﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133715</id><updated>2023-07-28T07:28:09Z</updated><additionalIndexing>15;Einfuhrbeschränkung;Wein;Einzelhandel;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;bilaterales Abkommen;Italien;Tessin;Grenzgebiet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140201010104</key><name>Wein</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07010302</key><name>Einfuhrpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020103</key><name>Einfuhrbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701050101</key><name>Einzelhandel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401040306</key><name>Importschutz für landwirtschaftliche Produkte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010117</key><name>Tessin</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010503</key><name>Italien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010116</key><name>Weinbau</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020304</key><name>Handel mit Agrarerzeugnissen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030103</key><name>Grenzgebiet</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>13.3715</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass insbesondere die Grenzregionen der Schweiz dem direkten Wettbewerb ausgesetzt sind. Die zollrechtlichen Bestimmungen haben jedoch landesweite Geltung. Der Vorschlag zur Erhöhung der Freimenge für gegorene alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent ist Teil eines ganzen Pakets, das nicht auf die Förderung des Einkaufstourismus oder der Wirtschaft unserer Nachbarländer, sondern auf die Vereinfachung der Zollanmeldung der Waren im Reiseverkehr abzielt. Es geht zum einen darum, nur Einfuhrzölle mit effektiv abschreckender Wirkung zu erheben, um den Schutz des Binnenmarktes sicherzustellen. Zum andern sollen die Vorschriften für die Reisenden verständlicher gemacht und soll das Verzollungsverfahren systematisiert werden, um mittelfristig eine elektronische Applikation zu ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beabsichtigte Vereinfachung entspricht im Übrigen dem Sinn und Geist der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (Übereinkommen von Kyoto). Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich verpflichtet, bei der zollfreien Einfuhr von alkoholischen Getränken Mindestmengen einzuhalten. Es steht ihnen aber frei, über diese Mindestmengen hinauszugehen. Die Europäische Union beispielsweise lässt zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhren von - kumulativ - 4 Liter Wein, 16 Liter Bier und 2 Liter anderen alkoholischen Getränken bis 22 Volumenprozent oder 1 Liter über 22 Volumenprozent zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dazu ist festzuhalten, dass der Vorschlag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) nur eine Zollbefreiung vorsieht, der Wert dieser Getränke hingegen der Mehrwertsteuer unterliegen würde, wenn der Gesamtwert der importierten Waren 300 Franken überstiege.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie bereits unter Ziffer 1 dargelegt, geht es nicht darum, den Einkaufstourismus zu fördern. Das heutige System ist auf der einen Seite so komplex, dass es für die Betroffenen kaum mehr nachvollziehbar ist. Effektivere und effizientere Zollverfahren bei der Grenzüberschreitung einzurichten ist indessen aufgrund der Systemkomplexität nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen, hat die EZV eine Anhörung durchgeführt. Deren Ergebnisse werden derzeit im Eidgenössischen Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung ausgewertet. Dem Bundesrat wird zu gegebener Zeit eine Vorlage unterbreitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Grossteil der Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft besteht aus Direktzahlungen. Damit werden gemeinwirtschaftliche Leistungen abgegolten, wie z. B. die Erhaltung von Landwirtschaftsland, Massnahmen zugunsten der Ökologie oder die Bewirtschaftung an Hanglagen. Neben den Direktzahlungen gewährt der Bund vor allem Hilfen für Strukturverbesserungen und subsidiär für Verkaufsförderungsmassnahmen betroffener Kreise. Der Weinbau kommt auch in den Genuss der genannten Massnahmen. Im Dezember 2012 hat das Parlament als ausserordentliche Entlastungsmassnahme für den Schweizer Weinmarkt einen Kredit über 10 Millionen Franken gesprochen. Der Bundesrat hat den Willen des Parlamentes 2013 in einer Verordnung umgesetzt. Mit einer Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) in Tafelwein sollen die Lager abgebaut werden. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird die Effizienz der Mittel für die Landwirtschaft verbessert, um eine ökologischere und zugleich wettbewerbsfähigere Landwirtschaft sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf das Ziel der Anpassung bei den Freigrenzen im Reiseverkehr wird unter Ziffer 1 eingegangen. Der Bundesrat sieht keinen Widerspruch zwischen den Bestrebungen, die Zollanmeldung zu vereinfachen, der Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus sowie den Massnahmen des Bundes zugunsten der Schweizer Weinwirtschaft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat beabsichtigt, die zollfreie Höchstmenge für Wein von 2 auf 20 Liter zu erhöhen. Mit diesem Vorschlag, der in den letzten Monaten in der Anhörung war, wird zum x-ten Mal ein Projekt geplant, das der Wirtschaft der Grenzregionen schadet, und zwar insbesondere der Tessiner Wirtschaft, die schon stark unter den negativen Folgen der Personenfreizügigkeit leidet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorgeschlagene Massnahme wird sicherlich den Einkaufstourismus nach Italien, der den Tessiner Geschäften (insbesondere den kleinen Läden) bereits heute schadet, noch mehr ankurbeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es scheint ausserdem wenig kohärent, wenn der Bund und die Kantone einerseits den Weinbau mit grosszügigen Summen unterstützen und andererseits ein anderes Departement diese Anstrengungen gleich wieder zunichtemachen will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist auch schwer verständlich, warum die Schweiz die italienischen Produkte auf Kosten der Tessiner Produkte begünstigen und so der italienischen Wirtschaft zum x-ten Mal ein Geschenk machen will, wo doch Italien bei den bilateralen Abkommen den Grundsatz der Gegenseitigkeit überhaupt nicht einhält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hält er es für richtig und für sinnvoll, dass die italienische Wirtschaft noch stärker begünstigt wird, dies in Anbetracht der Tatsache, dass Italien bei den bilateralen Abkommen den Grundsatz der Gegenseitigkeit gegenüber der Schweiz überhaupt nicht einhält?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Wirtschaft und die Geschäfte in der Grenzregion geschützt statt behindert werden müssten? Warum also den Einkaufstourismus fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es kohärent, wenn die öffentliche Hand einerseits den Weinbau fördert, auch finanziell, und andererseits Massnahmen plant, die einen gegenteiligen Effekt haben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Weinbranche. Mit einer Hand gibt man, mit der anderen nimmt man</value></text></texts><title>Weinbranche. Mit einer Hand gibt man, mit der anderen nimmt man</title></affair>