdem berichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung periodisch über die Steuervergünstigungen; die letzte Aktualisierung erfolgte am 16. Februar 2012.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Februar 2010 legte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates im Sinne einer ersten Etappe zur Umsetzung der Motion Pfisterer 07.3607, "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen", einen Bericht vor. Dieser beschreibt verschiedene konkrete Vereinfachungsmassnahmen, darunter auch Module, welche einen Abbau der Steuerabzüge beinhalten. Weil der Bundesrat letztlich feststellen musste, dass kein Konsens über die einzuschlagende Stossrichtung besteht, beantragte er mittels Bericht vom 16. Mai 2012 (BBl 2012 5579), gemäss Artikel 122 Absatz 3 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes die beiden Motionen Pfisterer 07.3607 und der FDP-Liberalen Fraktion 08.3854, "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen", abzuschreiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die im vorliegenden Postulat geforderte erneute Auslegeordnung als wenig zielführend. Materiell trägt er dem Anliegen jedoch in zweierlei Hinsicht Rechnung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Am 15. Februar 2012 erteilte er dem EFD den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Machbarkeitsstudie zur Frage eines allfälligen Übergangs vom subjektiven zum objektiven Prinzip der Leistungsfähigkeit im Bereich der steuerlichen Behandlung der Kinderkosten zu erstellen. Würde dieser Weg konsequent verfolgt, blieben Kinderlasten im Steuersystem unberücksichtigt und würden ausschliesslich mittels sozialpolitischer Massnahmen abgefedert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Er prüft die im Zwischenbericht des Steuerungsorgans vom 7. Mai 2013 zur Unternehmenssteuerreform III (USTR III) aufgeführte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der direkten Steuern durch die Abschaffung oder Reduktion von Steuervergünstigungen bzw. Abzügen als eine von drei möglichen einnahmenseitigen Massnahmen zur Gegenfinanzierung der mit der USTR III verbundenen Mindereinnahmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, verschiedene Möglichkeiten darzulegen, dank denen die implizit unsozialen Wirkungen der Steuerabzüge, die in aller Regel das steuerbare Einkommen verringern, korrigiert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Korrektur des unsozialen Effekts von Einkommenssteuerabzügen</value></text></texts><title>Korrektur des unsozialen Effekts von Einkommenssteuerabzügen</title></affair>