﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20133722</id><updated>2023-07-28T07:26:07Z</updated><additionalIndexing>2841;Kompetenzregelung;Versicherungsleistung;medizinische Diagnose;Krankenversicherung;Ländervergleich;Invalidenversicherung;Therapeutik;Psychiatrie;Kosten des Gesundheitswesens;Statistik;psychische Krankheit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4910</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K16030202</key><name>Psychiatrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050107</key><name>psychische Krankheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050208</key><name>medizinische Diagnose</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050214</key><name>Therapeutik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K02022201</key><name>Ländervergleich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040103</key><name>Invalidenversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-09-25T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-11-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2013-09-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-09-25T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>13.3722</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die Ergebnisse der Schweizer Gesundheitsbefragungen aus den Jahren 2007 und 2012 zeigen, dass in beiden Jahren jeweils ähnlich viele Befragte (jeweils um die 5 Prozent) hohe psychische Belastungen aufweisen und damit sehr wahrscheinlich eine diagnostizierbare psychische Erkrankung haben (5 Prozent). Dieser Indikator entspricht keiner Diagnosestellung, sondern gibt Auskunft über die subjektive Belastung durch psychische Probleme. Dennoch lässt er die Vermutung zu, dass die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren nicht zugenommen hat. Gestiegen sind jedoch die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Behandlungen psychischer Erkrankungen. Dies ist insbesondere auf eine höhere Inanspruchnahme zurückzuführen. So hat die Anzahl ambulanter Behandlungen zwischen 2006 und 2010 im Durchschnitt um 8,5 Prozent zugenommen; in psychiatrischen Praxen ist es ein Anstieg von 18,4 Prozent, in der Allgemeinmedizin sind es 3,3 Prozent. Studien zeigen, dass ein Drittel bis die Hälfte der psychisch kranken Menschen in industrialisierten Ländern unbehandelt bleibt - sei es, weil die Erkrankungen von somatischen Fachpersonen nicht erkannt werden und/oder weil die Betroffenen keine professionelle Hilfe (psychiatrische bzw. psychotherapeutische) in Anspruch nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz steht im Bereich der psychischen Gesundheit mit der WHO und der OECD im Austausch. Ein eigentlicher Ländervergleich liegt jedoch nicht vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten der Behandlung von psychischen Störungen, sofern diese eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordern oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Die Gesamtkosten der OKP betrugen 2010 etwa 1,5 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Invalidenversicherung (IV) fielen 2012 für Personen mit psychischen Gebrechen folgende Kosten an: 2250 Millionen Franken für Renten, 340 Millionen für individuelle Massnahmen (insbesondere medizinische Massnahmen, berufliche Massnahmen und Hilfsmittel), 160 Millionen für Taggelder sowie 40 Millionen für Hilflosenentschädigung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.-8. In der Schweiz wird zur Diagnosestellung mehrheitlich die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten" der WHO (aktuelle Ausgabe: ICD-10) angewendet. Die in den Medien kontrovers diskutierte neue Ausgabe des von der American Psychiatric Association herausgegebenen Klassifikationssystems Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) ist erst im Juni 2013 erschienen und liegt in englischer Sprache vor. Der Bundesrat verfügt noch nicht über die entsprechenden Erfahrungswerte. Es ist nicht auszuschliessen, dass die neue DSM-Ausgabe die Diagnosestellung in einigen Fällen beeinflussen wird. Die Weiterentwicklung der Diagnosestellung wie auch die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme liegt in der Verantwortung der Ärztegesellschaften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der IV wird grundsätzlich im Einzelfall abgeklärt, ob eine Diagnose zu einer Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit oder zu einer Hilflosigkeit führt. Erst eine entsprechende Einschränkung der Funktionalität begründet die Invalidität und damit die Leistungsberechtigung. Dies gilt bei physischen wie bei psychischen Gebrechen gleichermassen. Eine Ausnahme bilden die Geburtsgebrechen. Im Anhang der entsprechenden Verordnung führt die Geburtsgebrechenliste die entsprechenden Gebrechen auch im Bereich der psychischen Erkrankungen abschliessend auf. Das Eidgenössische Departement des Innern kann die Liste jährlich anpassen, falls die entsprechenden Mehrausgaben 3 Millionen Franken jährlich nicht übersteigen, sonst muss der Gesamtbundesrat entscheiden. Seit 2004 wurden im Kapitel XVI keine neuen Gebrechen aufgenommen. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Liste ist Gegenstand laufender Abklärungen. Da in Europa das Klassifizierungssystem ICD-10 der WHO eine grössere Bedeutung als das DSM einnimmt, wird die Publikation des DSM-5 wenig Einfluss auf die Überarbeitung der Liste haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Für den Bereich der Heilpädagogik sind seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahre 2008 ausschliesslich die Kantone zuständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Die bundesrätliche Strategie Gesundheit 2020 nimmt die psychische Gesundheit als zentrales Thema auf. Ziel ist es, die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren und deren Folgen zu mildern sowie die Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess bei psychischen Problemen zu verhindern. Dies soll sich auch günstig auf die Kostenentwicklung auswirken. Im Herbst 2013 hat die Erarbeitung einer zukünftigen Strategie "Nichtübertragbare Krankheiten 2020" begonnen. In einem ersten Schritt wird dabei im Rahmen eines Teilprojekts das Thema psychische Gesundheit bearbeitet. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2014 in einem gemeinsamen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit, der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz vorliegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Jahren ist in der Psychiatrie eine Tendenz zur Findung und Ausweitung von Diagnosen auszumachen, bei welchen ehemals normale Verhaltensweisen zu Krankheiten umdefiniert werden. Die Einführung solcher Störungen und deren Erkennung lassen die Gesundheitskosten stark ansteigen bei gleichzeitiger Gefahr von Fehldiagnosen. Mit der aktuellen Ausgabe des Standardwerks der Psychiatrie DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) ist ein weiterer Schub von neuen Krankheiten zu erwarten, so z. B. weitere Essstörungen, Gefühlsstörungen, Vergesslichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Angststörungen und die Zunahme von diversen Suchtdiagnosen (Internetsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, Sexsucht usw.). In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie entwickelte sich in der Schweiz die Anzahl von Diagnosen und Behandlungen psychischer Störungen seit dem Jahre 2004?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie ist diese Entwicklung im Vergleich zum Ausland einzuordnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hoch sind die gesamten Gesundheitskosten von psychischen Störungen und deren Behandlungen in der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hoch sind die dadurch anfallenden Kosten bei den Krankenversicherungen und der Invalidenversicherung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Therapierung von Störungen und welche Finanzen sind durch den obligatorischen Bereich des KVG gedeckt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Störungen werden durch die Invalidenversicherung anerkannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Instanz bestimmt in der Schweiz die Einführung neuer psychischer Störungen und deren Diagnostik?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche Instanz prüft neue psychische Störungen in Bezug auf deren Anerkennung bei der Invalidenversicherung und der obligatorischen Krankenversicherung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Hat dieser allfällige Trend im Schulbereich durch beispielsweise heilpädagogische Massnahmen finanzielle und personelle Auswirkungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat sich einem allfälligen Trend der stetigen Ausweitung von psychischen Störungen und deren Definition als Krankheiten entgegenzustellen, zumal dadurch falsche Epidemien, Fehldiagnosen, Medikamentenmissbrauch und die Stigmatisierung von Personen mit Problemen als psychisch Kranke und deren Behandlungskosten verhindert werden könnten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Inflation von psychischen Störungen</value></text></texts><title>Inflation von psychischen Störungen</title></affair>