{"id":20133677,"updated":"2023-07-28T07:25:25Z","additionalIndexing":"09;12;Rechtsschutz;ausländisches Unternehmen;Personendaten;strafbare Handlung;Datenschutz;Schweizer\/in;Schutz der Privatsphäre;Nachrichtendienst;öffentliche Sicherheit;Informationsaustausch;USA;Industriespionage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L05K0402031401","name":"Nachrichtendienst","type":1},{"key":"L05K1203040202","name":"Personendaten","type":1},{"key":"L04K05020513","name":"Datenschutz","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L05K0506010605","name":"Schweizer\/in","type":2},{"key":"L05K0703060101","name":"ausländisches Unternehmen","type":2},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":2},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":2},{"key":"L05K0706010304","name":"Industriespionage","type":2},{"key":"L04K05020501","name":"Schutz der Privatsphäre","type":2},{"key":"L02K0403","name":"öffentliche Sicherheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2013-09-12T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-11-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1378850400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"speaker"}],"shortId":"13.3677","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich seit Mitte Juni 2013 mit den mutmasslichen Aktivitäten der US-amerikanischen Nachrichtendienste und den Folgen der Enthüllungen von Edward Snowden befasst. Der Bundesrat verurteilt jegliche Überwachungstätigkeiten ausländischer Dienste, die Schweizer Gesetze verletzten - unabhängig davon, wer die Urheber sind. Der Bundesrat hat sich zu den folgenden Fragen sinngemäss auch in den Fragestunden des Nationalrates vom 16. und 23. September 2013 geäussert. Er hat an seiner Sitzung vom 13. November 2013 eine Aussprache darüber geführt, wie im Zusammenhang mit den Enthüllungen zu allfälligen nachrichtendienstlichen Aktivitäten auf Schweizer Boden, die auf den von Edward Snowden veröffentlichten Dokumenten basieren, weiter vorgegangen werden soll. Er hat Kenntnis genommen von den bis zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Abklärungen der zuständigen Bundesstellen und eine Aussprache über mögliche Massnahmen geführt. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, diese Abklärungen und die Prüfung möglicher Massnahmen zu vertiefen, bevor er definitive Entscheide treffen wird.<\/p><p>1. Es ist eine Tatsache, dass auch die Schweiz in erheblichem Umfang seit Jahrzehnten gegenüber verschiedenen Formen der Spionage in den Bereichen Politik, Banken, Finanzen, Wirtschaft und Industrie anfällig ist und dass Spionage auf schweizerischem Territorium aktiv betrieben wird. Solche Angriffe erfolgen zunehmend mit elektronischen Hilfsmitteln; darauf hat der Dienst für Analyse und Prävention bereits vor über einem Jahrzehnt hingewiesen (Jahresbericht 1999). Jedoch war auch für den für die Spionageabwehr zuständigen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) der sich konkretisierende qualitative und quantitative Mitteleinsatz von Diensten wie NSA oder GCHQ überraschend. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates hat sich bereits mehrmals mit diesem Thema befasst. Der Bundesrat hat zudem am 13. November 2013 eine Aussprache geführt über die möglichen technischen Schutzmassnahmen und über die laufenden Initiativen auf politischer Ebene. Der Bundesrat hat die betroffenen Departemente (VBS, EJPD, EDA, EFD) beauftragt, ihre Abklärungen im Hinblick auf die Verabschiedung von möglichen Massnahmen zu vertiefen.<\/p><p>2. Auf das Bearbeiten von Personendaten durch ausländische Behörden ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) nicht anwendbar. Es gilt für die Bearbeitung von Personendaten durch private Unternehmen, welche ihren Sitz im Ausland haben, wenn die Bearbeitung in der Schweiz stattfindet. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass das DSG auch auf das Bearbeiten von Daten im Ausland anwendbar ist, namentlich aufgrund des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (Art. 129 und 132ff. IPRG).