{"id":20133737,"updated":"2025-11-14T09:06:04Z","additionalIndexing":"04;Kontrolle;Meinungsbildung;unlautere Werbung;politische Werbung;Meinungsfreiheit;Abstimmungskampf","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2780,"gender":"m","id":4064,"name":"Eder Joachim","officialDenomination":"Eder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4910"},"descriptors":[{"key":"L04K08010201","name":"Abstimmungskampf","type":1},{"key":"L04K08020340","name":"politische Werbung","type":1},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L04K05020504","name":"Meinungsfreiheit","type":1},{"key":"L05K0703010108","name":"unlautere Werbung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-12-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-11-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1379541600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1386198000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2780,"gender":"m","id":4064,"name":"Eder Joachim","officialDenomination":"Eder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"13.3737","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dass Volksinitiativen und Referenden umstritten sind, liegt in der Natur der Sache. Im Abstimmungskampf wird bisweilen intensiv für oder gegen eine Vorlage geworben. Zuspitzende Formulierungen, Schlagworte oder die Verwendung von Bildern gehören dabei seit je zum Instrumentarium der Kampagnenführung. Nicht dazu gehören sollten jedoch krasse Unwahrheiten und falsche Informationen; in diesem Punkt stimmt der Bundesrat mit dem Interpellanten überein. Er ist aber der Ansicht, dass unsachgemässe oder gar unwahre Behauptungen in der Regel durch die Vielfalt der verschiedenen Meinungsäusserungen relativiert oder korrigiert werden. Er selbst ist von Rechts wegen zur sachlichen Information der Stimmberechtigten verpflichtet (Art. 10a und Art. 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte), während die übrigen Akteure sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen können. Aufgrund seiner Informationspflicht hat der Bundesrat jedoch bereits heute dafür zu sorgen, dass offensichtliche Fehlinformationen im Vorfeld von Abstimmungen richtiggestellt werden. Auch deshalb erachtet er die Schaffung einer Anrufinstanz als nicht notwendig.<\/p><p>Werden im Rahmen einer Kampagne Unwahrheiten verbreitet, so können diese am effektivsten durch den politischen Gegner bekämpft werden. Er kann die Methoden der Kampagnenführer zum Thema der öffentlichen Diskussion machen. Die Stellungnahme einer Anrufinstanz könnte hingegen dazu führen, dass in der Öffentlichkeit statt über die zweifelhaften Methoden der Kampagnenführer mehr über die Rechtmässigkeit des Urteils der Anrufinstanz debattiert würde.<\/p><p>Im Vorfeld von Volksabstimmungen wird meist über künftige Auswirkungen einer Regelung debattiert, die zum Zeitpunkt der Diskussion noch gar nicht in Kraft ist. Solche Prognosen lassen sich durch eine Anrufinstanz gar nicht überprüfen, da man deren Wahrheitsgehalt erst rückblickend wird beurteilen können. Durch eine Stellungnahme würde die Anrufinstanz zudem plötzlich selber Partei im Abstimmungskampf. Komitees beider Seiten könnten die Stellungnahme für ihre politischen Zwecke instrumentalisieren.<\/p><p>Schliesslich stellen sich auch gewichtige Probleme im Zusammenhang mit der Konstituierung und der Arbeitsweise einer Anrufinstanz. Bereits die personelle Besetzung könnte zum Politikum werden. Die Legitimität der Anrufinstanz würde dadurch von Anfang an in Zweifel gezogen. In der Praxis müsste die Anrufinstanz - nicht zuletzt aufgrund der vorzeitigen brieflichen Stimmabgabe - unter hohem Zeitdruck beraten und entscheiden. Eine Stellungnahme zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits ein Teil der Bevölkerung abgestimmt hat, könnte die Legitimation des gesamten Urnengangs infrage stellen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint dem Bundesrat die Einrichtung einer Anrufinstanz als nicht notwendig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Meinungsbildung in einem Abstimmungskampf wird für die Stimmenden zunehmend schwierig. Viele Vorlagen sind komplex und schwer verständlich, die Abstimmungskomitees spitzen ihre Aussagen immer mehr zu, damit sie mediale Aufmerksamkeit erlangen. Internet und Social Media haben neue Möglichkeiten der Kampagnenführung und Verbreitung von Bildern geschaffen.<\/p><p>Einige Komitees überschreiten bewusst oder unbewusst die Grenzen der Wahrheit. Sie operieren mit Schlagworten und manipulativen Bildern, welche die Meinungsbildung beeinträchtigen. Falschaussagen, die mehrfach unwidersprochen wiederholt werden, bleiben in den Köpfen der Stimmenden haften.<\/p><p>Es scheint mir deshalb richtig, die Frage ernsthaft zu prüfen, ob eine neutrale und unabhängige Instanz geschaffen werden soll, die im Abstimmungskampf Inhalte und Bildsprache von Komitees und Bundesrat auf Antrag hin prüft. Ziel müsste sein, dass diese Instanz vor dem Abstimmungstermin ein Urteil über Kampagnen fällt, damit die Stimmenden ihre Meinung weiterhin möglichst unverfälscht und objektiv bilden können. Dabei geht es keineswegs darum, eine Art Zensurbehörde zu schaffen. Die Instanz sollte kommerzielle Werbung und öffentliche Aussagen der Komitees und des Bundesrates auf Antrag hin auf Sachlichkeit und Rechtmässigkeit prüfen. Sie sollte aus unabhängigen Personen verschiedener Berufsgattungen und Sprachregionen zusammengesetzt sein.<\/p><p>In anderen Bereichen gibt es solche Instanzen, z. B. den Schweizer Presserat (Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen), die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (oberste Programm-Aufsichtsbehörde) oder die Schweizerische Lauterkeitskommission für Werbung.<\/p><p>Aus diesen Gründen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Möglichkeiten sieht er zur Schaffung einer solchen Anrufinstanz?<\/p><p>2. Welche Aufgaben könnte und müsste sie nach Auffassung des Bundesrates übernehmen?<\/p><p>3. Wo müsste sie am besten organisatorisch angegliedert werden? Wer müsste ein Antragsrecht haben?<\/p><p>4. Gibt es nach seiner Ansicht auch Gründe, die grundsätzlich dagegen sprechen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neutrale und unabhängige Anrufinstanz während Abstimmungskampagnen"}],"title":"Neutrale und unabhängige Anrufinstanz während Abstimmungskampagnen"}