{"id":20133662,"updated":"2025-06-24T23:29:10Z","additionalIndexing":"09;15;Rüstungsindustrie;Ausfuhrpolitik;RUAG;Vereinfachung von Verfahren;Wettbewerbsfähigkeit;Deregulierung;Waffenausfuhr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SiK-SR","id":21,"name":"Sicherheitspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SiK-S","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":21,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K04020203","name":"Rüstungsindustrie","type":1},{"key":"L05K0402020501","name":"Waffenausfuhr","type":1},{"key":"L04K07010301","name":"Ausfuhrpolitik","type":1},{"key":"L05K0704010205","name":"Deregulierung","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L05K0402020301","name":"RUAG","type":2},{"key":"L05K0703040305","name":"Wettbewerbsfähigkeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-26T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-03T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-06-03T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-06-15T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 15.006","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2013-09-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-SR","id":21,"name":"Sicherheitspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SiK-S","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":21,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2013-06-25T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"language":"de"}],"sessionId":"4910"}]},{"committee":{"abbreviation":"SiK-NR","id":8,"name":"Sicherheitspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SiK-N","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":8,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"de"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"language":"fr"}],"sessionId":"4911"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1372111200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380146400000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Juni 2010 stellt der Bundesrat eine Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie gegenüber der europäischen Konkurrenz fest. Die Benachteiligung betrifft sowohl die Gesetzgebung, namentlich die restriktivere Formulierung von Bewilligungskriterien, als auch die Bewilligungspraxis für Rüstungsexporte. Der Bundesrat stellt insbesondere auch eine Benachteiligung gegenüber Staaten wie Österreich und Schweden fest, welche ähnliche völkerrechtliche und aussenpolitische Rahmenbedingungen wie die Schweiz aufweisen. Gegenüber weiteren EU-Staaten wie Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind die Differenzen noch grösser.<\/p><p>Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht ferner auf, dass eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Rüstungsindustrie sinnvollerweise nur über eine Anpassung der Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung erreicht werden könnte.<\/p><p>Schliesslich nennt der Bundesrat in seinem Bericht auch Konsequenzen der restriktiven Gesetzgebung und Bewilligungspraxis: Sie könne \"zu einem Auftragsrückgang für die schweizerische Rüstungsindustrie führen, was mit einer Reduktion ihrer Kapazitäten einhergehen dürfte. Dabei gehen der Schweiz schwierig (wieder) zu erlangendes Fachwissen, Forschungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und schliesslich auch ein Teil der verteidigungsrelevanten industriellen Kapazität verloren.\" Dieser Prozess hat bereits eingesetzt. Die drei grössten Wehrtechnik-Unternehmen mussten dieses Jahr Entlassungen bekanntgeben: General Dynamics European Land Systems - Mowag streicht 270 Stellen in Kreuzlingen, Ruag rund 65 in Thun, Rheinmetall Air Defence 80 in Zürich.<\/p><p>Nur durch eine Änderung der zwingenden Ausschlusskriterien gemäss Artikel 5 Absatz 2 KMV erhält der Bundesrat den Handlungsspielraum zurück, um jedes Ausfuhrgeschäft anhand der Bewilligungskriterien von Artikel 5 Absatz 1 KMV fallweise zu beurteilen, wie dies bis Ende 2008 der Fall war. Eine gesamtheitliche Beurteilung muss neben den aussenpolitischen Grundsätzen und internationalen Verpflichtungen der Schweiz auch wirtschaftliche und sicherheitspolitische Erwägungen umfassen (Zweckartikel des Kriegsmaterialgesetzes). Nicht zuletzt liegt eine Einzelfallbeurteilung auf der Linie des Entwurfes für einen Uno-Waffenhandelsvertrag. Gemäss vorgeschlagenem Kriterienkatalog zur Bewilligung von Ausfuhrgesuchen soll in jedem Einzelfall eine Risikoanalyse vorgenommen werden, welche die Art des auszuführenden Guts sowie das Risiko einer unrechtmässigen Verwendung gewichtet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Frick 10.3622 hat der Bundesrat gewisse Unterschiede in der schweizerischen Gesetzgebung und in der Folge eine restriktivere Bewilligungspraxis für Rüstungsausfuhren gegenüber gewissen Bestimmungsländern im Vergleich zu europäischen Staaten wie Österreich, Schweden, Frankreich, Deutschland und Italien ausgewiesen.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich im Bericht vorbehalten, die für die schweizerische Sicherheitsindustrie nachteilige Situation neu zu beurteilen, sofern sich Anzeichen ergeben sollten, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur und Arbeitsmarkt) in der Schweiz der Gesetzesauftrag einer Aufrechterhaltung der landesverteidigungsrelevanten industriellen Kapazität, wie in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes verankert, gefährdet sein könnte.<\/p><p>In der Zwischenzeit mehren sich die Hinweise, dass sich die wirtschaftliche Situation für die Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie zunehmend verschlechtert. Zu erkennen ist dies beispielsweise anhand der bereinigten Ausfuhrstatistik für Kriegsmaterial, aber auch beim Rückgang neu bewilligter Geschäfte.<\/p><p>Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat das Anliegen der Motion, die Rahmenbedingungen für die Schweizer Sicherheitsindustrie zu verbessern. Er ist allerdings überzeugt, dass diese Verbesserung mit einer geringeren Anpassung der Kriegsmaterialverordnung erreicht werden kann, als dies die Motion vorsieht. Bei der konkreten Ausgestaltung einer Anpassung ist darauf zu achten, dass damit keine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz einhergeht. Auf dieser Grundlage beantragt der Bundesrat Annahme der Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz durch Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) wie folgt zu beseitigen:<\/p><p>a. Das Bestimmungsland widerrechtlich an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt ist oder im Bestimmungsland ein interner bewaffneter Konflikt vorherrscht;<\/p><p>b. Im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial für die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird;<\/p><p>c. Die Beschaffung des auszuführenden Kriegsmaterials die sozioökonomische Entwicklung des Bestimmungslands massgeblich beeinträchtigen könnte;<\/p><p>d. Im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial unter Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird;<\/p><p>e. Unverändert.<\/p><p>Eine Minderheit (Savary, Hêche, Zanetti) beantragt, die Motion abzulehnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen"}],"title":"Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen"}