<\/p><p>3. Die Tätigkeiten der NSA, wie sie Edward Snowden schildert, waren den zuständigen Schweizer Behörden zuvor grundsätzlich von der Methode her, jedoch nicht vom Ausmass der möglichen Schädigungen her bekannt. Der NDB hat immer mit Nachdruck auf die gegenseitige Respektierung der nationalen Souveränität, Gesetzgebung sowie Landesinteressen hingewiesen. Gestützt auf die Medienberichte über die Umstände dieser Angelegenheit hat das EDA die Botschaft der USA in Bern in einem diplomatischen Schreiben um die Klärung dieser Angelegenheit ersucht. In ihrer Antwort auf die Demarche der Schweiz haben die USA erklärt, dass sie Behauptungen bezüglich geheimdienstlicher Tätigkeiten nicht kommentieren. Sie haben ausserdem unterstrichen, dass die Regierung der USA die Schweizer Gesetze und die Souveränität der Schweiz respektiere. Der Bundesrat hat von der Antwort der USA Kenntnis genommen.<\/p><p>4.\/13. Die Informationsweitergabe vom NDB an die Strafverfolgungsbehörden\/Fedpol ist in Artikel 5 Absatz 2 ZNDG und in Artikel 9 Absatz 2 V-NDB geregelt. Liegt der Verdacht des verbotenen Nachrichtendienstes vor, kann die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren durchführen. Voraussetzung dafür ist eine Ermächtigung durch den Bundesrat. Der Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität sieht keine neuen strafrechtlichen Sanktionsmassnahmen vor, die nicht schon durch die geltenden Artikel des Strafgesetzbuches vorgesehen sind. Das neue Gesetz soll insbesondere den Anwendungsbereich von Artikel 271 StGB besser umschreiben. Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beschliessen. Das neue Nachrichtendienstgesetz, dessen Vernehmlassung abgeschlossen ist, soll hingegen mit zusätzlichen bewilligungspflichtigen Massnahmen der Informationsbeschaffung die Chancen verbessern, künftig Spionageaktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.<\/p><p>5. Der NDB kennt in der Regel die Quelle und Beschaffungsart von Informationen nicht, die er von ausländischen Diensten erhält. Der NDB selbst bearbeitet jedoch von ausländischen Diensten nur Daten, zu deren Bearbeitung er nach den schweizerischen Rechtsgrundlagen berechtigt ist.<\/p><p>6. Der NDB pflegt mit der NSA keinen direkten Datenaustausch und keine Zusammenarbeit. Der NDB bearbeitet und beantwortet jedoch selbstverständlich auch, im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, Anfragen von Diensten der Vereinigten Staaten und kann nicht ausschliessen, dass so auch Anfragen an ihn gelangen, die auf Informationen der NSA basieren. Diese Zusammenarbeit liegt im gegenseitigen Interesse, namentlich bei der Terrorabwehr und der Nonproliferation. Zudem genehmigt der Bundesrat gemäss Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung über den NDB (V-NDB; SR 121.1) jährlich die Aufnahme regelmässiger Kontakte des NDB zu ausländischen Diensten und bringt diese der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis. <\/p><p>7. Hinsichtlich der ersten Fragen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 17. Juni 2013 auf die Frage Vischer Daniel 13.5281, \"Geheimdiensttätigkeit der USA\". Die erwähnte Vereinbarung beschränkt sich auf die polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der Strafverfolgung. Sie erlaubt die Informationsweitergabe an Nachrichtendienste nicht. Im Stadium der Vorermittlungen, welche die Bundeskriminalpolizei nach dem Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes tätigt, und nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist das DSG anwendbar. Das heisst, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hier für den Schutz der bearbeiteten Personendaten verantwortlich ist. Unter Bearbeiten versteht man jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere das Bekanntgeben ins Ausland. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte überwacht als Aufsichtsstelle über Bundesorgane die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch das Fedpol. Während eines hängigen Strafverfahrens überwacht die Bundesanwaltschaft als Verfahrensleiterin die allfällige Weiterleitung von Informationen ins Ausland.<\/p><p>8.\/9. Grundsätzlich sind alle Schweizer Hochtechnologieunternehmen und Firmen, die Forschung und Entwicklungsarbeit betreiben, potenziell von Spionage bedroht. Inwieweit Internet-Bankgeschäfte beziehungsweise deren Verschlüsselung betroffen sind, ist Gegenstand von laufenden Abklärungen. Aufgrund der Veröffentlichungen zur nachrichtendienstlichen Aufklärung des internationalen Zahlungsverkehrs und im Speziellen der Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) hat der NDB mit den Sicherheitsverantwortlichen von Banken und auch der Swift Kontakt aufgenommen.