{"id":20133708,"updated":"2023-07-28T07:32:46Z","additionalIndexing":"15;flexible Arbeitszeit;Arbeitnehmerschutz;Kontrolle;Arbeitszeit;Arbeitsrecht;Arbeitsbedingungen;Deregulierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L05K0702050302","name":"Arbeitszeit","type":1},{"key":"L06K070205030205","name":"flexible Arbeitszeit","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0704010205","name":"Deregulierung","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2013-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1379368800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1443132000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"13.3708","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In gewissen Branchen ist die Arbeitszeiterfassungspflicht nicht praktikabel. Zum Beispiel im Investmentbanking oder in der Beratungsbranche haben die kürzlich in gewissen Kantonen äusserst penibel durchgeführten Kontrollen der Arbeitszeiterfassung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite für viel Unverständnis und Unmut gesorgt. In diesen Branchen wünschen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine bürokratische Arbeitszeiterfassung. Aus diesem Grund sollen Arbeitnehmer, welche dies wünschen, von sich aus auf die Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen (Opting-out).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt, dass die geltenden Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung angepasst werden müssen. In der modernen Arbeitswelt besteht die Arbeit für einen Teil der Arbeitnehmenden im eigenverantwortlichen Konzipieren, Planen und Agieren, dies teilweise ausserhalb von Bürogebäuden und festen Bürozeiten. Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmenden von der Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung zu befreien scheint durchaus eine denkbare Lösung. Der Vorschlag des Motionärs trägt den bereits unternommenen Bemühungen und den laufenden Arbeiten allerdings nicht vollständig Rechnung. Seit mehreren Jahren finden Gespräche statt, um durch die Revision von Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) - dessen aktueller Wortlaut nicht mehr ganz den Gegebenheiten der heutigen Arbeitswelt entspricht - eine Lösung zu erreichen. Eine kürzlich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens unterbreitete Vorlage wurde wegen zu grosser Divergenzen zwischen den Sozialpartnern jedoch letztlich fallengelassen. Das Seco wurde beauftragt, den Vorschlag abzuändern und eine neue Revisionsvorlage zu unterbreiten. Kann auf diese Weise mit den Sozialpartnern keine Lösung erzielt werden, wird der Bundesrat die Möglichkeit prüfen, dem Parlament eine Revision von Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) vorzulegen. Eine Revision von Artikel 45 ArG (Auskunftspflicht) oder von Artikel 72 ArGV 1 (Zutritt für Vollzugsorgane zum Betrieb) erachtet der Bundesrat dagegen nicht als angebracht. Diese Bestimmungen betreffen grundlegende Aspekte, und ihre Änderung würde über das erklärte Ziel hinausschiessen, das darin besteht, die Modalitäten für die Arbeitszeiterfassung an die Entwicklungen der Arbeitswelt anzupassen. Ausserdem sollte die Möglichkeit zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung durch die Unterzeichnung einer Erklärung (Opting-out) nach Meinung des Bundesrates einer beschränkten Gruppe von Arbeitnehmenden vorbehalten sein, die ihre Arbeitszeit ausreichend autonom organisieren und verwalten können. Obwohl diese Situation in einigen Branchen unbestritten häufiger vorkommt, würde es den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Arbeitsrechts zuwiderlaufen, je nach Wirtschaftszweig unterschiedliche Regelungen vorzusehen. So scheint es sinnvoller, Kriterien festzulegen, mit denen die Lockerung auf die Personen beschränkt werden kann, die objektiv über genügend Autonomie und Verantwortung verfügen. Eine solche Beschränkung wäre wohl in Form einer Lohngrenze kombiniert mit anderen Kriterien möglich. Letztlich geht der Bundesrat davon aus, dass die angestrebte Lockerung sehr gezielt erfolgen muss und dass die systematische Erfassung der Arbeitszeit - die an sich einfach umzusetzen ist und an die Gegebenheiten der einzelnen Branchen angepasst werden kann - für die Mehrheit der Arbeitnehmenden die Regel bleiben sollte. Hierbei geht es sowohl um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden als auch um die Transparenz der Vertragsbeziehungen, die für das reibungslose Funktionieren unseres Arbeitsmarktes von grundlegender Bedeutung sind. Zurzeit wird geprüft, wie eine neue Revisionsvorlage für die ArGV 1 aufgegleist werden kann. Diese Option ist im Augenblick nach wie vor die geeignetste Lösung.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 45 (Auskunftspflicht) und 46 (Verzeichnisse und andere Unterlagen) des Arbeitsgesetzes bzw. Artikel 72 (Zutritt zum Betrieb) und Artikel 73 (Verzeichnisse und andere Unterlagen) der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz insofern anzupassen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gewissen Branchen die Möglichkeit haben, betreffend die Arbeitszeiterfassungspflicht eine Verzichtserklärung zu unterschreiben (Opting-out).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Möglichkeit der Verzichtserklärung in gewissen Branchen"}],"title":"Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Möglichkeit der Verzichtserklärung in gewissen Branchen"}