<\/p><p>10. Nach dem jetzigen Kenntnisstand scheinen die international anerkannten Verschlüsselungsalgorithmen nicht grundsätzlich geschwächt zu sein. Allerdings zeigt die Implementation dieser Algorithmen im Bereich der sogenannten Schlüsselgenerierung in mehreren Fällen Anfälligkeiten. Bei bestimmten Lösungen sollen zusätzlich auch Hintertüren eingebaut worden sein. Beim Einsatz von Open-Source-Lösungen kann zumindest die Problematik der Hintertüren entschärft werden, da der Quellcode des Programmes offengelegt und somit nachvollziehbar ist. Mehrere Open-Source-Lösungen verwenden aber bei der Schlüsselgenerierung ebenfalls die nun als fehlerhaft eingeschätzten Standards. In diesem Fall kann nur eine eigene und entsprechend kostspielige und komplexe Implementation der Verschlüsselungsalgorithmen eine schwache Schlüsselgenerierung ausschliessen.<\/p><p>11. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweiz von den nachrichtendienstlichen Aktivitäten fremder Länder in der Schweiz nicht verschont bleibt. Er verurteilt jede derartige Aktivität, mit der Schweizer Gesetze verletzt werden, entschieden, unabhängig davon, wer diese Verletzungen begeht. Als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen ruft die Schweiz in diesem Rahmen alle Staaten, die illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten betreiben könnten, dringend dazu auf, die Vertraulichkeit der Arbeiten dieser Organisationen zu respektieren. Die Schweiz ist auch auf multilateraler Ebene aktiv: Sie hat zusammen mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein eine Initiative zum Schutz der Privatsphäre im Internetzeitalter beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (Uno) eingereicht. Zudem unterstützt die Schweiz eine von Brasilien und Deutschland vorgelegte UN-Resolution und setzt sich so dafür ein, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Sinne eines Menschenrechtes geschützt wird. Der Bundesrat wies auch verschiedentlich auf die gesetzlichen Lücken und die beschränkten Ressourcen im gegenwärtigen präventiven Abwehrdispositiv hin. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll die Prävention und damit der Schutz wesentlich verstärkt werden. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Ressourceneinsatz zur Spionageabwehr in Genf. Selbstverständlich sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, Delikte auf schweizerischem Hoheitsgebiet zu verhindern.<\/p><p>12. Der Bundesrat begrüsst jede öffentliche politische Debatte über die Aufgabe der Nachrichtendienste, die Mittel zur Wahrung der Souveränität und die Bedeutung der Grundrechte der Bevölkerung. Dabei wird nicht zuletzt auch die Frage zu beantworten sein, wie eine konsequente Einhaltung und Umsetzung der existierenden rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Privatsphäre (vgl. Art. 8 EMRK, Art. 17 des Uno-Paktes II und Art. 13 der Bundesverfassung) sichergestellt werden kann. Eine Orientierung der Öffentlichkeit über die Vorgänge im Zusammenhang mit den mutmasslichen Tätigkeiten der NSA wird aber erst dann möglich sein, wenn dem Bundesrat Fakten vorliegen, welche über die von den Medien kolportierten Informationen hinausgehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Geheimhaltungsbedürfnisse der eigenen Behörden gerechtfertigt sind und die umfassende und regelmässige Orientierung der GPDel dem Willen des Gesetzgebers entspricht und ausreicht. Bei der Aufklärung strafbarer Handlungen hat das Untersuchungsgeheimnis Vorrang.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit den laufenden Enthüllungen via Recherchen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters und Whistleblowers Edward Snowden wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht.<\/p><p>1. Haben der US-amerikanische Nachrichtendienst NSA und\/oder eventuell weitere ausländische Nachrichtendienste wie die britische Government Communications Headquarters (GCHQ) Informationen von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen und\/oder Schweizer Unternehmen und\/oder Schweizer politischen Institutionen ausspioniert? In einer Antwort auf die Interpellation 13.3033 hatte der Bundesrat \"keine Kenntnis von konkreten Fällen, in welchen Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgern ... verletzt\" worden sind. Gilt diese Aussage noch immer?<\/p><p>2. Wenn Daten erhoben worden sind, wurden die Betroffenen informiert, und ist das Einsichtsrecht nach schweizerischem Datenschutzgesetz gewährleistet?<\/p><p>3. Seit wann sind den Bundesbehörden Aktivitäten der NSA im Detail bekannt? Wurden diese gegenüber den US-Behörden thematisiert? Hat sich der Bundesrat gegen Aktivitäten ausländischer Geheimdienste auf dem Schweizer Territorium offiziell verwahrt, eventuell zusammen mit anderen betroffenen Staaten?<\/p><p>4. Hat der US-amerikanische Nachrichtendienst, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten, Artikel 271 StGB verletzt, indem auf schweizerischem Gebiet verbotene Handlungen für einen fremden Staat vorgenommen wurden? Haben ausländische Nachrichtendienste Artikel 272 StGB, Politischer Nachrichtendienst, verletzt? Wenn ja, wie wird das geahndet?<\/p><p>5. Haben sich für den Nachrichtendienst des Bundes durch die Aussagen von Edward Snowden neue Erkenntnisse ergeben? Hat der schweizerische Nachrichtendienst - wie andere Nachrichtendienste in Europa auch - Informationen erhalten, die die USA aufgrund illegaler Abhöraktionen gewonnen haben?<\/p><p>6. In welchem Rahmen arbeitet der Nachrichtendienst des Bundes mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst und weiteren Nachrichtendiensten ausländischer Staaten zusammen? Wie sind diese Kooperationen und der Austausch von Informationen vertraglich, sicherheitspolitisch und rechtlich geregelt?<\/p><p>7. Werden derzeit gestützt auf das Abkommen zur Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden Schweiz-USA in der Terrorismusbekämpfung von 2007 Informationen von Schweizer Behörden an die US-Nachrichtendienste weitergeleitet? Wer kontrolliert in der Schweiz die allfällige Weiterleitung von Daten ins Ausland?<\/p><p>8. Neueste Enthüllungen deuten auf Wirtschaftsspionage durch die US-Geheimdienste im Ausland hin (siehe neueste Enthüllungen zu Petrobras und Swift). Teilt der Bundesrat diese Befürchtungen? Gibt es Hinweise für solche Tätigkeiten gegen die Schweiz?<\/p><p>9. Haben ausländische Nachrichtendienste auch die Verschlüsselungscodes von Bankenübermittlungen geknackt? Ist der einseitige Informationsaustausch in Steuersachen damit nicht längst Realität, da ausländische Steuerbehörden wie z. B. IRS Kenntnis von steuerlich relevanten Informationen erhalten haben? Wie reagiert der Bundesrat darauf? Hat er in der Sache mit der betroffenen Branche (Finanzinstitute usw.) Kontakt aufgenommen? Besteht hier die Gefahr krimineller Manipulationen?<\/p><p>10. Die Bevölkerung kann sich nicht einmal mehr auf gängige Verfahren zur Verschlüsselung im Internet verlassen. Open-Source-Software zur Verschlüsselung von E-Mails ist nach Einschätzung von Datenschützern noch immer sicherer als Closed-Source-Software. Teilt der Bundesrat diese Haltung?<\/p><p>11. Hat er Kenntnis von Aktivitäten des NSA auf dem Gebiet von Genf als international bedeutendem Standort von Konferenzen, internationalen Organisationen usw.? Wie stellt er technisch, politisch und rechtlich sicher, dass Genf als wichtiger Konferenzort und Standort vor Übergriffen ausländischer Geheimdienste geschützt wird?<\/p><p>12. Ist der Bundesrat bereit, im Parlament eine Debatte über die Aktivitäten der Geheimdienste zu führen, statt einfach auf den Austausch mit der GPDel zu verweisen? Teilt er die Meinung, dass die Grenzziehung zwischen Schutz und Privatsphäre, öffentlicher Sicherheit und illegaler Tätigkeit ausländischer Geheimdienste einer demokratischen Debatte bedarf?<\/p><p>13. Ist das neue \"Bundesgesetz\" über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität dazu geeignet, Datenschnüffelei durch ausländische Behörden zu unterbinden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schnüffeleien der NSA und anderer Nachrichtendienste auch in der Schweiz"}],"title":"Schnüffeleien der NSA und anderer Nachrichtendienste auch in der Schweiz"}